« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (5691 - 5700 von 7944)
Sortierung:
-
V ZB 71/02 - Selbständige AnschlußberufungLeitsatz: a) Der Berufungsbeklagte hat die Wahl, ob er sich der Berufung des Gegners anschließt oder ob er, falls die Voraussetzungen des § 511 ZPO gegeben sind, eigenständig Berufung einlegt. Nur im ersteren Fall verliert der Angriff gegen das Urteil seine Wirkung, wenn der Gegner die Berufung zurücknimmt (§ 524 Abs. 4 ZPO). b) Die Möglichkeit, Anschlußberufung einzulegen, besteht auch innerhalb der für den Berufungsbeklagten offenen Frist zur Einlegung einer eigenständigen Berufung. c) Zur Auslegung einer "selbständigen Anschlußberufung", die innerhalb der für eine eigenständige Berufung laufenden Frist eingelegt worden ist.BGH30.04.2003
-
VII ZR 251/02 - Fiktive Hotelkosten als SchadenLeitsatz: a) Der Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB umfaßt auch die Kosten einer Hotelunterbringung, die notwendig wird, um die Mängelbeseitigung durchführen zu können. b) Steht die Notwendigkeit der Hotelunterbringung fest, sind diese Kosten unabhängig davon ersatzfähig, ob die Mängelbeseitigung durchgeführt wird. c) Zu den prozessualen Anforderungen an die Feststellung der notwendigen Kosten gemäß § 287 ZPO.BGH10.04.2003
-
XI ZB 5/02 - Rechtsweg, - zu ordentlichen Gerichten bei Bereicherungsklage gegen Finanzamt; Steuerschuld, Rechtsweg bei irrtümlicher Zahlung einer fremden -Leitsatz: a) Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG an den Bundesgerichtshof ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) am 1. Januar 2002 eine Rechtsbeschwerde im Sinne der §§ 574 ff. ZPO (vgl. BAG ZIP 2002, 1963). b) Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist gegeben, wenn ein Kreditinstitut den Steuerfiskus auf Rückzahlung eines zur Einlösung eines Schecks aufgewandten Betrages mit der Begründung in Anspruch nimmt, der der Bezahlung einer Steuerschuld dienende Scheck sei auf der Grundlage eines unwirksamen Girovertrages von einem vollmachtlosen Vertreter des Kontoinhabers ausgestellt worden.BGH12.11.2002
-
IX ZR 125/02 - Sprungrevision, - bei mehreren selbständigen Ansprüchen; Lastschriftverfahren, Widerspruch des Insolvenzverwalters bei -Leitsatz: a) Der Antrag auf Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches Urteil ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 e übersteigt und der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt. b) Betrifft die Beschwer durch das angefochtene Urteil mehrere selbständige Ansprüche und kommt ein Zulassungsgrund nur hinsichtlich eines Streitgegenstandes in Betracht, ist der Antrag unzulässig, wenn die davon ausgehende Beschwer den Betrag von 600 e nicht übersteigt. c) Widerspricht der Insolvenzverwalter Belastungen des im Soll geführten Kontos des Schuldners, die im Lastschriftverfahren erfolgt sind, kann er lediglich deren Beseitigung verlangen; ein Auszahlungsanspruch steht ihm nicht zu. Mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nimmt das Kreditinstitut daher keine Verrechnung vor.BGH01.10.2002
-
III ZB 43/02 - Rechtsbeschwerde, - gegen ProzeßkostenhilfeLeitsatz: Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kann vom Gegner nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn das Ausgangsgericht irrig die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.BGH12.09.2002
-
VII ZR 280/01 - Prozeßkostensicherheit, - für Kl. aus USA; Hinterlegung, Überweisung an Zahlstelle keine -Leitsatz: Zur Verpflichtung einer ausschließlich in den USA ansässigen Partei, eine Prozeßkostensicherheit nach § 110 Abs. 1 ZPO zu leisten. Die Überweisung eines Betrages als Prozeßkostensicherheit an die Zahlstelle des Prozeßgerichts steht einer Hinterlegung nicht gleich.BGH25.07.2002
-
VI ZR 91/02 - Begründung für NichzulassungsbeschwerdeLeitsatz: Im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO prüft der Bundesgerichtshof nur die Revisionszulassungsgründe, die in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt sind.BGH23.07.2002
-
V ZR 143/01 - Urkunde, Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für -Leitsatz: a) Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde ist begründet, wenn der Urkundstext nach Wortlaut und innerem Zusammenhang unter Berücksichtigung der Verkehrssitte einen bestimmten Geschäftsinhalt zum Ausdruck bringt. b) Zur Widerlegung der Vermutung kann auf außerhalb der Urkunde liegende Mittel der Auslegung (Begleitumstände des Geschäfts, Äußerungen der Parteien außerhalb der Urkunde u. a.) zurückgegriffen werden.BGH05.07.2002
-
II ZR 37/00 - Eigentumsvermutung, - und Gegenbeweis; Zwangsversteigerung, - als Veräußerung; Herausgabeklage, - und ZwangsversteigerungLeitsatz: a) Zur Darlegungslast sowie zum Beweismaß im Rahmen einer Widerlegung der Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. b) Eine Zwangsversteigerung der streitbefangenen Sache gemäß §§ 817 Abs. 2 ZPO, 90, 55 Abs. 2 ZVG, gegen die der Herausgabekl. nicht als Berechtigter gemäß § 771 ZPO bzw. gemäß § 37 Ziff. 5 ZVG interveniert hat, ist regelmäßig als Veräußerung der streitbefangenen Sache durch ihn anzusehen und eröffnet dem Herausgabebekl. den Einwand des § 265 Abs. 3 ZPO.BGH04.02.2002
-
III ZR 228/00 - Amtshaftung, - des Versteigerungsgerichts über Meistbietendem; Zwangsversteigerung, keine Amtshaftung im Verfahren der - nach Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen ZustellungsfehlersLeitsatz: Die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren schützt auch den Meistbietenden; er ist mithin "Dritter" im Sinne des § 839 BGB. Der Schutzzweck dieser Amtspflicht umfaßt jedoch nicht den entgangenen Gewinn, wenn der Zuschlagsbeschluß wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird (insoweit Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).BGH13.09.2001