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  1. 6 C 491/06 - Rückzahlung von Betriebsvorschüssen wegen fehlender Abrechnung nach Veräußerung, Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung, Verjährungsfrist
    Leitsatz: 1. Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der Abrechnungsfrist über Betriebskosten ab, kann der Mieter die vollen Vorauszahlungen dann von dem Vermieter verlangen, wenn das Mietverhältnis mit diesem beendet ist, weil gern. § 566 BGB ein neuer Vermieter in das Mietverhältnis eingetreten ist. (ergänzend zu BGH NJW 2006, 2552 ff.)2. Die Verjährungsfrist für den zum 1. Januar 2002 entstandenen Rückzahlungsanspruch des Mieters beginnt gem. § 199 Abs. Nr. 2 BGB erst zum 1. Januar desjenigen Jahres, das auf die Kenntnis des Mieters über einen Vermieterwechsel folgt, soweit die Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Lichtenberg
    17.04.2007
  2. 19 C 289/06 - Kein Maklerlohn bei Verletzung der Treupflicht
    Leitsatz: Der Provisionsanspruch des Maklers ist verwirkt, wenn er seinen Auftraggeber auf das Bauanzeigeverfahren hinweist, ohne zu überprüfen, ob die Voraussetzungen (gesicherte Erschließung) vorliegen.
    AG Neukölln
    10.01.2007
  3. 22b C 85/06 - Schönheitsreparaturen mit "grundsätzlichen" Fristen; Übergabe unrenovierter Wohnung; starre Fristen; weiche Fristen; starrer Fristenplan; Entfernung und Ersetzen von Tapeten; vorvertragliche Abnutzung
    Leitsatz: Eine Formularklausel, wonach Schönheitsreparaturen "grundsätzlich" in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre und in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre fällig und vom Mieter fachgerecht vorzunehmen und spätestens bei Ende des Mietverhältnisses die je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen sind, ist wirksam. Das gilt auch bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung, wenn die Fristen gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses abgelaufen sind. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    18.09.2006
  4. 11 C 84/06 - Doormankosten als sonstige Betriebskosten; Sicherheit der Mieter; Kaution; Nebenkostenabrechnung; Nachzahlung
    Leitsatz: Doormankosten können auch formularmäßig als sonstige Betriebskosten vereinbart werden, wenn die Kosten der Bewachung der Sicherheit der Mieter dienen sollen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    23.06.2006
  5. 7 C 403/05 - Müllschlucker; Stillegung einer Müllabwurfanlage; Mülltrennung; Unterlassungsanspruch; Abfalltrennung
    Leitsatz: 1. Ist eine im Hause vorhandene Müllabwurfanlage nicht ausdrücklich in den Mietvertrag einbezogen, sondern nur zur Nutzung überlassen, so besteht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch des Mieters gegen die Stillegung der Anlage. 2. Vielmehr ist der Vermieter wegen der auch ihn treffenden Verpflichtung zur stofflichen Trennung des Abfalls gem. § 4 KrW/AbfG berechtigt, die Müllabwurfanlage zur Verbesserung des Abfalltrennungsverhaltens der Mieter stillzulegen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    26.04.2006
  6. 15 C 216/05 - Schriftform bei Vermietung durch Geschäftsführerin der GbR; Mietvertrag; Vertretungszusatz; Kündigungsfrist
    Leitsatz: 1. Die Schriftform eines längerfristigen Mietvertrages ist gewahrt, wenn als Vermieterin eine GbR angegeben ist, vertreten durch eine GmbH als alleinige Geschäftsführerin. 2. Das Fehlen eines Vertretungszusatzes bei der Unterzeichnung für die GmbH ist unschädlich.
    AG Köpenick
    05.04.2006
  7. 8 C 251/05 - Modernisierungsankündigung wirksam trotz fehlender Abgrenzung von Instandhaltung zur Modernisierung; Wertverbesserungsmaßnahmen; Verkleinerung des Badezimmers; Mieterhöhung
    Leitsatz: 1. Bei folgenden Arbeiten handelt es sich um Modernisierungsarbeiten: a) im Badezimmer dem Einbau eines Handwaschbeckens mit Armatur; das Einfliesen einer neuen Badewanne; dem Einbau eines freihängenden WCs nebst Spülvorrichtung; die Veränderung/Neuschaffung der Zu- und Abwasserleitungen für die Sanitärobjekte; die Verfliesung der Wände bis zu 2,20 m Höhe; die Verfliesung des Fußbodens; dem Ersatz der Wannenfüll- und Brausebatterie bei Notwendigkeit; dem Einbau eines Stromschutzschalters; die Installation eines Elektroanschlusses (Wandauslasses) im Bereich über dem Waschbecken zum künftigen Anschluß eines Beleuchtungskörpers sowie einer Steckdose neben dem Waschbecken; b) in der Küche dem Einbau einer Doppelspüle mit Unterschrank im Austausch gegen das vorhandene Ausgußbecken; die Anbringung eines Fliesenspiegels über der Doppelspüle. 2. Die dadurch eintretende Verkleinerung des Badezimmers auf etwa 135 cm Breite ist vom Mieter ebenso hinzunehmen wie die Notwendigkeit, Möbel in Bad und Küche anders zu stellen. 3. Die fehlende Abgrenzung zwischen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen und die Berechnung der zu erwartenden Mieterhöhung nach den Gesamtkosten führt nicht zur Unwirksamkeit der Modernisierungsankündigung. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Neukölln
    29.12.2005
  8. 9 C 187/05 - Kein Anspruch des eingebürgerten Mieters auf Parabolantenne
    Leitsatz: 1. Einem deutschen Staatsbürger genügt ein Kabelanschluß zur umfassenden Information. 2. Das gleiche gilt für einen eingebürgerten Deutschen.
    AG Wedding
    11.08.2005
  9. 6 C 442/04 - Keine Nutzungsentschädigung für Rückgabetag
    Leitsatz: Für den Tag der Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses schuldet der Mieter keine Nutzungsentschädigung.
    AG Lichtenberg
    26.04.2005
  10. 16b C 363/04 - Keine Berücksichtigung der Einnahmen aus Vermietung des Daches für Mobilfunkantennen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung
    Leitsatz: Einnahmen aus der Vermietung der Dachfläche zur Aufstellung einer Mobilfunkantenne sind Sondereinnahmen und in der Wirtschaftlichkeitsberechnung für preisgebundenen Wohnraum nicht zu berücksichtigen (Anschluß an LG Frankfurt/Main ZMR 2002, 5779).
    AG Schöneberg
    27.12.2004