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  1. 425 C 2787/14 - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer unrenovierten/renovierungsbedürftigen oder renovierten Wohnung; Farbdiktat weiß; Teppicherneuerung nach fünf Jahren
    Leitsatz: 1. Zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen, wenn im Mietvertrag sowohl die laufenden Schönheitsreparaturen abgewälzt wurden als auch eine Verpflichtung zur Wohnungsrückgabe in weiß und zur Erneuerung des Teppichbodens nach fünf Jahren enthalten ist. 2. Aufgrund des Summierungseffekts sind in diesem Fall alle drei Regelungen unwirksam; das gilt selbst dann, wenn man Teile der Regelungen ausnahmsweise als Individualvereinbarung bewerten sollte. 3. Die Verpflichtung zur Erneuerung nach einer Frist von fünf Jahren ist gem. § 307 BGB unwirksam. Bei einer individualvertraglichen Vereinbarung kann sich die Nichtigkeit aus § 139 BGB ergeben, wenn die einheitliche Regelung über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen wegen einer unangemessenen Benachteiligung nichtig ist. 4. Bei Teppichböden normaler Qualität ist von einer Nutzungsdauer von zehn Jahren auszugehen. 5. Der Mieter ist berechtigt, im Badezimmer Bohrlöcher in die Fliesen zu setzen, wenn er übliche Ausstattungsgegenstände anbringen will.
    AG Dortmund
    26.08.2014
  2. 17 C 394/12 - Betriebskostenumlage; Schornsteinreinigung; Gebäudereinigung; Hauswartskosten; Kabelanschluss
    Leitsatz: 1. Die Kosten der Gebäudereinigung können insoweit nicht umgelegt werden, als nach dem Mietvertrag die Reinigung der Treppen und Flure dem Mieter obliegt. 2. Die Betriebskosten für den Kabelanschluss sind ohne weitere Begründung nicht umlagefähig, wenn sie früher vom Vermieter aufgrund einer Sondervereinbarung mit dem Mieter nicht umgelegt worden sind. 3. Für die Umlage der Schornsteinreinigungskosten reicht der Vortrag des Vermieters nicht aus, er gehe davon aus, dass der Mieter an das zentrale Heizungssystem angeschlossen sei. 4. Der Vermieter muss die umlagefähigen Kosten des Hauswarts von den nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten in der Abrechnung derart abgrenzen, dass der Mieter die nicht umlagefähigen Kosten herausrechnen kann; dazu reicht allein die Angabe der schon bereinigten Kosten in der Abrechnung nicht aus. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    07.03.2013
  3. BVerwG 8 B 38.18 - Rückübertragungsansprüche von Grundstücken nach Beschlagnahme und Überführung in Volkseigentum
    Leitsatz: Ist ein Instanzurteil auf zwei selbstständig tragende Erwägungen gestützt, kann bei einer solchen Mehrfachbegründung die Revision nur zugelassen werden, wenn gegen jede der tragenden Begründungen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Beschwerdegrund geltend gemacht wird, der die Zulassung rechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    16.12.2019
  4. BVerwG 3 PKH 5.12 - Berufliche Rehabilitierung; Feststellung der Verfolgungszeit; sozial gleichwertige Tätigkeit
    Leitsatz: 1. Die erzwungene vorzeitige Beendigung einer berufsbezogenen Ausbildung ist als Verfolgung anzusehen, die den Beginn der für die berufliche Rehabilitierung maßgebenden Verfolgungszeit markiert. 2. Eine unmittelbar nach einer Verfolgungsmaßnahme aufgenommene gleichwertige Tätigkeit schließt jedoch die Feststellung einer Verfolgungszeit im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BerRehaG aus. Die Tätigkeit ist in der Regel nicht mehr sozial gleichwertig, wenn sie mit einer Einkommenseinbuße von ca. 20 v.H. verbunden ist. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    27.08.2012
  5. BVerwG 8 C 3.07 - Enteignung; besatzungsrechtlich; besatzungshoheitlich; Rehabilitierung; Verurteilung; Ausland; Strafurteil; unmittelbar; Besatzungsmacht; Vermögensentziehung; Territorialitätsprinzip; Schutzwirkung; Abwehrfunktion; Gewaltausübung; Willensbetätigung
    Leitsatz: Ein in der Sowjetunion ausgesprochenes vermögensentziehendes Strafurteil hat nicht unmittelbar die in der sowjetischen Besatzungszone Deutschland belegenen Vermögenswerte erfaßt.
