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Suchergebnis Urteilssuche (5961 - 5970 von 7944)
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16 C 185/89 - Pfarrer; Kirchengemeinde; Rechtsweg; Unterlassungsanspruch; Tauben; Taubenfüttern; DienstwohnungLeitsatz: Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist gegeben für die Klage einer Kirchengemeinde gegen ihren vormaligen Pfarrer, der die ihm zugewiesene Dienstwohnung weiterhin innehat und auf Unterlassen von Störungen durch Taubenfüttern auf dem Balkon in Anspruch genommen wird.AG Schöneberg08.08.1989
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15 C 428/88 - Lärm durch Mitmieter; Lärmbelästigung/Mitmieter; Nachtruhe/Störung durch Lärm der Mitmieter; Störung/der Nachtruhe durch Mitmieterlärm; Mitmieter/Lärmbelästigung; Lärmbeeinträchtigung; Mitmieter; Schallschutz/Mitmieter; TA-Lärm/als Maßstab für zulässige LärmbeeinträchtigungLeitsatz: Zu den Ansprüchen des Mieters gegen den Vermieter auf Unterbindung von Lärmbelästigungen, die von einem Mitmieter (hier: Verein für Freizeitgestaltung) ausgehen.AG Schöneberg13.07.1989
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113 C 4614/88 [9] - Gaststättenlärm, Lärm, Stühlerücken, Lärmschutz, Mietminderung, Minderung, VerwirkungLeitsatz: 1. Der Mieter einer Wohnung, die über einer Gaststätte gelegen ist, kann - auch wenn er von zu erwartenden Geräuschbelästigungen wußte - damit rechnen, daß in einem gewissen möglichen Umfang Lärmschutz besteht. Auch wenn die Miete im Hinblick auf die Nutzung des Hauses geringer vereinbart wird, ist der Mieter bei Fehlen solchen Lärmschutzes zur Mietminderung berechtigt. 2. Das Mietminderungsrecht ist nicht allein deshalb verwirkt, weil der Mieter zunächst ein Jahr lang den Lärm hinnimmt.AG Braunschweig29.06.1989
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12 b C 84/89 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsverlangen; Verzug mit ZustimmungserklärungLeitsatz: Angesichts der Kompliziertheit der Regelung des § 2 MHG kann es nicht sachgerecht sein, grundsätzlich einen Verzug mit der Zustimmungserklärung zu bejahen.AG Charlottenburg23.06.1989
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18 C 109/89 - Schönheitsreparaturen; Fachhandwerkerklausel; Zahlungsanspruch bei Umbaumaßnahmen des VermietersLeitsatz: 1. Eine Mietvertragsklausel verstößt gegen § 9 AGBG, wenn sie die Ausführung von Schönheitsreparaturen durch einen Fachhandwerker vorschreibt und damit Eigenleistungen des Mieters ausschließt. 2. Der Anspruch auf Vornahme von Schönheitsreparaturen wandelt sich in einen Zahlungsanspruch um, wenn infolge Umbaumaßnahmen des Vermieters in der Wohnung die Schönheitsreparaturen gleich wieder zerstört werden würden.AG Schöneberg12.06.1989
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5 C 217/89 - Mieterhöhungsverlangen; Mietermehrheit; Formularklausel; Mitmieter; Ehefrau; Zustimmungsklage; Mietspiegel; SachverständigengutachtenLeitsatz: 1. Es reicht aus, wenn ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG bei entsprechender Formularklausel im Mietvertrag nur an einen Mitmieter gerichtet ist. 2. Hat die geschiedene Ehefrau die Wohnung allein übernommen, kann die Zustimmungsklage gegen sie allein erhoben werden, wenn der Mann aus dem Mietvertrag entlassen werden möchte. 3. Der Mietspiegel ist ein antizipiertes Sachverständigengutachten.AG Tiergarten05.06.1989
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2 C 505/88 - Wohnraummietvertrag; Heilpraktikerpraxis, SchwerpunktnutzungLeitsatz: Das Betreiben einer Heilpraktikerpraxis in 2 1/2 Zimmern einer 5 1/2-Zimmer-Wohnung läßt die Annahme zu, daß zwischen den Mietvertragsparteien die Nutzung als Gewerberaum im Vordergrund steht.AG Tiergarten14.02.1989
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3 C 30/788 - Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - "Magdeburger Platz"; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Darlegungslast/des Vermieters bei wohnwerterhöhenden Merkmalen (Berliner Mietspiegel); wohnwerterhöhende Merkmale/Berliner Mietspiegel; Spanneneinordnung/Orientierungshilfe; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel; Steigeleitung/verstärkte nicht immer wohnwerterhöhendes Merkmal; Grünanlage/wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnumfeld/Grünanlage; Wohnanlage/verstärkte ElektrosteigeleitungLeitsatz: 1. Als ortsübliche Miete ist nicht jede Miete innerhalb der Spanne des entsprechenden Rasterfeldes anzusehen, sondern die ortsübliche Miete ist durch exakte Einordnung innerhalb dieser Spanne zu ermitteln. Wenn mit dem Mieter Streit über die Ermittlung der ortsüblichen Miete aufgrund des Mietspiegels besteht, muß der Vermieter Angaben machen, die eine exakte Einordnung innerhalb der Spanne ermöglichen. 2. Merkmalgruppe Wohnanlage: Allein die Verstärkung der Steigeleitung in einem älteren Mietshaus, ohne daß im einzelnen vorgetragen wird, daß die Mieter dadurch besondere Vorteile haben, die über den üblichen Wohngebrauch hinausgehen, rechtfertigt eine Berücksichtigung als wohnwerterhöhendes Merkmal ebensowenig wie die lediglich an zwei Außenwänden vorgenommene Wärmedämmung des Gebäudes. 3. Merkmalgruppe Wohnumfeld: Der "Magdeburger Platz" ist keine den Wohnwert erhöhende Grünanlage im Sinne des Berliner Mietspiegels. Zur Bewertung der Gegend "Potsdamer Str./Pohlstr.".AG Tiergarten12.10.1988
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16 C 312/87 - Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze nach Wegfall der PreisbindungLeitsatz: Ausgangsmietzins für die Berechnung der Kappungsgrenze ist bei aus der Preisbindung herausgefallenen Wohnungen nicht der gezahlte, sondern der preisrechtlich zulässige Mietzins.AG Schöneberg07.10.1988
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13 C 290/88 - Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe - Terrazzofußboden, Fahrradkeller -; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Gäste-WC, wohnwerterhöhendes Merkmal; Fliesen, wohnwerterhöhendes Merkmal; Einbauwanne, wohnwerterhöhendes Merkmal; Terrazzofußboden, wohnwerterhöhendes Merkmal; Küche, Terrazzofußboden als wohnwerterhöhendes Merkmal; Parkettfußboden, wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnräume, gut besonnte Wohnräume als wohnwerterhöhendes Merkmal; Keller, fehlender als wohnwertminderndes Merkmal; Kabelanschluß, wohnwerterhöhendes Merkmal; Gegensprechanlage, wohnwerterhöhendes Merkmal; Personenaufzug, wohnwerterhöhendes Merkmal; Mängel, behebbare kein wohnwertminderndes Merkmal; Geräuschbelästigungen (Gewerbe), wohnwertminderndes Merkmal; Park, wohnwerterhöhendes Merkmal; Verkehrslärm, wohnwertminderndes Merkmal; Fahrradkeller, fehlender kein wohnwertminderndes MerkmalLeitsatz: Die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels ist nicht buchstabengetreu anzuwenden.AG Charlottenburg30.09.1988