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Suchergebnis Urteilssuche (5041 - 5050 von 8030)
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64 T 26/25 - Einstweilige Verfügung zur faktischen RäumungLeitsatz: Die Anordnung einer einstweiligen Verfügung zur faktischen Wohnungsräumung (hier: Betretungsverbot) ist in engen Ausnahmefällen - z. B. bei Gewaltandrohung - zulässig. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin05.06.2025
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8 S 7/23 - Formal unwirksame Mieterhöhung in winziger SchriftgrößeLeitsatz: Wird eine Mieterhöhungsklage in einer Schriftgröße von 4 bis 5 Punkt abgegeben und das Schriftbild auch nicht durch eine besondere Schärfe des Druckbildes ausgeglichen, ist sie formal unwirksam, weil es an einer ausreichenden Lesbarkeit fehlt.(Leitsatz der Redaktion)LG Darmstadt28.05.2024
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66 S 108/22 - Wohnwertminderndes Merkmal auch bei früher abgelehnter Modernisierung, aufwendig gestaltetes WohnumfeldLeitsatz: 1. Ein wohnwertminderndes Merkmal (hier: fehlender Fliesenspiegel im Bad) ist zur Einordnung in den Berliner Mietspiegel 2021 auch dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter eine frühere Modernisierung durch den Vermieter abgelehnt hatte.2. Ein aufwendig gestaltetes Wohnumfeld ist nur bei besonderem gärtnerischen und/oder architektonischen Aufwand anzunehmen, der über das Vorhandensein befestigter Wege oder bepflanzter Bereiche signifikant hinausgehen muss.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin09.12.2022
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63 S 133/20 - Erschwerte EigenbedarfskündigungLeitsatz: Enthält der Mietvertrag eine Regelung dahingehend, dass nur in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden dürfe, müssen an eine Eigenbedarfskündigung besondere zusätzliche Anforderungen gestellt werden.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin17.12.2021
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66 S 196/21 - Kein Anspruch auf Marktmiete als Nutzungsentschädigung bei verspäteter Räumung nach vorangegangener ErledigungserklärungLeitsatz: 1. Ein Mieter ist berechtigt, sich gegen eine Eigenbedarfskündigung mit allen seriösen Mitteln zu verteidigen und schuldet deshalb keinen Schadensersatz für verspätete Räumung.2. Das gilt grundsätzlich auch für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung in Höhe der Marktmiete.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin24.11.2021
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9 T 128/21 - Schriftform für Kündigung mit Zusatz „i. A.“Leitsatz: Eine mit dem Kürzel i. A. unterschriebene Kündigung wahrt nur unter besonderen Umständen die Form des § 568 BGB. Die Erhebung einer Räumungsklage ist grundsätzlich nicht als Kündigungserklärung auszulegen.LG Wuppertal04.08.2021
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BSRH 30/20 - Zweitantrag, Heimunterbringung, Spezialheim, Jugendwerkhof, VermutungLeitsatz: Ein nach der Änderung von § 10 Abs. 3 StrRehaG durch Gesetz vom 29.11.2019 gestellter neuerlicher Rehabilitierungsantrag (Zweitantrag) ist nach § 1 Abs. 6 Satz 2 StrRehaG zulässig, wenn dargelegt wird, dass der Antrag nunmehr nach neuer Rechtslage Erfolg hätte. (Leitsatz der Redaktion)LG Chemnitz27.02.2020
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BSRH 60/13 - Zweitantrag, Heimunterbringung, Spezialheim, Durchgangsheim, Jugendwerkhofgruppe, VermutungLeitsatz: 1. Ein nach der Änderung von § 10 Abs. 3 StrRehaG durch Gesetz vom 29.11.2019 gestellter neuerlicher Rehabilitierungsantrag (Zweitantrag) ist nach § 1 Abs. 6 Satz 2 StrRehaG zulässig, wenn dargelegt wird, dass der Antrag nunmehr nach neuer Rechtslage Erfolg hätte. 2. Es handelt sich bei einem Durchgangsheim um eine einem Spezialheim vergleichbare Einrichtung, in der eine zwangsweise Umerziehung erfolgte, wenn die Unterbringung im Durchgangsheim in einer Jugendwerkhofgruppe erfolgte. (Leitsätze der Redaktion)LG Chemnitz14.02.2020
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64 S 104/18 - Untermieterlaubnis und UntermietzuschlagLeitsatz: Der zur Erteilung einer Untermieterlaubnis verpflichtete Vermieter hat keinen Anspruch auf eine auch nur teilweise Abschöpfung der gegenüber der anteiligen Hauptmiete höheren Untermiete. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin11.02.2019
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3 O 229/16 - Von Kleinkind verursachter Wohnungsbrand und Verletzung der elterlichen AufsichtspflichtLeitsatz: 1. Maß und Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht über Kleinkinder in einer Mietwohnung bestimmen sich anhand des Einzelfalles in Anbetracht der kindlichen Eigenheiten, insbesondere unter Berücksichtigung des Alters, Charakters und Gefahrenneigung des Kindes. 2. Kleinkinder bedürfen einer besonderen Überwachung durch die Aufsichtspflichtigen, was aber keine Überwachung auf Schritt und Tritt in dem Sinne erfordert, dass sich das Kind jederzeit im Blickfeld des Aufsichtspflichtigen befinden muss. 3. Schärfere Anforderungen an die Aufsichtspflicht sind nur dann zu stellen, wenn das Kind zu gefahrträchtigen Handlungen neigt. (Leitsätze der Redaktion)LG Heidelberg12.11.2018
