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Suchergebnis Urteilssuche (5601 - 5610 von 7944)

  1. C 1 K 401/92 - Vermögenszuordnung; Vorrang des Restitutionsanspruchs; SED-Vermögen
    Leitsatz: 1. Das Prinzip Restitution vor Entschädigung gilt für das Recht der Vermögenszuordnung auch im Bereich des öffentlichen Vermögens, d. h. der Altanspruch im Sinne des Art. 21 Abs. 3 Einigungsvertrag hat (in materieller Hinsicht) Vorrang vor der Vermögenszuordnung gemäß Art. 21 Abs. 1 und 2 Einigungsvertrag. 2. Das Vermögen des ehemaligen "Organisationseigenen Betriebes (OEB) Fundament" - als Verwalter des Vermögens der ehemaligen SED - ist, sofern kein materiell-rechtsstaatlicher Erwerb im Sinne des Grundgesetzes vorliegt, dem früheren Eigentümer zurückzuübertragen.
    VG Chemnitz
    09.02.1993
  2. VG 19 A 34.92 - Allgemeines Wohngebiet; Verkaufsflächenobergrenze; Ladengeschäft; Mischnutzung
    Leitsatz: 1. Ladengeschäfte im allgemeinen Wohngebiet müssen nach § 7 Nr. 8 b BO Bln. 1958 eine Verkaufsflächenobergrenze von ca. 700 qm einhalten. 2. Auf einem Baugrundstück im allgemeinen Wohngebiet sind auch mehrere gewerbliche Nutzungen (Läden, Gaststätten, Arztpraxen etc.) nach § 7 Nr. 8 b BO Bln. 1958 zulässig, sofern die Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnnutzung nach § 7 Nr. 5 BO Bln. 1958 gegeben ist.
    VG Berlin
    11.03.1992
  3. Vf. 40-IV-23 (HS) - Fristlose Kündigung gegenüber schuldunfähigem Mieter bei massiver Störung des Hausfriedens
    Leitsatz: 1. Eine fristlose Kündigung ist auch gegenüber einem psychisch kranken oder schuldunfähigen Mieter möglich, wenn trotz Abmahnung der Hausfrieden systematisch, wiederholt und nachhaltig gestört wird mit der Folge der vorzeitigen Kündigung von anderen Mietern und der Nichtvermietbarkeit angrenzender Wohnungen.2. Der Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Gesundheitszustand bedarf es dann nicht.(Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Sachsen
    30.08.2023
  4. 2-13 S 191/14 - Hemmung des Störungsbeseitigungsanspruches
    Leitsatz: In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung ist die Zeit nicht einzuberechnen, während der die bauliche Veränderung durch einen später für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer genehmigt war.
    LG Frankfurt/Main
    28.06.2017
  5. 2 Ss-OWi 470/12 - Mietpreisüberhöhung bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme, zur Frage der Ausnutzung eines geringen Angebots, Abwendung einer drohenden Obdachlosigkeit
    Leitsatz: 1. Werden die Mieten durch den Träger der Sozialhilfe übernommen, steht dies für sich genommen noch nicht der Anwendung des § 5 WiStG entgegen. Allerdings kann in diesem Fall - in Ermangelung einer persönlichen Belastung - eine „Ausnutzung" des Mieters zweifelhaft sein. 2. Eine Ausnutzung liegt in diesen Fällen dann vor, wenn a) das Amt eine Höchstgrenze für die übernommenen Mietkosten vorgegeben hat und der Mieter sich deshalb gezwungen sieht, auf eine nach Größe und Ausstattung minderwertige Wohnung auszuweichen; b) das Sozialamt zur Zahlung der überhöhten Miete bereit ist, um eine andernfalls drohende Obdachlosigkeit abzuwenden. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    OLG Frankfurt/Main
    16.10.2013
  6. 31 C 279/11 - Minderung bei Zugluft in ausgebauter Dachgeschosswohnung; Verletzung der Regeln zur Luftdichtheit; Mangel
    Leitsatz: Sind die beim Dachausbau gültigen Regeln zur Luftdichtheit nicht eingehalten worden, und kommt es deshalb zu erheblichen Zuglufterscheinungen, kann der Mieter die Miete im Winter um 10 % monatlich mindern und im Frühjahr und Herbst um 5 %. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    28.06.2013
  7. 23 O 335/04 - Ausgleichsanspruch des Pächters für Wertverbesserung nach vorzeitiger Beendigung des Pachtvertrags; Umbauarbeiten durch Mieter oder Pächter; Wertersatz; Verkehrswertermittlung nach Sachwertverfahren; Einfamilienhaus; Mietereinbauten; Mietermodernisierung; Mietinvestitionen; Werterhöhung
    Leitsatz: 1. Führt der Pächter im Einvernehmen mit dem Verpächter erhebliche Umbauarbeiten durch, und wird das Pachtverhältnis vorzeitig beendet, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Wertersatz wegen ungerechtfertigter Bereicherung. 2. Wie bei einem Einfamilienhaus ist der objektive Verkehrswert nach dem Sachwertverfahren zu ermitteln, auch wenn die Umbauarbeiten noch nicht abgeschlossen waren. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Stendal
    20.03.2009
  8. 1 BvR 834/02 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rehabilitierung; Vermögenseinziehung; russische Rehabilitation
    Leitsatz: Wirkungsumfang einer russischen Rehabilitation auf die gesondert nach SMAD-Befehl 124 ausgesprochene Vermögenseinziehung.
    BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats
    04.07.2003
  9. 2Z BR 68/99 - Bauliche Veränderung; Beseitigungsanspruch; Rechtsmißbrauch
    Leitsatz: Das Verlangen nach Beseitigung einer baulichen Veränderung kann rechtsmißbräuchlich sein, wenn ihm der in Anspruch Genommene nur unter unverhältnismäßigen, billigerweise nicht zumutbaren Aufwendungen entsprechen könnte. Im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Im Regelfall spricht es gegen einen Rechtsmißbrauch, wenn der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer sich des Risikos der von ihm ohne die erforderliche Zustimmung vorgenommenen baulichen Veränderung bewußt war. Anderes kann gelten, wenn die Baumaßnahme nicht zum Vorteil einzelner Wohnungseigentümer vorgenommen wurde, sondern durch die Mehrheit in Verfolgung eines gemeinschaftlichen Zwecks (hier: Umbau der Sauna zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit einer als Hotel geführten Anlage in einem Fremdenverkehrsgebiet).
    BayObLG
    29.09.1999
  10. 32 DL 115/91 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Investitionsvorrang; Aussetzungsverfahren; Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: 1. Antragsbefugnis des Alteigentümers nach §§ 80 a, 80 Abs. 5 VwGO auch noch nach Veräußerung des Grundstücks und auch nach Eintragung im Grundbuch. 2. Eine entschädigungslose Enteignung liegt nicht vor, wenn die Entschädigungssumme mit grundbuchlich gesicherten Verbindlichkeiten des Alteigentümers und mit durch das Teilungsverfahren entstandenen gerichtlichen Kosten verrechnet wird. 3. Kein Erfordernis, in einem § 3 a-Bescheid durch Aufnahme von Auflagen oder Hinweisen für den Fall des Scheiterns einer Investition oder den Widerruf des Bescheides vorzusorgen.
    KreisG Potsdam-Stadt
    15.01.1992