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Suchergebnis Urteilssuche (4841 - 4850 von 7939)

  1. 16 C 727/88 - Mietgebrauch; Stromabsicherung; Wiederherstellungsanspruch des Mieters
    Leitsatz: Zum Anspruch des Mieters auf Abänderung des Mietvertrages.
    AG Schöneberg
    30.05.1989
  2. BVerwG 8 B 63.16 - Amtsermittlungspflicht, Beschwerde, Beteiligung, Betriebsgrundstück, Einheitswertbescheid, Verfahrensmangel, Widerspruchsbescheid, Zulassungsgrund, Entschädigung, Verfahrensfehler, Einheitswert
    Leitsatz: Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs.  (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    13.07.2017
  3. BVerwG 8 B 8.16 - Unternehmen, Enteignung, Entschädigung, Anspruchsverpflichteter, Zuordnungsempfänger, weggeschwommene Vermögenswerte, DDR- Entschädigungserfüllungsgesetz
    Leitsatz: Die Entschädigung für ein enteignetes Unternehmen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 DDR- Entschädigungserfüllungsgesetz ist auch im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG ausschließlich von demjenigen zu leisten, dem das Unternehmen nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages zugeordnet wurde.
    BVerwG
    21.12.2016
  4. BVerwG 3 C 11.06 - Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung; Erledigung; Vermögenszuordnung; Zuordnungsbescheid; gesetzlicher Eigentumserwerb; Offenkundigkeit eines Eigentumserwerbs; Überbau; Überbaufläche; Antragsfrist; Frist für Zuordnungsantrag; Bahnvermögen; Widmung; Widmungsvermögen
    Leitsatz: 1. Ändert die Behörde ihren Zuordnungsbescheid während des Rechtsstreits und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von einem Dritten angefochten wird. 2. Ist im Beitrittsgebiet ein Gebäude weit überwiegend auf einem "Stammgrundstück" und zu einem geringen Teil auf einem "Überbaugrundstück" errichtet, und gehörte das "Stammgrundstück" am 3. Oktober 1990 zweifelsfrei zum Sondervermögen Deutsche Post, so fiel auch die Überbaufläche nach Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV ins Postvermögen.
    BVerwG
    21.06.2007
  5. 8 L 1296/00 - Erschließungsbeitragspflicht; Beitragsveranlagung restitutionsbehafteter Grundstücke; Abwasseranschlußbeitrag; öffentliche Abgaben; Verkaufsgesetz : Haftung des Grundstückskäufers
    Leitsatz: Zur Frage der Erschließungsbeitragspflicht des Grundstückskäufers nach dem Verkaufsgesetz vom 7. März 1990.
    VG Potsdam
    12.12.2002
  6. 31 C 102/09 - Betriebskostenabrechnung bei nicht unerheblicher Wohnflächenabweichung; vereinbarte Wohnfläche
    Leitsatz: Bei einer Abweichung der Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag (hier: 133,00 m2) zu der tatsächlichen Wohnfläche (hier: 116,891 m2) - mithin von über 10 % - sind die einzelnen Kostenpositionen der Betriebskostenabrechnung, die auf der Basis der unrichtigen Wohnfläche berechnet wurden, nur mit der tatsächlichen Wohnfläche neu zu berechnen, da die Betriebskostenabrechnung insofern formell ordnungsgemäß und inhaltlich unrichtig ist. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    14.07.2011
  7. 4 U 174/82 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel
    Leitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHRG, welches darauf gestützt wird, daß zu dem obersten Wert des in Betracht kommenden Rasterfeldes des Mietenspiegels ein Zuschlag zu machen ist, weil seit Erhebung der Daten zum Mietenspiegel geraume Zeit verstrichen ist, kann einen entsprechend erhöhten Anspruch gegen den Mieter nicht rechtfertigen. 2. Dies gilt auch für den Fall, daß a) das Mietobjekt in einem Ballungszentrum liegt, in welchem gesteigerte Nachfrage nach Wohnraum besteht, b) zwischen dem Abschluß der Datenerhebung zum Mietenspiegel und der Abgabe der Anforderungserklärung nach § 2 MHRG ein Zeitraum von über zwei Jahren liegt, c) der Zuschlag sich an der Mietentwicklung nach dem Bundesmietenindex orientiert, und d) dieser Zuschlag nicht den überwiegenden Teil des Erhöhungsverlangens ausmacht. 3. Ein Mieterhöhungsverlangen, welches im Sinne der vorstehenden Nrn. 1 beziehungsweise 2 begründet wird, ist bis zur Höhe des Oberwertes des in Betracht kommenden Rasterfeldes des Mietenspiegels teilweise formell wirksam, wenn es diesen mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt und zugleich aufzeigt, von welchem Betrage ab der Zuschlag gemäß Nr. 1 beginnt.
    HansOLG Hamburg
    12.11.1982
  8. BVerwG 8 B 23.18 - Entzug der tatsächlichen Verfügungsgewalt bei äußerlich den Schein rechtsstaatlichen Handelns wahrenden Maßnahmen des NS-Regimes, Gehörsverletzung, Revisionszulassungsgründe
    Leitsatz: Verneinung eines Vermögensentzugs bei Maßnahmen des NS-Regimes durch Reduzierung des Eigentümereinflusses auf die Verwaltung, durch ein Betretensverbot, Inhaftierungen und Bestimmung eines Betriebsführers seitens der Gestapo. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    19.12.2018
  9. 6 K 132/09 Ge - Ausschlussgrund des „erheblichen Vorschubleistens”; Sturmbannführer; Propagandaredner; Gauredner
    Leitsatz: 1. Für ein erhebliches Vorschubleisten ist nicht maßgeblich, in welchem Umfang der Berechtigte von einem nationalsozialistischen Gedankengut geprägt war, sondern mit welchen konkreten Handlungen er in welchem Maße zur Stützung oder Förderung des NS-Systems beigetragen hat. 2. Der Rang eines Sturmbannführers ist kein Indiz für ein Vorschubleisten, wenn damit keine hauptamtliche Tätigkeit in den SS-Organisationen verbunden war. 3. Das erhebliche Vorschubleisten durch die Tätigkeit als Propaganda- oder Gauredner setzt voraus, dass der Berechtigte nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit tätig gewesen ist und diese Tätigkeit geeignet war, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken. 4. Für den Ausschlussgrund des „erheblichen Vorschubleistens" ist eine Gesamtwürdigung des individuellen Verhaltens erforderlich. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Gera
    14.01.2010
  10. 1 BvR 1351/00 - Willkürliche Abweisung der Räumungsklage wegen Eigenbedarfs
    Leitsatz: Ein Richterspruch ist willkürlich, wenn die tragenden Erwägungen, mit denen Zweifel am tatsächlichen Bestehen des Eigennutzungswunsches des Vermieters begründet werden, offensichtlich unzutreffend sind. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    19.09.2001