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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 7807)

  1. 32 C 137/04 - Wohnungsabnahmeprotokoll als Schuldanerkenntnis; Wohnungsübergabeprotokoll
    Leitsatz: Ein individuell gefertigtes Wohnungsübergabe-/Wohnungsabnahme-Protokoll stellt sowohl ein deklaratorisches negatives als auch ein deklaratorisches positives Schuldanerkenntnis dar, worauf beide Mietvertragsparteien ihre Ansprüche bzw. Einwendungen/Einreden stützen können.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    21.02.2005
  2. 32 C 169/00 - Kündigung wegen ständiger Lärmbelästigung durch Ehemann der Mieterin
    Leitsatz: Der Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis dann kündigen, wenn zwar nicht die Mieterin, aber ihr Ehemann ständig den Hausfrieden stört, ohne daß die Mieterin dagegen etwas unternommen hätte.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    17.07.2001
  3. 32 C 538/01 - Unterlassungsanspruch des Nachbarn gegen Geruchsbeeinträchtigungen durch italienische Gaststätte
    Teaser: ...dann muß das Gericht in freier...
    AG Brandenburg a. d. Havel
    20.10.2003
  4. 32 C 82/02 - Anspruch des Vermieters auf Vorschuß für umfangreiche Belegkopien der Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Einwendungen des Mieters gegen eine Betriebskostenabrechnung sind unerheblich, wenn er umfangreiche Belegkopien vom Vermieter angefordert, einen Kostenvorschuß von je 0,25 Euro pro Kopie jedoch nicht gezahlt hatte.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    13.09.2002
  5. 34 C 174/06 - Mietspiegelmittelwert im Zweifel maßgeblich; Mieterhöhung mit Mietspiegel ohne Orientierungshilfe; ortsübliche Miete; Sachverständigengutachten
    Leitsatz: 1. Verlangt der Vermieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung, die über den Mittelwert des qualifizierten Mietspiegels hinausgeht, hat er wohnwerterhöhende Merkmale darzulegen. 2. Das gilt auch, wenn eine Orientierungshilfe fehlt; die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist unzulässig.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    29.03.2007
  6. 8 U 5875/98 - Mietmangel; feste Minderungsquote für Dauer umfangreicher Bauvorhaben; <br />Darlegung der zeitlichen Beeinträchtigung; Baugerüst; Abdeckplane; Baulärm
    Leitsatz: Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an der Außenfassade mit Einrüstung und Verhüllung durch Abdeckplane kann von dem Mieter nicht die einzelne Darlegung verlangt werden, wann, an welchem Tag, zu welcher Stunde welches Geräusch aus welcher Richtung, in welcher Lautstärke kam und welches Ausmaß die Verschmutzung täglich einnahm. Für einen derartigen Fall kann eine feste Minderungsquote für die Dauer des Bauvorhabens zugesprochen werden. * KG
    AG Brandenburg a. d. Havel
    08.01.2001
  7. 31 C 210/09 - Abgrenzung der Hauswartskosten von nicht umlagefähigen Betriebskosten; Winterdienst; Transport von Mülltonnen
    Leitsatz: Die Kosten für die Überprüfung der Heizung, der Beleuchtung sowie des Wasserfilters, für den Winterdienst sowie das Herausstellen und wieder Hereinstellen der Mülltonnen gehören zu den umlagefähigen Hauswartskosten. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    07.06.2010
  8. 34 C 36/10 - Verbotene Eigenmacht; Besitzstörung; Schuppen
    Leitsatz: Die rechtmäßige Besitzerin eines Schuppens kann von dem Störer - der einen Holzstützpfosten direkt vor der Schuppentür errichtet hat, so dass diese Schuppentür sich nur noch 17 cm öffnen lässt - gemäß §§ 858, 861 und 862 BGB verlangen, dass diese Störung beseitigt wird. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    11.07.2011
  9. 31 C 138/14 - Keine Videoüberwachung von Nachbargrundstücken
    Leitsatz: Grenzen und Zulässigkeit der Videoüberwachung im Nachbarrecht.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    22.01.2016
  10. 31 C 107/18 - Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung, Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung, Verfügungsgrund als Hauptsache nach § 91a ZPO
    Leitsatz: Die „Hauptsache“ im Sinne von § 91a ZPO ist bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren nicht der zu sichernde materielle Verfügungsanspruch, sondern vielmehr die begehrte Rechtsfolge auf einstweilige Regelung oder Sicherung, mithin der Verfügungsgrund.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    05.07.2018