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BVerwG 1 C 13.14 - Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter Verlust; Koordinierungsstelle; Suchmeldung; Löschung; öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Widmungszweck; Washingtoner Grundsätze; staatliches Informationshandeln; Grundrechtsbeeinträchtigung; Grundrechtseingriff; mittelbar-faktische Beeinträchtigung; Gesetzesvorbehalt; Parteiwechsel; Rechtsweg; Überprüfungsverbot; gerichtsfreier Hoheitsakt; Nachtragsliquidation; Prozessführungsbefugnis; vermögensrechtlicher Anspruch; Rechtsschutzbedürfnis; subjektive RechtskrafterstreckungLeitsatz: 1. Die von der Koordinierungsstelle Magdeburg im Internet unter www.lostart.de betriebene Datenbank ist Teil des staatlichen Informationshandelns. 2. Die Aufrechterhaltung einer Suchmeldung in der Lost Art Internet-Datenbank durch die Koordinierungsstelle ist mangels einfachgesetzlicher Vorgaben nur rechtswidrig, wenn sie sich nicht im Rahmen des Widmungszwecks der Datenbank hält oder gegen höherrangiges Recht, insbesondere die Grundrechte, verstößt. 3. Der Zweck einer von der Koordinierungsstelle wegen Raubkunstverdachts aufgenommenen Suchmeldung ist nicht schon mit dem Auffinden des gesuchten Kulturguts erreicht, wenn über dessen endgültiges Schicksal noch keine Klarheit besteht. 4. Die Vereinbarkeit einer von der Koordinierungsstelle aufrechterhaltenen Suchmeldung mit dem Grundgesetz richtet sich nach den für staatliches Informationshandeln entwickelten Grundsätzen (vgl. insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 -1 BvR 558/91 u. a. - BVerfGE 105, 252 und -1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279). Danach bedarf es einer Aufgabe der handelnden Stelle und der Einhaltung der Zuständigkeitsgrenzen. Außerdem darf die Information weder unsachlich noch unzutreffend noch aus sonstigen Gründen unverhältnismäßig und in der Zielsetzung und in ihren Wirkungen kein Ersatz für eine staatliche Maßnahme sein, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren wäre. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Suchmeldung auch nicht deshalb rechtswidrig, weil sie nicht auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung beruht.BVerwG19.02.2015
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VG 19 L 112/22 - Kommunales Vorkaufsrecht, Abwendungsvereinbarung, Wegfall der Ge-schäftsgrundlageLeitsatz: 1. Eine Abwendungsvereinbarung kann im Einzelfall (auch) als Vergleichsvertrag einzuordnen sein, mit der Folge, dass eine Nichtigkeit nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG ausscheidet.2. Eine Abwendungsvereinbarung, die wegen eines irrtümlich angenommenen kommunalen Vorkaufsrechts getroffen wurde, kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden.(Leitsätze der Redaktion)VG Berlin09.09.2022
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1 BvR 1725/91 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Verwertungskündigung; KündigungsgrundLeitsatz: Die mietrechtlichen Verfahrensvorschriften dürfen nicht in einer Wei-se ausgelegt werden, die die Verfolgung der Vermieterinteressen un-zumutbar erschwert.BVerfG15.06.1992
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1 BvR 1187/86 - Maklerprovision; WohnungsvermittlungLeitsatz: Der Ausschluß einer Maklerprovision nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Re gelung der Wohnungsvermittlung kann nicht allein daraus hergeleitet werden, daß die Maklerin mit dem Eigentümer, Verwalter oder Vermieter der vermittelten Woh nung verheiratet ist.BVerfG30.06.1987
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VerfGH 136/02 - Parabolantenne für deutsche Staatsangehörige aus PolenLeitsatz: 1. Die Auffassung, wonach das Informationsbedürfnis eines polnischen Mieters durch zwei polnische Programme aus dem Breitbandkabelnetz nicht hinreichend befriedigt ist, hält sich im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. 2. Auch wenn der polnische Mieter zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ergibt sich nichts anderes. (Leitsätze der Redaktion)VerfGH Berlin02.07.2007
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V ZR 210/22 - Angabe der Anschrift in KlageLeitsatz: Eine ordnungsgemäße Klageerhebung setzt grundsätzlich die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers voraus; die Adresse eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung der an den Kläger gerichteten Post beauftragt ist, reicht hierfür nicht aus.BGH07.07.2023
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VIII ZB 29/19 - Anforderungen an die BerufungsbegründungsschriftLeitsatz: Die Vorschrift des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO verlangt, dass die Berufungsbegründungsschrift ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erkennen lässt, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil der ersten Instanz angefochten werden soll (im Anschluss an Senatsurteil vom 22. März 2006 - VIII ZR 212/04, NJW 2006, 2705 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 31. August 2010 - VIII ZB 13/10, WuM 2011, 48 Rn. 7; vom 10. Juni 2015 - XII ZB 611/14, NJW- RR 2015, 963 Rn. 10; vom 1. Juni 2017 - III ZB 77/16, NJW-RR 2017, 1341 Rn. 8; jeweils m.w.N.). Das ist aber bereits dann der Fall, wenn die Berufungsbegründung den Schluss auf die Weiterverfolgung des erstinstanzlichen Begehrens zulässt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2012 - V ZB 184/11, NJW-RR 2012, 397 Rn. 6; vom 29. März 2012 - V ZB 176/11, juris Rn. 6; vom 26. Juni 2019 - VII ZB 61/18, juris Rn. 9).BGH20.08.2019
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IX ZR 121/16 - Aufrechnung von erbrachten Verwaltungsleistungen gegen vereinnahmte MietenLeitsatz: Der Anfechtungsgegner kann mit seinem Anspruch auf Erstattung von Fruchtgewinnungskosten nur gegenüber dem Anspruch der Masse auf Herausgabe der vereinnahmten Mieten oder auf Wertersatz für diese Früchte aufrechnen, nicht aber gegenüber dem Wertersatzanspruch der Masse wegen einer unmöglich gewordenen Herausgabe der Immobilie.BGH24.01.2019
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V ZB 143/12 - Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVGLeitsatz: Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG unabhängig davon erstattungsfähig, ob das Verfahren später durch Rücknahme, durch Sachentscheidung oder in sonstiger Weise beendet wird (Abweichung von BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).BGH23.10.2013
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V ZB 53/12 - Bezeichnung des zu versteigernden Grundstücks in der Terminsbestimmung; Zwangsversteigerung; ordnungsgemäße Bekanntmachung von Versteigerungsobjekten in Veröffentlichungsmedien; örtliche Lage der Immobilie; unzureichende GemarkungsangabeLeitsatz: Die Bezeichnung des Grundstücks in der Terminsbestimmung nur unter Angabe der Gemarkung genügt den Anforderungen des § 37 Nr. 1 ZVG regelmäßig nicht, wenn die Gemarkung für eine ortsunkundige Person ohne Heranziehung weiterer Informationsquellen keine Rückschlüsse auf den Ortsnamen zulässt. Wird der Versteigerungstermin in beiden gemäß § 39 Abs. 1 ZVG zur Wahl gestellten Veröffentlichungsmedien bekannt gemacht, liegt eine ordnungsgemäße Bekanntmachung auch dann vor, wenn nur in einer der beiden Veröffentlichungen der Ortsname genannt ist.BGH17.01.2013
