« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (5721 - 5730 von 7944)
Sortierung:
-
V ZR 118/94 - Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit des Prozessgerichts bei Streitigkeiten über den Gegenstand, den Inhalt und den Umfang des SondereigentumsLeitsatz: a) Auf die Zuständigkeitsprüfung nach § 46 WEG finden die Grundsätze der §§ 17 a Abs. 3 bis 5, 17 b GVG entsprechende Anwendung. b) Ist über die Frage, ob das Prozeßgericht oder das Wohnungseigentumsgericht zuständig ist, entgegen § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht vorab entscheiden worden, ist die Zuständigkeit vom Rechtsmittelgericht der Hauptsache auch noch in der Revisionsinstanz zu prüfen. § 549 Abs. 2 ZPO findet keine Anwendung. c) Streitigkeiten über den Gegenstand, den Inhalt und den Umfang des Sondereigentums sind vor dem Prozeßgericht auszutragen. d) Stimmen die wörtliche Beschreibung des Gegenstands von Sondereigentum in der Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist grundsätzlich keiner der sich widersprechenden Erklärungsinhalte vorrangig und Sondereigentum nicht entstanden. e) Ist Sondereigentum nur wegen fehlerhafter Abgrenzung nicht entstanden, sind sämtliche Wohnungseigentümer verpflichtet, zur Beseitigung des entstandenen isolierten Miteigentumsanteils vertraglich an dem betroffenen Gebäudeteil Sondereigentum einzuräumen.BGH30.06.1995
-
V ZR 244/93 - Vorfälligkeitszinsen nach Ausübung des Vorkaufsrechts der GemeindeLeitsatz: Mit dem Erstkäufer vereinbarte Vorfälligkeitszinsen können unabhängig davon geschuldet und erbracht werden, wann der Kaufpreis nach Ausübung des Vorkaufsrechts (hier: der Gemeinde) fällig wird. Sie werden deshalb auch vom Vorkaufsberechtigten geschuldet; lediglich ihre Fälligkeit ist danach anzupassen, wann sie der Vorkaufsberechtigte nach Ausübung seines Rechtes frühestens erbringen kann (Abgrenzung des Senatsurteils vom 8. Oktober 1992, V ZR 147/81 = NJW 1983, 682).BGH24.02.1995
-
VII ZR 192/92 - Architektenhonorar; Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale; SchuldbeitrittLeitsatz: 1. Nebenkosten können nur pauschal abgerechnet werden, wenn die Beteiligten dies bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart haben. Dazu genügen ein schriftliches Angebot und eine schriftliche Annahme auf unterschiedlichen Schriftstücken nicht. 2. Das Angebot eines Schuldbeitritts bedarf nach der Verkehrssitte im allgemeinen keiner Erklärung der Annahme gegenüber dem Antragenden.BGH28.10.1993
-
VIII ARZ 6/92 - Mietvertrag; Eintrittsrecht des überlebenden Partners einer eheähnlichen GemeinschaftLeitsatz: Der überlebende Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft tritt in entsprechender Anwendung des § 569 a Abs. 2 Satz 1 BGB in den Mietvertrag des verstorbenen Mieters ein.BGH13.01.1993
-
VIII ARZ 5/92 - Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; AnfangsrenovierungsklauselLeitsatz: Hat sich der Mieter neben den laufenden Schönheitsreparaturen nach Fristenplan oder nach Bedarf in einer gesonderten Formularklausel oder individuellen Vereinbarung auch zur Anfangsrenovierung verpflichtet, verstößt die Abwälzung der Schönheitsreparaturen gegen § 9 AGBG.BGH02.12.1992
-
- V ZR 83/91 - Anfechtung; Grundstückskaufvertrags; Ausreiseverkauf; Druck staatlicher Stellen; NötigungLeitsatz: 1. Die zivilrechtliche Anfechtung eines Grundstückskaufvertrags, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck ab-geschlossen hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen; dies gilt auch dann, wenn die Anfechtung vor Inkrafttreten des Ver mögensgesetzes am 29. September 1990 erklärt worden ist. 2. Ansprüche auf Rückgabe von Grundeigentum in der ehemaligen DDR, das der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck veräußert hat, die Genehmigung zur Ausreise zu erhalten, können nur vor den Verwaltungsgerichten verfolgt werden.BGH03.04.1992
-
VIII ARZ 5/90 - Rechtsentscheid; Heizkostennachforderung; VerjährungsbeginnLeitsatz: Für den Beginn der Verjährung einer Heizkostennachforderung des Vermieters gegen seinen Wohnungsmieter ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem dem Mieter die Abrechnung über die Heizkosten zugeht.BGH19.12.1990
-
3 W 136/17 - Gegenläufige einstweilige Verfügungen mit Unterlassungs- und Duldungsverpflichtung, Entschuldigung eines Verstoßes gegen eine UnterlassungsverfügungLeitsatz: Eine zuerst ergangene einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Besitzstörung, welche sich auf possessorische Besitzansprüche stützt, wird nicht dadurch gegenstandslos, dass der Verfügungsgläubiger in einer später erlassenen einstweiligen Verfügung gestützt auf petitorische Besitzansprüche des anderen zur Duldung der Besitzbeeinträchtigung verpflichtet wird; die zuerst ergangene Verfügung bedarf zu ihrer Wirkungslosigkeit der Aufhebung. Die später erlassene Duldungsverfügung entschuldigt den dortigen Gläubiger nicht bei Verstößen gegen eine gegen ihn gerichtete, frühere Unterlassungsverfügung.OLG Rostock07.11.2017
-
8 U 15/15 - Allgemeine Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts, Selbsthilferecht und verbotene Eigenmacht beim Vermieterpfandrecht, Unpfändbarkeit der BetriebsmittelLeitsatz: 1. Zur Frage eines Selbsthilferechts des Vermieters gemäß § 562 b BGB durch Zuparken der Grundstückszufahrt.2. Zur Unpfändbarkeit der Betriebsmittel einer Kfz-Werkstatt gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. (Nichtamtliche Leitsätze)KG13.07.2015
-
I-24 U 119/13 - Mietminderung, Mängel des Mietobjekts, Urkundsbeweis, FeuchtigkeitLeitsatz: 1. Wenn eine Mietminderung vertraglich ausgeschlossen ist, kann der auf Mietzahlung in Anspruch genommene Mieter für den Fall seiner Verurteilung wegen der geltend gemachten Mängel des Mietobjekts im Wege der (Hilfs-) Widerklage auf Erstattung der - von ihm nachzuweisenden - Mietzahlungen klagen. 2. Mietmängel können ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Wege des Urkundsbeweises durch die Verwertung des Protokolls über eine Zeugenaussage und die richterliche Inaugenscheinnahme aus einem anderen Verfahren bewiesen werden. Die Verwertung der Niederschrift ist aber ausgeschlossen, wenn eine der Parteien von dem Recht Gebrauch macht, die Anhörung der Zeugen und die Inaugenscheinnahme im anhängigen Rechtsstreit zu beantragen.OLG Düsseldorf12.06.2014