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85 S 2/19 WEG und 85 S 18/19 WEG - Abwicklung eines beendeten VerwalterverhältnissesLeitsatz: 1. Die Formvorschrift des § 23 Abs. 2 WEG dient der Vorbereitung der Wohnungseigentümer auf die Versammlung; die Abwahl des Verwalters muss dagegen in der Einladung nicht angegeben werden. 2. Von einem zerrütteten Vertrauensverhältnis zwischen der Verwalterin und den Wohnungseigentümern kann nicht ausgegangen werden, wenn in der Versammlung zwar eine Mehrheit für die Berufung stimmt, die Stimmen aber lediglich weniger als die Hälfte der Miteigentumsanteile ausmachen. 3. Mit Mehrheitsbeschluss kann die Gemeinschaft ermächtigt werden, den Anspruch der Gemeinschaft auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen geltend zu machen. Die begehrte Herausgabe der Verwaltungsunterlagen kommt nicht nur dem Verband, sondern auch den Wohnungseigentümern selbst zugute. 4. Der bloße Vortrag, nicht mehr im Besitz der Unterlagen zu sein, genügt nicht zur Darlegung der Unmöglichkeit der Herausgabe, wenn feststeht, dass der Verwalter im Besitz der Unterlagen war. 5. Die Beklagten können von dem abberufenen Verwalter die Herausgabe der Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen verlangen, die dieser grundsätzlich dauernd aufzubewahren hat. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Protokolle ausschließlich elektronisch gefertigt, elektronisch unterzeichnet und bis zu einem inzwischen abgelaufenen Zeitpunkt digital vorgehalten wurden. 6. Ein Herausgabeanspruch der Beklagten besteht auch nicht in Bezug auf eine aktuelle Eigentümerliste, wenn diese jedenfalls anlässlich der Klageerhebung der Verwalterin eingereicht worden ist. 7. Eine dauernde Aufbewahrungspflicht des Verwalters besteht nicht, insbesondere wenn die entsprechende EDV-Datei nicht mehr vorliegt. 8. Ein Nacherfüllungsanspruch betreffend die Erstellung einer Jahresabrechnung besteht nicht mehr, wenn die Jahresabrechnung zwischenzeitlich von einer neuen Verwalterin erstellt wurde. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin13.10.2020
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85 S 23/17 WEG - Schaden durch fehlerhafte JahresabrechnungLeitsatz: 1. Die Prozesskosten einer erfolgreichen Anfechtung von fehlerhaften Jahresabrechnungsbeschlüssen hat der verantwortliche Verwalter als Schadensersatz zu erstatten. 2. In der beschlussmäßigen Billigung fehlerhafter Jahresabrechnungen liegt kein anrechenbares Mitverschulden der Wohnungseigentümer. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin22.06.2018
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67 S 187/15 - Konkludent vereinbarte Anwendung des Wohnraummietrechts auf GewerbevertragLeitsatz: 1. Zur konkludenten Vereinbarung der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften des Wohnraummietrechts auf einen Gewerberaummietvertrag.2. Ein der äußeren Form des § 126 BGB entsprechender Gewerberaummietvertrag genügt der schriftlichen Form des § 550 Satz 1 BGB auch dann, wenn die Mietvertragsurkunde im Ganzen oder hinsichtlich einzelner Regelungen auslegungsbedürftig ist, sofern der Wille der Vertragsparteien in der Vertragsurkunde zumindest angedeutet ist. Erforderlich ist dazu lediglich, dass sich die Richtung des rechtsgeschäftlichen Willens dem Grunde nach aus der Urkunde entnehmen lässt; einer über dieses Maß der bloßen Willensandeutung hinausgehenden „Bestimmbarkeit“ bedarf es nicht. 3. Die Auslegung einer den Anforderungen des § 550 Satz 1 BGB genügenden Vertragsurkunde erfolgt nicht nur aus sich selbst heraus, sondern unter Zugrundelegung sämtlicher Auslegungsparameter der §§ 133, 157 BGB.LG Berlin15.10.2015
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6 S 154/14 - Wirkung der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigung; Ausgleich der Mietschulden nach ordentlicher Kündigung; ZahlungsverzugLeitsatz: Der Vermieter kann sich in der Regel nicht auf die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung berufen, wenn der Wohnraummieter alle aktuellen Zahlungsrückstände spätestens binnen zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage ausgeglichen hat oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet hat und keine sonstigen erheblichen Gründe gegen eine Fortsetzung des Mietverhältnisses sprechen. (Leitsatz der Redaktion)LG Bonn06.11.2014
