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Suchergebnis Urteilssuche (6001 - 6010 von 7944)

  1. BVerwG 3 B 46.07 - Kommunales Verwaltungsvermögen
    Leitsatz: Die Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstandes zum kommunalen Verwaltungsvermögen setzt voraus, daß er nach Maßgabe seiner Widmung am 1. Oktober 1989 unmittelbar für Verwaltungsaufgaben gedient hat, die nach dem Grundgesetz von den Kommunen wahrzunehmen sind. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    BVerwG
    13.09.2007
  2. BVerwG 3 B 127.06 - Vermögenszuordnungsrecht; Restitutionsantrag; Zuordnungsantrag; Antragsfrist; Ausschlußfrist
    Leitsatz: Ein Antrag, der ausschließlich auf die Zuordnung eines Vermögensgegen-standes als Verwaltungs- und Finanzvermögen gerichtet ist, wahrt nicht die Frist des § 7 Abs. 3 VZOG i. V. m. § 1 AnFrV für ein auf denselben Vermögensgegenstand gerichtetes Restitutionsbegehren.
    BVerwG
    12.07.2007
  3. BVerwG 10 B 11.06 - Bodenordnungsverfahren; Bodenwert; Wertermittlung; Verkehrswert; Vergleichswert; Gebäudeeigentümer; Komplettierungskauf
    Leitsatz: Bei der Bewertung eines mit Gebäudeeigentum belasteten Grundstücks in einem Bodenordnungsverfahren nach § 60 LwAnpG ist die mit der Bebauung realisierte Grundstücksnutzung ebensowenig zu berücksichtigen wie die Bebauung als solche.
    BVerwG
    06.11.2006
  4. BVerwG 5 B 62.06 - Entschädigung; Beweislast; Bemessungsgrundlage; Hilfswert; Grundvermögen; Landwirtschaftsvermögen; Vermögensschädigung; Verbindlichkeit; Sicherung
    Leitsatz: 1. Die Darlegungs- und materielle Beweislast für das Bestehen einer langfristigen Verbindlichkeit, die im Zeitpunkt der Schädigung mit Vermögen im Sinne des § 3 Abs. 4 Satz 1 EntschG in wirtschaftlichem Zusammenhang stand oder an solchem Vermögen dinglich gesichert war, trifft die Entschädigungsbehörde. 2. In diesem Zusammenhang können auch vor dem maßgeblichen Zeitpunkt positiv festgestellte langfristige Verbindlichkeiten erheblich sein. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    22.06.2006
  5. BVerwG 8 B 32.06 - Anmeldefrist; Fristversäumung; Nachsichtgewährung; staatliches Fehlverhalten
    Leitsatz: Soweit eine ausnahmsweise Nachsichtgewährung wegen Versäumung der Anmeldefrist des § 30 a VermG unter anderem davon abhängt, daß die Fristversäumung auf staatliches Fehlverhalten zurückzuführen ist, ist damit allein ein Fehlverhalten des Staates gemeint, der die Ausschlußfrist gesetzt hat, also der Bundesrepublik Deutschland. Fehlverhalten staatlicher Stellen der DDR kann materielle Ansprüche nach dem Vermögensgesetz begründen, aber nicht dazu führen, daß die Ausschlußfrist des § 30 a VermG unbeachtlich ist (wie Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - BVerwG 7 B 106.05 - juris Rn. 8 = ZOV 2006, 181 und vom 14. Oktober 2005 - BVerwG 7 PKH 5.05).
    BVerwG
    15.06.2006
  6. BVerwG 7 C 12.04 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Rechtsgeschäft zur Abwendung einer besatzungshoheitlichen Enteignung
    Leitsatz: § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG schließt die vermögensrechtliche Rückübertragung auch solcher Vermögenswerte aus, die der Eigentümer durch rechtsgeschäftliche Verfügung verloren hat, wenn das Rechtsgeschäft der Abwendung einer Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage diente.
    BVerwG
    27.01.2005
  7. BVerwG 7 B 37.04 - Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch Zessionar
    Leitsatz: Die im eigenen Namen vorgenommene Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar wirkt nicht zugunsten des Zedenten, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die Abtretung unwirksam war.
    BVerwG
    29.07.2004
  8. BVerwG 8 B 13.02 - Unternehmensrückgabe; Unternehmensbeteiligung; Entflechtung; Verlust der Betriebseigenständigkeit
    Leitsatz: 1. Ist das entzogene Unternehmen ununterscheidbar in einem anderen Unternehmen aufgegangen, so ist weder ein Anspruch auf Unternehmensrückgabe nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG noch ein Anspruch auf Einräumung einer Unternehmensbeteiligung nach § 6 Abs. 5 Satz 2 VermG gegeben (wie Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155). 2. Ununterscheidbar ist ein Unternehmen in einem anderen aufgegangen, wenn es an einer betrieblichen Eigenständigkeit, die für eine der Rückgabe vorausgehende Entflechtung unabdingbar wäre, fehlt (wie Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 7 C 33.98 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 35 S. 5 [7]). 3. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles.
    BVerwG
    03.06.2002
  9. BVerwG 8 B 346.99 - Neubauernerben; Rechtsnachfolger; Bodenreformgrundstück
    Leitsatz: Die Erben eines Neubauern sind keine Rechtsnachfolger im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG hinsichtlich solcher Grundstücke aus der Bodenreform, die schon zu dessen Lebzeiten in Eigentum des Volkes übergegangen waren (festhalten an Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 7 C 46.96 -, VIZ 1997, 411).
    BVerwG
    27.01.2000
  10. BVerwG 3 C 31.98 - Verwaltungsakt; Nichtigkeit; Begünstigter; Rechtsnachfolger; Bodenreformgrundstück; Zuteilung des Eigentums; Rat des Kreises; Zuordnung; LPG; Neubauernwirtschaft; sozialistisches Eigentum; Volkseigentum
    Leitsatz: 1. Auf einen Verwaltungsakt i. S. des Art. 19 EV, der nach Maßgabe des DDR-Rechts zum Zeitpunkt seines Erlasses nichtig war und dessen Nichtigkeit nicht geheilt worden ist, kann sich der Begünstigte bzw. dessen Rechtsnachfolger nicht berufen; die Nichtigkeit erfordert einen erkennbar schwerwiegenden Mangel. 2. Die 1958 durch den Rat des Kreises erfolgte Zuteilung des Eigentums an einem Bodenreformgrundstück an eine LPG war keine nichtige Entscheidung i. S. des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV.
    BVerwG
    26.08.1999