    BVerwG
    22.08.2007
  6. BVerwG 7 C 7.97 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Rücknahmetatbestand; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; substanzerhaltende Aufwendungen; werterhöhende Investitionen
    Leitsatz: Das Vorliegen eines Rücknahmetatbestandes im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 (Buchst. a bis c) VermG ersetzt nicht die positive Feststellung der Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG. Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der Vornahme substanzerhaltender oder werterhöhender Investitionen vor dem Stichtag im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c VermG.
    BVerwG
    16.10.1997
  7. BVerwG 7 C 67.97 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Angemesssenheit des Kaufpreises; Vereinbarung über eine Nach- oder Ausgleichszahlung; Verfolgungsvermutung
    Leitsatz: Der nach § 1 Abs. 6 VermG beanspruchten Rückübertragung eines durch "Zwangsverkauf" veräußerten Grundstücks steht regelmäßig eine zur Zeit der Geltung und unter dem Einfluß des Thüringer Wiedergutmachungsgesetzes (1945) getroffene Vereinbarung über eine Nach- oder Ausgleichszahlung nicht entgegen. Die Unangemessenheit eines für ein Grundstück entrichteten Kaufpreises im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 REAO ergibt sich im Regelfall bereits aus dem Umstand, daß er den zum Zeitpunkt der Veräußerung geltenden Einheitswert des Grundstücks unterschritt.
    BVerwG
    27.05.1997
  8. BVerwG 3 C 27.96 - Besetzung von Kollegialgerichten in den neuen Ländern; Restitution einzelner Vermögensgegenstände an Funktionsnachfolgerin; Einzelrestitution
    Leitsatz: 1. An Entscheidungen von Kollegialgerichten in den neuen Ländern können bis zum 31. Dezember 1999 zwei Richter auf Probe mitwirken, ohne daß die sachliche Notwendigkeit dieser Besetzung im Einzelfall zu überprüfen ist. 2. Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft kann als Funktionsnachfolgerin im Sinne § 11 Abs. 3 VZOG die Restitution einzelner Vermögensgegenstände auch dann verlangen, wenn der Gegenstand in der Hand ihrer generellen Funktionsvorgängerin einer Aufgabe gedient hat, die von ihr nicht wahrgenommen wird.
    BVerwG
    14.11.1996
  9. BVerwG 7 C 20.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts; Eigenheimerwerb
    Leitsatz: Redlicher Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt nicht voraus, daß das zugrunde liegende Rechtsgeschäft zivilrechtlich wirksam war.
    BVerwG
    18.01.1996
  10. BVerwG 4 C 24.91 - Anlieger; Straßenplanung; Folgenbeseitigung; Straßenanlieger
    Leitsatz: Zu den Folgen einer fehlerhaften Bauleitplanung (hier: "isolierte" Straßenplanung der Stadt B.). Der durch Richterrecht geprägte Anspruch auf Folgenbeseitigung besitzt voneinander zu trennende allgemeine tatbestandliche Voraussetzungen und im Einzelfall gegebene "rechtsvernichtende" Ausschlußgründe. Die Beziehungen zwischen dem "Straßenanlieger" und der "Straße" sind solche, die im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Gegenstand näherer gesetzlicher Regelung sein können. Insoweit bestehen keine Besonderheiten gegenüber anderen, nach Maßgabe des Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 GG regelungsbedürftigen und auch regelungsfähigen Nutzungskonflikten.
    BVerwG
    26.08.1993