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  1. 3 ReMiet 1/93 - Teilinklusivmiete; Betriebskostensteigerungen; Betriebskostenumlage
    Leitsatz: Bei einer Teilinklusivmiete kann der Vermieter Betriebskostensteigerungen auf den Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Karlsruhe
    22.04.1993
  2. 24 W 5594/87 - Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Lastentragung; Kostentragung; Erwerber
    Leitsatz: Die Eigentümergemeinschaft kann den Käufer von Wohnungseigentum erst vom Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung an auf Mittragung der nach diesem Zeitpunkt fällig gewordenen gemeinschaftlichen Lasten und Kosten in Anspruch nehmen, auch wenn Nutzen und Lasten nach den mit dem Verkäufer getroffenen Vereinbarungen zu einem früheren Zeitpunkt auf den Käufer übergehen.
    KG
    15.06.1988
  3. - 2 W 103/68 - Rechtsentscheid; Sozialklausel; Härte; grundsätzliche Bedeutung
    Leitsatz: a) Das um einen Rechtsentscheid gebetene OLG ist berechtigt und verpflichtet, zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den Rahmen der Sozialklausel fällt und ob ihr grundsätzlich Bedeutung zukommt. b) Nach der jetzt geltenden neuen Fassung des § 556 a BGB ist ohne sachliche Abweichung von dem früher geforderten Eingriff "in die Lebensverhältnisse des Mieters" allgemein jede "Härte", mithin auch die durch Eingriff in die beruflichen Verhältnisse begründete, für die Anwendung der Sozialklausel in Betracht zu ziehen. c) Dem Richter ist in § 556 a BGB die Möglichkeit eingeräumt, im Bedarfsfalle zur Verhinderung einer mißbräuchlichen Kündigung unter Abwägung aller Umstände die Rechtsbeziehungen der Beteiligten an deren Stelle neugestaltend zu beeinflussen.
    OLG Köln
    28.06.1986
  4. 8 RE-Miet 3920/85 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; Durchschnittsmiete
    Leitsatz: Die Rechtsfrage nach den Auswirkungen der Genehmigung der Durchschnittsmiete (§ 72 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG) auf ein Mietverhältnis ist nicht nach materiellem Wohnraummietrecht, sondern noch Verwaltungsverfahrensrecht zu beantworten und deshalb einem Rechtsentscheid nicht zugänglich.(Erlass eines Rechtsentscheids abgelehnt).
    KG
    14.10.1985
  5. 66 S 230/17 - Fristlose Kündigung einer Messiewohnung auch bei Mietern mit Depressionen
    Leitsatz: 1. Wenn der Mieter die Wohnung in erheblichem Ausmaß mit Fäkalien, Schmutz, Abfall und Essensresten verdreckt, ist jedenfalls nach Abmahnung eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.2. Das gilt auch bei einem Mieter mit depressiver Störung, die in Abständen als schwere Episode auftritt.3. Der Nachweis der Zustellung ist erbracht, wenn der als Zeuge vernommene Bote zwar bekundet, sich an den konkreten Tag und die Umstände der Zustellung nicht zu erinnern, aber Bezug nimmt auf den selbst angefertigten Zustellungsnachweis und die Umstände erklärt, wie und wann dieser Nachweis ausgefüllt wird (Abgrenzung zu LG Berlin, GE 2017, 1413). (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    19.01.2018
  6. 2 O 204/08 - Änderung der Teilungserklärung; Austausch von Sondereigentum; Umbau zweier Maisonettewohnungen in zwei Etagenwohnungen; getrennte Veräußerung; Umschreibung im Grundbuch
    Leitsatz: Der Eigentümer zweier Maisonette-Wohnungen kann aus ihnen zwei Etagen-Wohnungen machen und diese getrennt veräußern. Der Anspruch auf Umschreibung im Grundbuch und Herstellung der beiden neuen Wohneinheiten kann im Klagewege verfolgt werden.
    LG Berlin
    24.04.2009
  7. 85 T 452/04 WEG - Wasseruhren in Eigentumswohnung nicht gesetzlich vorgeschrieben; Wasserzähler; Kaltwasserverbrauch; Kostenverteilung; Messvorrichtungen; Verbrauchserfassung
    Leitsatz: Kosten für das Kaltwasser sind keine Kosten für die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums. Die Umlage der Kosten für den Kaltwasserverbrauch hat zunächst nach dem Kostenverteilungsschlüssel zu erfolgen, der in der Teilungserklärung bzw. in der Gemeinschaftsordnung für die Umlage der Kosten vorgesehen ist. Bei Fehlen eines vorgegebenen Kostenverteilungsschlüssels steht es im Ermessen der Gemeinschaft, durch Mehrheitsbeschluss über einen Kostenverteilungsschlüssel zu befinden. Es besteht kein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Installation von Messvorrichtungen zur Erfassung des Verbrauchs von Kaltwasser; eine gesetzliche Bestimmung ist nicht ersichtlich, wonach die Umlage der Kaltwasserkosten verbrauchsabhängig zu erfolgen hat. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    31.03.2006
  8. 9 O 257/04 - ???
    Leitsatz: Für die Entscheidung über Ansprüche auf Zahlung des Verkehrswertes sind nicht die Zivilgerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig.
    LG Berlin
    21.12.2004
  9. 31 O 156/94 - Verjährungsfrist; Veränderung; Verschlechterung; Ersatzanspruch; Schadensersatzanspruch; staatlicher Verwalter; Fristbeginn
    Leitsatz: Schadensersatzansprüche gegen den staatlichen Verwalter verjähren in vier Jahren. Die Frist beginnt mit der Möglichkeit, den Anspruch geltend zu machen.
    LG Berlin
    15.12.1994
  10. 123 C 5146/19 - Mietendeckel verfassungsgemäß
    Leitsatz: 1. § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) verbietet Mieterhöhungsverlangen mit einem Wirksamkeitszeitpunkt nach dem 18. Juni 2019. Die Vorschrift ist ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB. 2. Ein Verstoß gegen das gesetzliche Verbot würde aus dem Zustandekommen des Änderungsvertrages, den die rechtskräftige Verurteilung der Beklagten zur Abgabe der auf Zustimmung zur Mieterhöhung gerichteten Willenserklärung bewirkt, folgen. Zudem liegt in dem Mieterhöhungsverlangen bzw. dem Festhalten der Klägerseite an diesem in Anbetracht der Verbotsvorschrift eine gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 12. März 2020 - 67 S 274/19 -, juris Rn. 21). 3. Bei § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln handelt es sich nicht um eine Regelung auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, sondern des öffentlichen Mietpreisrechts, für das das Land Berlin gesetzgebungsbefugt ist. 4. Die Regelung verstößt nicht gegen das Gebot der rücksichtsvollen Ausübung einer Länderkompetenz. Es liegt auch keine Kollisionslage nach Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) vor (vgl. AG Mitte, Urt. v. 24. März 2020 - 25 C 5054/19 -).
    AG Mitte
    06.05.2020