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Suchergebnis Urteilssuche (5261 - 5270 von 7944)
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VII ZR 135/00 - Drittwiderklage, örtliche Zuständigkeit für -Leitsatz: Eine isoliert gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten Zedenten (hier: Architekt) bei seinem Gerichtsstand erhobene Drittwiderklage ist zulässig, wenn deren Gegenstand sich deckt mit dem Gegenstand der hilfsweise gegenüber der Klage des Zessionars zur Aufrechnung gestellten Forderung.BGH05.04.2001
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V ZB 28/98 - Gemeinschaftseigentum; Instandsetzung; Haftung für BaufirmaLeitsatz: a) Die Pflicht der Wohnungseigentümer, zur ordnungsmäßigen Instandsetzung zusammenzuwirken, beschränkt sich nicht auf eine die Instandsetzung ermöglichende Beschlußfassung, sondern schließt die entsprechende Werkleistung mit Hilfe von Fachkräften ein. b) Ein Wohnungseigentümer, der den über seinem Sondereigentum gelegenen Teil des Daches reparieren läßt, haftet für ein Verschulden des von ihm beauftragten Werkunternehmers, wenn hierdurch an dem Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers ein Schaden entstanden ist. c) Der geschädigte Wohnungseigentümer muß sich ein Verschulden des Werkunternehmers in der Regel selbst zu einem Bruchteil als Mitverschulden anrechnen lassen.BGH22.04.1999
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V ZR 386/97 - Rücktrittsrecht, vertragliches; Vertragsuntreue; unzulässige Rechtsausübung; Beweislast, Verteilung der -; Rechtsausübung, unzulässige -; Waffengleichheit, - im ProzeßLeitsatz: Wer den "Tu quoque"-Einwand erhebt, braucht nur darzulegen und zu beweisen, der Gegner habe sich vom Vertrag losgesagt. Es obliegt dann dem Gegner, die Berechti gung seiner Lossagung darzulegen und zu beweisen.BGH13.11.1998
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V ZB 43/92 - Rechtswegzuständigkeit; Unterlassungsanspruch des Berechtigten aufgrund Veräußerungsverbotes für VerfügungsberechtigtenLeitsatz: Für den Anspruch des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Unterlassung des Abschlusses dinglicher Rechtsgeschäfte oder der Eingehung langfristiger vertraglicher Verpflichtungen während des Restitutionsverfahrens ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.BGH18.11.1993
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14 U 23/15 - Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen Abrechnungsfirma wegen unrichtiger Abrechnung, Anspruch auf Abrechnungskorrektur, Auskunftsanspruch, Verjährung, Ausschlussfrist für Vermieter, Energiedienstleister als ErfüllungsgehilfeLeitsatz: Der Eigentümer und Vermieter kann von dem mit der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten beauftragten Energiedienstleister nicht nur Korrektur der unrichtigen Abrechnung, sondern auch Schadensersatz verlangen. (Leitsatz der Redaktion)KG01.07.2016
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6 U 173/11 - Zwangsverwalterhaftung bei Vermietung unter MarktmieteLeitsatz: Der Zwangsverwalter kann zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er eine Neuvermietung zu einer wesentlich günstigeren Miete vornimmt. (Leitsatz der Redaktion)KG27.08.2013
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2 Ws 477/10 REHA - Vergütung des Rentenberaters im RehabilitierungsverfahrenLeitsatz: Ein gerichtlich zur Vertretung des Betroffenen im Rehabilitierungsverfahren zugelassener Rentenberater kann auch dann nach dem RVG liquidieren, wenn das Rechtsdienstleistungsgesetz und das Einführungsgesetz hierzu zum Zeitpunkt seiner Beauftragung noch nicht galten.KG09.09.2010
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I-10 U 146/08 - Teilurteil; Räumungsklage; Hilfswiderklage; Ausschlussklausel; Minderung; Zurückbehaltung; AnfechtungLeitsatz: Hängt die Entscheidung über eine Räumungs- und Zahlungsklage und eine Hilfswiderklage auf Rückzahlung der wegen vorhandener Mängel zu viel gezahlten Miete von der Vorfrage ab, ob die Minderung bzw. die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) durch eine formularvertragliche Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltungsrechtausschlussklausel ausgeschlossen sind bzw. ob es der Vermieterin gemäß § 242 BGB verwehrt ist, sich dem Mieter gegenüber hierauf zu berufen, besteht i. S. d. § 301 ZPO die Gefahr widersprechender Entscheidungen, wenn das Erstgericht über die Räumungs- und Zahlungsklage durch Teilurteil entscheidet und zur Widerklage wegen der behaupteten Mängel Beweis erhebt.OLG Düsseldorf12.02.2009
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8 U 317/01 - Anspruch auf Neufestsetzung der Miete als einseitiges Bestimmungsrecht für Vermieter nach billigem Ermessen; OptionLeitsatz: 1. Ist in einem Geschäftsraummietvertrag vereinbart, daß nach Ablauf der festen Mietzeit und Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter die Miete neu zu vereinbaren ist, sollte eine Neufestsetzung der Miete erfolgen und nicht nur eine Anpassung unter Berücksichtigung der ursprünglichen Wert- und Äquivalenzvorstellungen (Abgrenzung zu KG ZMR 1986, 194). 2. Die Neufestsetzung hat nach billigem Ermessen zu erfolgen, wobei grundsätzlich die ortsübliche Miete für Neuabschlüsse billigem Ermessen entspricht. 3. Bei einem Anspruch auf Neufestsetzung hat der Vermieter ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht, so daß nicht auf Zustimmung des Mieters zu klagen ist, sondern auf Feststellung der Höhe der neuen Miete. (Leitsätze der Redaktion)KG30.06.2003
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16 RE Miet 9892/99 - Kein Herausgabeverlangen des Eigentümers bei Vermietung durch bevollmächtigte Hausverwaltung im eigenen NamenLeitsatz: Ist ein Hausverwalter zum Abschluß von Mietverträgen bevollmächtigt, was er - versehentlich oder absichtlich - in eigenem Namen tut, kann ein Herausgabeverlangen des Eigentümers gegenüber dem Mieter rechtsmißbräuchlich sein. (Leitsatz der Redaktion)KG15.06.2000