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55 S 150/12 - Verfristung der Anfechtungsklage, Pkw-Stellplatzregelung, Datumsangabe in Klageschrift, Anforderungen an die Jahresabrechnung, Plausibilitätsprüfung durch unkundigen EigentümerLeitsatz: 1. Die Anfechtungsklage ist verfristet, wenn weder das Datum der angefochtenen Eigentümerbeschlüsse angegeben noch ein Protokoll der Eigentümerversammlung beigefügt wird. 2. Bei einer Pkw-Stellplatzregelung haben die Wohnungseigentümer ein weites Ermessen. Eine Nummerierung der Stellplätze und eine zeitlich beschränkte Zuweisung sind nicht in jedem Fall notwendig. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin28.02.2014
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67 S 216/11 - Mieterhöhungsverlangen durch Hausverwaltung ohne Offenlegung der Stellvertretung; Angabe der falschen AusgangsmieteLeitsatz: 1. Das Mieterhöhungsverlangen einer Hausverwaltung, das nicht erkennen lässt, dass es im fremden Namen für den Vermieter geltend gemacht wird, ist formell unwirksam. 2. Gibt der Vermieter in dem Erhöhungsverlangen nach § 558 a BGB eine unzutreffende Ausgangsmiete an, führt das nicht zur formellen Unwirksamkeit des Mieterhöhungsbegehrens. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin05.10.2011
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9 S 116/09 - Mindestanforderungen an Betriebskostenabrechnung; Abrechnungseinheit; Gesamtfläche; Wirtschaftseinheit; keine Angabe der Einzelgebäude einer Abrechnungseinheit; kein Vorwegabzug für Wasser bei verbrauchsabhängiger AbrechnungLeitsatz: Eine formell wirksame Nebenkostenabrechnung erfordert auch unter dem Gesichtspunkt gedanklicher Nachvollziehbarkeit nicht, dass der Abrechnung entnommen werden kann, welche Gebäude zu der Abrechnungseinheit zusammengefasst sind, die der angegebenen Gesamtfläche zugrunde liegen.LG Itzehoe27.05.2011
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65 S 475/07 - Wohngemeinschaft; Mieterwechsel; Minderung; Kündigung; unerlaubte Untervermietung; Mangel; Heizungsausfall; fehlender Telefonanschluss und Stromzähler; Recht des Mieters auf freie Meinungsäußerung; Tätlichkeiten gegen Hausverwalter und Hauswart; Unterstützung von Besetzern; Sachdienlichkeit einer Klageänderung bei langandauerndem ProzessLeitsatz: 1. Schließen vier Mitglieder einer nicht auf Dauer angelegten Gemeinschaft zusammen einen Mietvertrag ab, hat die dadurch begründete Wohngemeinschaft einen Anspruch auf Zustimmung zur Auswechslung ihrer Mitglieder. 2. Die Verletzung der Verpflichtung zur Anzeige des Mieterwechsels rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses dann nicht, wenn ein Anspruch auf Zustimmung zum Vertragseintritt besteht. 3. Bei vollständigem Ausfall von Heizung und Warmwasserversorgung im Februar ist der Mieter vollständig von der Entrichtung der Miete befreit, ohne dass er die tatsächlichen Raumtemperaturen nachweisen muss. 4. Für einen fehlenden Telefonfestnetzanschluss ist eine Minderung von 5 % gerechtfertigt. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin09.02.2010
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10 C 89/09 - Vermieteranspruch auf Entfernung einer Parabolantenne bei Empfangsmöglichkeit über Internet; ausländischer Mieter (hier: Jordanier); Erscheinungsbild der Fassade; Livestream-Sendungen; Beeinträchtigung der Bausubstanz; Umfang der Rückbauverpflichtung; formularmäßiges Verbot einer SatellitenanlageLeitsatz: 1. Der ausländische Mieter kann sich gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Entfernung einer Parabolantenne nicht auf sein Informationsbedürfnis berufen, wenn er Fernsehsendungen in seiner Heimatsprache über das Internet empfangen kann. 2. Das gilt auch für einen Mieter, der seinen Lebensunterhalt durch den Bezug von ALG II bestreitet. (Leitsätze der Redaktion)AG Lichtenberg22.10.2009
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10 C 108/95 - Mieterhöhungsverlangen; Zugang während der PreisbindungLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist wirksam, wenn es dem Mieter zwar während der Preisbindung zugeht, die Mieterhöhung aber erst nach deren Ablauf eintreten soll (gegen LG Berlin, GE 1995, 111).AG Tempelhof-Kreuzberg14.06.1995