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VIII ZR 160/20 - Anwaltlicher Gegenstandswert für den Auftrag zur Einlegung der Nichtzulas-sungsbeschwerdeLeitsatz: Grundsätzlich richtet sich der anwaltliche Gegenstandswert nach dem Wert, der die Grundlage für den Auftrag zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH bildet. Deshalb bemisst sich der Wert der anwaltlichen Tätigkeit nach der gesamten sich aus dem Berufungsurteil ergebenden Beschwer, und zwar auch dann, wenn das Rechtsmittel im Laufe des Revisionsverfahrens eingeschränkt wird (hier: Beschränkung der Revision auf die Nichtberücksichtigung der Hilfsaufrechnung).(Leitsatz der Redaktion)BGH19.10.2021
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IX ZA 14/18 - Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist, tatsächliche Kenntnis vom Mahnbescheid, Widerspruch gegen Mahnbescheid, Sechs-Monats-FristLeitsatz: Verfolgt der Kläger eine erhebliche Forderung mit einem Mahnbescheid, muss eine Partei, die tatsächlich Kenntnis vom Mahnbescheid erhält und keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, erst ab einer Frist von sechs Monaten ab der Zustellung des Mahnbescheids nicht mehr mit weiteren Zustellungen rechnen.BGH22.11.2018
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VIII ZR 146/16 - Rückwirkende Anwendbarkeit der Kündigungsschutzklausel-Verordnung, Eigentumserwerb vor Inkrafttreten, EigenbedarfskündigungLeitsatz: Die Rechtsprechung, wonach die Kündigungsschutzklausel-Verordnung auch dann anwendbar ist, wenn der Eigentumserwerb vor dem Inkrafttreten (1. Oktober 2013) stattgefunden hat, erfordert keine Überprüfung und Entscheidung durch das Revisionsgericht. (Leitsatz der Redaktion)BGH25.04.2017
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V ZB 166/13 - Bemessung des Beschwerdewerts bei Beschlussanfechtung der VerwalterentlastungLeitsatz: Bei der Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwalters angefochten hat, tritt der Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwalter hat, regelmäßig zu dem Wert etwaiger Ersatzansprüche gegen diesen hinzu (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026).BGH17.03.2016
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V ZR 153/14 - Beschwer bei Beeinträchtigung einer GrunddienstbarkeitLeitsatz: Der Wert einer Klage auf Unterlassung oder Beseitigung der Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit und auf Wiederherstellung des früheren Zustands richtet sich nach dem Wert der Grunddienstbarkeit für das herrschende Grundstück. (Leitsatz der Redaktion)BGH09.07.2015
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XII ZR 78/14 - Mietmangel durch Unterlassen von Maßnahmen zur Abwendung von Störungen (hier: Staubeinwirkung von Großbaustelle) durch Dritte, Schmutztunnel mit Filteranlagen, GehörsverstoßLeitsatz: Schlägt der Vermieter die von dem eine Großbaustelle betreibenden Unternehmen angebotene Maßnahme zum Schutz vor Staubeinwirkungen aus, kann er den dann eintretenden Mietmangel (Staubbelastung der Mieträume) zu vertreten haben; dann kommt ein Schadensersatzanspruch des Mieters aus § 280 Abs. 1 BGB und aus § 536 a Abs. 1 Alt. 2 BGB in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)BGH24.06.2015
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IV ZR 105/13 - Begriff „Textform“, WiderspruchsbelehrungLeitsatz: Der Begriff der „Textform“ in einer Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. ist nicht erläuterungsbedürftig.BGH10.06.2015
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XII ZR 85/14 - Leistungsbestimmungsrecht des VermietersLeitsatz: Hat der Vermieter eine bestimmte Miethöhe behauptet und ist er hierfür beweisfällig geblieben, kann er sich für eine andere Miethöhe nicht auf ein - einseitiges - Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB berufen. Maßgeblich wäre in einem solchen Fall die angemessene oder ortsübliche Miete. (Leitsatz der Redaktion)BGH18.02.2015
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VII ZR 371/12 - Trennbare Vertragsstrafenregelung; Zulassung der Revision bei Abweichung von gefestigter Rechtsprechung; Vertragsstrafenversprechen im Bauvertrag; Summierungseffekte; Konventionalstrafe; Terminüberschreitung; FertigstellungsterminLeitsatz: a) Wird in einer Vertragsstrafenklausel wegen der strafbewehrten Fristen auf eine weitere Klausel Bezug genommen, in der die Fertigstellungsfrist neben anderen Fristen gesondert aufgeführt ist, so liegt insoweit eine trennbare Regelung der Vertragsstrafe vor, die einer eigenständigen Inhaltskontrolle unterzogen werden kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 73/98, BauR 1999, 645). b) Eine Zulassung der Revision ist nicht allein deshalb geboten, weil andere Oberlandesgerichte als das Berufungsgericht vereinzelt von einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichen, ohne diese Abweichung zu begründen.BGH27.11.2013
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I ZB 15/13 - Unbefristete Einstellung der Räumungsvollstreckung; Suizidgefahr als RäumungshindernisLeitsatz: Wenn der Schuldner nachgewiesen hat, dass die Zwangsräumung sein Leib und Leben erheblich gefährdet, rechtfertigt dies die Einstellung der Zwangsvollstreckung, allerdings nicht dauerhaft, sondern nur zeitlich befristet. Es obliegt dem Räumungsschuldner, nach Ablauf der Frist zu beweisen, dass die Voraussetzungen für eine vorläufige Einstellung weiterhin vorliegen. (Leitsatz der Redaktion)BGH09.10.2013