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  1. 11 S 139/02 - Reihenhaus nicht vom Mietspiegel erfaßt; keine Verpflichtung zur massenhaften Mieterhöhung bei Genossenschaftswohnungen
    Leitsatz: 1. Der Potsdamer Mietspiegel gilt nicht für Wohnungen in Reihenhäusern. 2. Die Vermieterin von Genossenschaftswohnungen muß nicht gleichzeitig ein Mieterhöhungsverfahren für alle Wohnungen einleiten, sondern kann vorab Streitfragen in einigen Musterprozessen klären lassen.
    LG Potsdam
    09.01.2003
  2. 64 S 12/02 - Rückbaupflicht des Mieters als Hauptleistungspflicht; Erfüllungsverweigerung; Klagezustellung "demnächst"; Verjährung nach Schuldrechtsanpassungsgesetz
    Leitsatz: 1. Die Pflicht des Mieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, ist eine Hauptleistungspflicht, wenn erhebliche Kosten zur Wiederherstellung aufzuwenden sind (Anschluß an BGH NJW 2002, 3234, 3235). 2. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch wegen fehlender Wiederherstellung ist daher die Durchführung des Verfahrens nach § 326 BGB a. F., wenn es sich um die Rückgabe vor dem 1. September 2001 handelt. Die danach erforderliche Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach Verzug ist jedoch entbehrlich, wenn der Mieter die Wiederherstellung endgültig und ernsthaft verweigert. 3. Eine Genehmigung des Vermieters zu Umbauten während des Mietverhältnisses schließt den Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht aus. 4. Die Zustellung der Klage einen Monat nach ihrem Eingang ist noch als "demnächst" erfolgt anzusehen. 5. Der Anspruch auf Ersatz werterhöhender Maßnahmen i. S. d. § 12 Abs. 5 SchuldRAnpG verjährt binnen sechs Monaten nach Rückgabe der Pachtsache.
    LG Berlin
    01.11.2002
  3. 63 S 251/01 - Vorfälligkeitsklausel; Heilung durch Befriedigung des Mietanspruchs; Tilgungsbestimmung
    Leitsatz: Eine Tilgungsbestimmung ist anfechtbar, wenn die damit erstrebte Rechtsfolge der Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht erreicht wird, sondern die nicht erstrebte gegenteilige Folge der Unmöglichkeit der Heilung der Verzugsfolgenkündigung nach sich zieht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    31.05.2002
  4. 65 S 85/01 - Meßtoleranzen bei der Umlegung von Wasserkosten
    Leitsatz: Wasseruhren in einzelnen Wohnungen messen in größeren Einheiten meist einen geringeren als den Gesamtverbrauch an der Hauptwasseruhr; Meßtoleranzen in einem Umfang von etwa 20 % müssen hingenommen werden.
    LG Berlin
    04.12.2001
  5. 64 S 158/01 - Verwirkung des Nachzahlungsanspruchs aus einer Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Macht der Vermieter nach Auseinandersetzung über eine Betriebskostenabrechnung aus einem seit fünf Jahren beendeten Mietverhältnis erst zweieinhalb Jahre nach Beendigung der Auseinandersetzung den Anspruch aus der Betriebskostenabrechnung erneut geltend, ist sein Anspruch verwirkt.
    LG Berlin
    16.10.2001
  6. 2 O 41/01 ER - Kein Schadensersatzanspruch gegen Antennenbetreiber, wenn Grenzwerte eingehalten sind
    Leitsatz: 1. Die Grundsätze des Anscheinsbeweises sind nicht zu Gunsten desjenigen anzuwenden, der sich auf Gesundheitsschäden durch den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage beruft, wenn die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten sind. 2. Selbst bei nachgewiesener Kausalität würde es an einem Verschulden des Betreibers fehlen. 3. Sind die Grenzwerte eingehalten, entfällt auch ein Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, da das Merkmal der "Wesentlichkeit" fehlt.
    LG Aschaffenburg
    28.09.2001
  7. 67 S 443/00 - Gebrauchsüberlassung an Dritte; außerordentliches Kündigungsrecht bei generell verweigerter Untermieterlaubnis
    Leitsatz: Der Wohnraummieter hat keinen Anspruch auf eine generelle, nicht personenbezogene Untermieterlaubnis. Verweigert jedoch der Vermieter ganz generell die Untermieterlaubnis unabhängig davon, daß der Mieter keinen konkreten Untermieter genannt hat, kann der Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 540 BGB in Anspruch nehmen.
    LG Berlin
    28.05.2001
  8. 11 S 32/00 - Mieterhöhung; einvernehmlich; Modernisierung; Kappungsgrenze; Zustimmungsverlangen; Berücksichtigung einer einvernehmlichen Mieterhöhung bei Kappungsgrenze
    Leitsatz: Der Betrag einer früheren einvernehmlichen Mieterhöhung nach Modernisierung ist in die Berechnung der Kappungsgrenze im Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung einzubeziehen.
    LG Potsdam
    30.11.2000
  9. 4 S 166/99 - Mietanpassung; Vereinbarung; Mieterhöhung; künftig; konkludent; Einigung; stillschweigend
    Leitsatz: Aufgrund der einseitigen Erklärung des Vermieters, die Miete anzupassen, kommt auch dann keine konkludente Erhöhungsvereinbarung zustande, wenn der Mieter die erhöhte Miete über Jahre hinweg bezahlt.
    LG Mannheim
    05.04.2000
  10. 65 S 36/99 - Keine Verwirkung des Rechts des Vermieters, einen Mangel zu bestreiten
    Leitsatz: 1. Die Berechtigung, einen Lebenssachverhalt zu bestreiten (hier: zur Minderung führender Mangel), unterliegt nicht der Verwirkung. 2. Der Rechtsgedanke des § 539 BGB kann nicht zu Lasten des Vermieters herangezogen werden.
    LG Berlin
    13.08.1999