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Suchergebnis Urteilssuche (4601 - 4610 von 7978)

  1. BVerwG 5 B 16.12 - Unternehmensschädigung; Schädigungsgegenstand; gestreckte Schädigung; gemischt genutzte Grundstücke
    Leitsatz: 1. In den Fällen der Anordnung der staatlichen Verwaltung des Unternehmens wird der Gegenstand der Schädigung bereits durch diese Maßnahme bestimmt und nicht etwa durch nachfolgende Schädigungsmaßnahmen. Dieser Grundsatz ist auch für die Beantwortung der Frage maßgeblich, ob im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 EntSchG der Berechtigte einzelne Vermögensgegenstände im Rahmen der Unternehmensrestitution zurückbekommen hat. 2. Die nach der Zweckbestimmung zu bestimmende Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstands zum Unternehmen währt so lange fort, bis eine eindeutige Festlegung ergibt, dass der Vermögensgegenstand nicht mehr dem Unternehmen, sondern dem privaten Bereich zugehörig ist. Dies gilt auch für Grundstücke, die sowohl für betriebliche Zwecke als auch privat genutzt wurden. 3. Bei einem Einzelkaufmann können auch solche Grundstücke einbezogen werden, die unter dem bürgerlichen Namen des Kaufmannes in das Grundbuch eingetragen sind. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    18.12.2012
  2. BVerwG 8 B 61.11 - Rücknahme eines rechtswidrigen Restitutionsbescheides; Rücknahmefrist
    Leitsatz: Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 LVwVfG beginnt erst nach Abschluss eines gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 VermG durchgeführten Anhörungsverfahrens zu laufen. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    27.07.2011
  3. BVerwG 8 B 96.10 - Restitutionsantrag; Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche; Einzelanmeldung; Globalanmeldung; Überzeugungsgrundsatz
    Leitsatz: 1. Bei der Einzelanmeldung muss die Anmeldung, um fristwahrend zu sein, Angaben enthalten, die zu dem bestimmten oder den bestimmten Vermögensgegenständen hinführen und damit deren späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch einen beliebigen Vermögensgegenstand ausschließen. 2. Mit der konkreten Anmeldung bestimmter Vermögensgegenstände wird auch inzident eine Schädigung im Sinne von § 1 VermG behauptet, so dass es eines Hinweises auf einen bestimmten Schädigungstatbestand nach § 1 VermG bei der Anmeldung nicht bedarf. 3. Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz stellt einen Verfahrensfehler dar, wenn das Tatsachengericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt, sondern den Prozessstoff nur unvollständig oder unzutreffend erfasst hat, etwa wenn das angegriffene Urteil nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    17.05.2011
  4. BVerwG 8 B 13.10 - Rechtsnachfolge; Erbenstellung; Pflichtteilsrecht
    Leitsatz: Die Erbenstellung begründet keine Rechtsnachfolge im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG, wenn der Betreffende nicht in vollem Umfang in die Rechtsposition des geschädigten Verstorbenen im Hinblick auf den enteigneten Vermögensgegenstand eingetreten ist. Auch aus dem Pflichtteilsrecht ergibt sich keine Rechtsnachfolge im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    14.09.2010
  5. BVerwG 5 B 27.09 - Entschädigung; Bagatellgrenze; Ausschlussgrund
    Leitsatz: Lag der ursprüngliche Schaden über der Bagatellgrenze des § 1 Abs. 4 Nr. 2 EntschG, so greift die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck nicht mehr ein, wenn sich erst nach Abzug des Lastenausgleichs (gemäß § 8 EntschG) ein Entschädigungsbetrag von weniger als 1.000 DM errechnet. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    28.05.2009
  6. BVerwG 8 B 31.05 - Aufbauenteignung; Inanspruchnahmebescheid
    Leitsatz: Die Entziehung des Eigentums nach dem Aufbaugesetz der DDR zur Sicherung des Abrisses eines Gebäudes setzte die Erklärung zum Aufbaugebiet voraus.
    BVerwG
    11.07.2005
  7. BVerwG 8 C 41.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Aufhebung des Strafurteils im Wege russischer Rehabilitierung
    Leitsatz: Sind aufgrund einer von einem sowjetischen Militärtribunal ausgesprochenen Vermögenseinziehung unmittelbar auch Vermögenswerte eines Angehörigen des Verurteilten enteignet worden, so hat auch dieser nach erfolgter Aufhebung des Strafurteils im Wege der russischen Rehabilitierung des seinerzeit Verurteilten gem. § 1 Abs. 7 VermG einen Anspruch auf Rückübertragung seines Vermögens.
    BVerwG
    25.09.2002
  8. BVerwG 8 C 10.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Unredlicher Erwerb; Beweislastentscheidung
    Leitsatz: Eine materielle Beweislastentscheidung ist nur zu treffen, wenn Tatsachen, die für die Beurteilung der Redlichkeit (§ 4 Abs. 3 VermG) erheblich sind, trotz Ausschöpfens aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten (§ 86 Abs. 1 VwHO) nicht abschließend aufklärbar sind. Gelangt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, daß die redlichkeitsbegründenden Tatsachen nicht erwiesen sind, muß es prüfen, ob die Grundannahme der Redlichkeit des Erwerbs durch das Bestehen greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte, die zu vernünftigen, durch Tatsachen belegbaren, ernstzunehmenden Zweifeln an der Redlichkeit führen, erschüttert wird.
    BVerwG
    28.02.2001
  9. BVerwG 4 B 112.98 - Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Berufungsverfahren, begründete Berufung
    Leitsatz: Ob Art. 6 Abs. 1 EMRK stets Genüge getan ist, wenn zwar im erstinstanzlichen Verfahren des Verwaltungsgerichts, nicht aber im Berufungsverfahren des Oberverwaltungsgerichts die Möglichkeit der mündlichen Verhandlung bestand, bleibt offen. Eine mündliche Verhandlung ist nach Art. 6 Abs. 1 EMRK jedenfalls dann im allgemeinen nicht im verwaltungsgerichtlichen Berufungsverfahren zwingend geboten, wenn eine Beweisaufnahme vor der voll besetzten Richterbank des Berufungsgerichts an Ort und Stelle stattgefunden hat, den Beteiligten hierbei Gelegenheit zur Äußerung gegeben war, das Berufungsgericht seine Auffassung über das Ergebnis der Beweisaufnahme mitgeteilt hat und - aus einem anderen Gesichtspunkt heraus - nur noch Rechtsfragen zu entscheiden waren. Zur Auslegung und Anwendung des § 130 a VwGO im Sinne des Art. 6 Abs. 1 EMRK.
    BVerwG
    12.03.1999
  10. OVG 5 S 51.95 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Ersatzwohnraum; zeitlicher Zusammenhang
    Leitsatz: 1. Eine Zweckentfremdung ist dann nicht genehmigungsfähig, wenn Ersatzwohnraum nicht in zeitlichem Zusammenhang mit der Zweckentfremdung dem Markt zur Verfügung gestellt wird. 2. Daran fehlt es, wenn seit der Errichtung des neuen Wohnraums sieben Jahre vergangen sind, wobei es keine Rolle spielt, aus welchen Gründen der Verfügungsberechtigte die Anerkennung des neugeschaffenen Wohnraums als Ersatzwohnraum nicht geltend gemacht hat. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin
    16.05.1995