« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (5181 - 5190 von 7944)
Sortierung:
-
BverwG 7 B 226.97 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; ordnungsgemäße Verwaltungspraxis; Teilnahme an Abstimmungen in eigener SacheLeitsatz: Zur Frage, ob ein Stimmverhalten bei der Abstimmung über die Vergabe eines Grundstücks in eigener Sache gegen Rechtsvorschriften der DDR verstoßen kann.BVerwG13.10.1997
-
BVerwG 7 C 62.94 - Feststellungsinteresse nach Erledigung des angefochtenen VermögenszuordnungsbescheidesLeitsatz: Allein die Absicht, nach Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes Schadenersatz geltend zu machen, begründet kein Feststellungsinteresse.BVerwG29.02.1996
-
BVerwG 7 B 177.95 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss; unredlicher Gebäudeerwerb; Verkaufsgespräch durch staatlichen VertreterLeitsatz: Ein Gebäudeerwerb ist im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. c VermG unredlich, wenn der Erwerber das Verkaufsgespräch allein durch einen ihn begleitenden staatlichen Vertreter führen läßt und so die staatliche Steuerung des Verkaufsvorgangs zum eigenen Vorteil nutzt.BVerwG07.07.1995
-
BVerwG 7 C 49.93 - Anfechtungsprozess; Beiladung; Widerspruchsbescheid; Mehrfachbeteiligung eines Trägers öffentlicher Verwaltung im Prozeß; Interessenkollision zwischen den Behörden eines Verwaltungsträgers; Rückübertragungsbescheid; VerwaltungsvermögenLeitsatz: Ist ein Land Beklagter eines Anfechtungsprozesses, der einen in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit zu seinen Gunsten ergangenen Widerspruchsbescheid zum Gegenstand hat, kommt seine gleichzeitige Beiladung nicht in Betracht.BVerwG22.06.1995
-
7 B 873/01 - Keine Nachbarklage gegen Baugenehmigung für MobilfunksendeanlageLeitsatz: Es gibt derzeit keinen Anhaltspunkt dafür, daß beim Betrieb einer Mobilfunksendeanlage trotz Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV Gesundheitsschäden drohen.OVG Münster06.08.2001
-
OVG 2 S 4.98 - Bauordnungsrecht; Nachbarklage; aufschiebende Wirkung; Interessenabwägung; Standsicherheit; seitliche Giebelmauer; verzahnte Fundamente; selbständige Standsicherheit; gemeinsamer Bauteil.Leitsatz: Die Regelung in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauO Bin, daß bauliche Anlagen im ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein müssen und daß die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes des Nachbargrundstücks nicht gefährdet werden dürfen, dient auch dem Nachbarschutz.OVG Berlin02.06.1998
-
OVG 2 B 9.88 - Baugenehmigung; NachbarwiderspruchLeitsatz: Wird auf den Widerspruch des Nachbarn die Baugenehmigung im Wege der Ab hilfe nach § 72 VwGO aufgehoben, dem dagegen gerichteten Widerspruch des Bauherrn durch die Widerspruchsbehörde aber stattgegeben, dann hat diese Behörde noch über den Widerspruch des Nachbarn zu entscheiden.OVG Berlin08.06.1989
-
OVG 2 B 28.82 - Mietpreisbindung, verfassungsgemäß; Wohnraumeigenschaft; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Eigentumsbeschränkung; Sozialbindung; Wohnraum; Beschlagnahme; BesatzungsmachtLeitsatz: 1. Trotz nachlassender Mangellage ist die Mietpreisbindung für Berliner Altbauwohnungen noch verfassungsgemäß. Es ist vordringliche Aufgabe des Normgebers, die Rechtslage der veränderten Situation anzupassen. Das 3. MietÄndG Berlin läßt es zu, Störungen des von Art. 14 GG geforderten Gleichgewichts zwischen der Garantie des Privateigentums und dem Gebot einer sozialgerechten Eigentumsordnung auszugleichen. 2. Wohnraum verliert durch die Beschlagnahme zur Unterbringung von Angehörigen der britischen Besatzungsmacht nicht die Eigenschaft, Wohnraum zu sein.OVG Berlin14.10.1983
-
VG 11 K 4291/15 - Verwaltungsrechtliche Rehabilitation im Zusammenhang mit GrundstücksrückübertragungLeitsatz: Zum Anwendungsbereich des VwRehaG auf eine letztlich begehrte Rückübertragung von Grundstücken. (Leitsatz der Redaktion)VG Potsdam09.05.2016
-
VG 16 K 28.10 - Voraussetzungen einer Abrissgenehmigung für denkmalgeschütztes HausLeitsatz: 1. Die Abrissgenehmigung für ein denkmalgeschütztes Haus ist dann zu erteilen, wenn eine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit für den Eigentümer nicht mehr besteht. 2. Das ist nicht schon dann der Fall, wenn die Erträge nach einer Sanierung die Instandsetzungskosten nicht dauerhaft aufwiegen; die Grenzen einer zumutbaren Belastung sind erst dann überschritten, wenn das Objekt praktisch unverkäuflich ist. 3. Ein angemessener Kaufpreis bestimmt sich nicht nach den für den ursprünglichen Erwerb und die Instandsetzung aufgewandten Kosten (oder gar nach dem Marktwert eines nicht denkmalgeschützten vergleichbaren Objekts), sondern nach dem Bodenwert abzüglich der Abrisskosten. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin13.10.2011