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Suchergebnis Urteilssuche (5871 - 5880 von 7944)

  1. 62 S 371/92 - Kündigung; Zahlungsverzug; Verschulden; Rückstandstilgung
    Leitsatz: Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt eine erhebliche Vertragsverletzung des Mieters voraus. Dabei kann zugunsten des Mieters berücksichtigt werden, wenn er die Rückstände nach Zugang der Kündigung tilgt.
    LG Berlin
    11.01.1993
  2. 64 S 333/92 - Hausverwalter; Prozeßführungsbefugnis
    Leitsatz: Ein Wohnungsverwalter, der nach dem Hausverwaltervertrag und der dazu gehörenden Hausverwaltervollmacht nur ermächtigt ist, Mieten und Nebenkosten im eigenen Namen für den Vermieter geltend zu machen, kann aus dieser Ermächtigung keine Prozeßführungsbefugnis herleiten, weil diese Ermächtigung unwirksam ist.
    LG Berlin
    08.01.1993
  3. 84 O. 145/91 - Unterlassungsanspruch; Verfügungsberechtigter; Restitutionsgrundstück; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Zivilrechtsweg; Treuhandverwaltung; Parteienvermögen; Antragsgegner
    Leitsatz: 1. Für einen Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG ist der Zivilrechtsweg gegeben. 2. Ein nach § 3 Abs. 3 VermG im Verfügungsverfahren geltend gemachter Unterlassungsanspruch ist nur dann zu versagen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Restitutionsanspruch besteht. 3. Trotz Treuhandverwaltung nach § 20 b ParteienG-DDR bleibt Antragsgegner jedenfalls derjenige, in dessen Eigentum das streitbefangene Grundstück im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG steht und der damit neben einem Inhaber der Verfügungsmacht über den Vermögenswert Verfügungsberechtigter im Sinne von § 2 Abs. 3 VermG ist. 4. Zum Verfügungsgrund bei drohender Belastung des streitbefangenen Grundstücks.
    LG Berlin
    20.10.1992
  4. 28 O 354/91 - Ausreiseverkauf; Drohung; Anfechtung; Ausschlussfrist
    Leitsatz: 1. Der Tatbestand der rechtswidrigen Drohung im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 2 ZGB ist bei Grundstücksverkäufen im Zusammenhang mit Ausreiseanträgen im Regelfall als erfüllt anzusehen. 2. An der Wirksamkeit der Ausschlußfrist des § 70 Abs. 2 ZGB für die Vertragsanfechtung bestehen keine Bedenken.
    LG Berlin
    26.02.1992
  5. 67 S 300/91 - ortsübliche Vergleichsmiete; Mieterpreisüberhöhung; Mietspiegelfeld; Beweismittel; Sachverständigengutachten
    Leitsatz: 1. Wer sich darauf beruft, daß die ortsübliche Vergleichsmiete vom Mietspiegelwert abweicht, muß die das Abweichen rechtfertigenden Tatsachen substantiiert darlegen, sonst braucht seinem Beweisantritt (Einholung eines Sachverständigengutachtens) nicht nachgegangen zu werden. 2. Die Rechtsprechung des 5. Bußgeldsenats des Kammergerichtes daß der Mietspiegel allein für die Bestimmung der ortsüblichen Ver-gleichsmiete nicht ausreiche (KG GE 91, 1193), ist in Zivilrechtsstreitigkeiten nicht anzuwenden.
    LG Berlin
    12.12.1991
  6. 12. O. 407/91 - Pachtverhältnis; Auflösungsvereinbarung
    Leitsatz: 1. Vor Inkrafttreten des ZGB abgeschlossene Pachtverhältnisse sind wie ein Nutzungsverhältnis über Erholungsgrundstücke zu behandeln; die Vorschriften des ZGB bleiben aufgrund des Einigungsvertrages insoweit weiterhin anwendbar. 2. Eine frühere Vereinbarung, wonach eine Beendigung eines Nutzungsverhältnisses/Pachtverhältnisses ausschließlich durch Übereinkunft der Parteien zulässig ist, ist mit den seit dem 3. Oktober 1990 geltenden Bestimmungen des BGB nicht mehr zu vereinbaren.
    LG Berlin
    25.11.1991
  7. 12.O.197/91 - Feststellungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Nutzungsverhältnis; Aufhebung
    Leitsatz: 1. Ein rechtliches Interesse, eine der Rechtskraft unterliegende feststellende Entscheidung über eine bloße Vorfrage zu erhalten, besteht regelmäßig nicht. 2. Ist ein sogenanntes Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist bestimmt, daß das Nutzungsverhältnis nur durch einvernehmliche Aufhebung zu beenden sei, so kann diese Bestimmung seit dem 3. Oktober 1990 keine Gültigkeit mehr beanspruchen. 3. Zu den Voraussetzungen für die Kündigung eines Gewerbemietverhältnisses in den neuen Bundesländern.
    LG Berlin
    04.11.1991
  8. 64 S 251/90 - Eigenbedarfskündigung; voraussehbarer Eigenbedarf; Härte
    Leitsatz: 1. Bei der Eigenbedarfskündigung ist der Entschluß des Vermieters, seine Wohnung selbst zu nutzen, grundsätzlich zu akzeptieren. 2. Dieser Wunsch ist nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit des geltend gemachten Eigenbedarfs bestehen, weil andere Wohnungen zur Verfügung stehen oder das Entstehen des Bedarfsgrundes bei Vermietung der Wohnung bereits absehbar war und der Vermieter den Mietvertrag abgeschlossen hat, ohne den Mieter vorher auf den vorhersehbaren Eigenbedarf hinzuweisen. 3. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, zusammengelegte Wohnungen durch bauliche Maßnahmen derart umzugestalten, daß der Eigenbedarf dann durch die abgetrennte Wohnung befriedigt werden könnte. 4. Investitionen des Mieters in Höhe von 28.000 DM rechtfertigen dann nicht die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen ungerechtfertigter Härte, wenn durch Zeitablauf - hier sieben Jahre - die Investitionen als im wesentlichen abgewohnt angesehen werden können.
    LG Berlin
    31.07.1990
  9. 12. O. 348/89 - Mischmietverhältnis; Gewerbezweck; Wohnzweck; Überwiegenstheorie; Preisbindung
    Leitsatz: 1. Anwendung der Überwiegenstheorie bei Mischmietverhältnissen. 2. Kein Entfallen der Preisbindung bei Mischmietverhältnissen.
    LG Berlin
    23.11.1989
  10. 2/17 S 73/89 - Mieterhöhungsverlangen; unwirksam; teilweise; Zustimmung; Mieterhöhung; Jahressperrfrist; Teilbetrag; Zahlung
    Leitsatz: Reagiert der Mieter auf ein unwirksames Mieterhöhungsverlangen zweimal durch Zahlung eines geringen Teilbetrages der angestrebten Mieterhöhung, so wird die nach teilweiser Zustimmung zur Mieterhöhung geltende Jahressperrfrist nicht in Lauf gesetzt.
    LG Frankfurt a. M.
    17.11.1989