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  1. 12 C 354/87 - . Formfehler der Mieterhöhungserklärung durch jahrelanges Schweigen des Mieters geheilt.; Mietpreisbindung; öffentlich geförderter Neubau; Mieterhöhungserklärung, Form; Betriebskostenabrechnung; Umlageabrechnung; Rügeobliegenheit des Mieters; Formfehler, Heilung; Begründung, Nachholung
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen nach § 10 WoBindG und den Anforderungen an Umlageabrechnungen.
    AG Schöneberg
    08.12.1987
  2. 15 C 450/87 - Zulässigkeitszeitpunkt für verbrauchsabhängige Abrechnung; Mietnebenkosten; Betriebskosten; Heizungskosten; Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängige; Abrechnungszeitraum; Heizperiode
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob Heizkostenabrechnungszeitraum und Heizperiode identische Begriffe sind. 2. Zur Frage, ob eine Heizkostenabrechnung für zwei Heizperioden gemeinsam erteilt werden kann.
    AG Schöneberg
    10.11.1987
  3. 15 C 450/ 87 - Betriebskosten; Heizkostenabrechnung; Abrechnungszeitraum; Heizperiode
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob Heizkostenabrechnungszeitraum und Heizperiode identische Begriffe sind. 2. Zur Frage, ob eine Heizkostenabrechnung für zwei Heizperioden gemeinsam erteilt werden kann.
    AG Schöneberg
    10.11.1987
  4. 9 C 72/87 - Kaution im Sozialen Wohnungsbau; Kaution/Sozialer Wohnungsbau; Sozialer Wohnungsbau/Kaution; Sicherheitsleistung/Sozialer Wohnungsbau; Unwirksamkeit von Kaution/Sozialer Wohnungsbau; Sicherungszweck/Angabe bei Kautionsvereinbarung
    Leitsatz: Vereinbaren die Mietvertragsparteien entgegen der Vorschrift des § 9 Abs. 5 Satz 1 WoBindG, daß eine vom Mieter erbrachte Sicherheitsleistung zur Sicherung von Ansprüchen dienen soll, die nicht im Gesetz genannt sind, so ist diese Vereinbarung insgesamt unzulässig.
    AG Wedding
    05.08.1987
  5. 17 bC 649/86 - Mieterhöhungsverlangen/konkludente Zustimmung des Mieters; Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen/mehrmalige Zahlung des Erhöhungsbetrages; konkludente Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen; mehrmalige Zahlung des Erhöhungsbetrages/als Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen; Zahlung der erhöhten Miete/als Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Ist dem Mieter nicht bekannt, daß seine Wohnung den Vorschriften des MHG unterliegt, kann in einer - auch mehrmaligen - vorbehaltlosen Zahlung eines erhöhten Mietzinses keine konkludente Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG gesehen werden.
    AG Wedding
    03.04.1987
  6. 6 C 430/86 - Kündigungsschutz bei Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen; Kündigungsschutz/Umwandlung in Eigentumswohnung; Umwandlung in Eigentumswohnung/Kündigungsschutz; Eigentumswohnung/Kündigungsschutz bei Umwandlung
    Leitsatz: § 11 des XII. BMG ist auch auf die Fälle des bruchteilsmäßigen Erwerbs von Wohnungseigentum anwendbar.
    AG Wedding
    22.10.1986
  7. 12 C 230/85 - Modernisierung/Kabelfernsehen; Modernisierung; Wertverbesserung; Modernisierungszuschlag; Gemeinschaftsantenne; Kabelfernsehen; Kostenmiete - Erhöhung wegen Anschlusses an das Kabelfernsehen
    Leitsatz: Durch den Anschluß der Gemeinschaftsantennenanlage an das Kabelfernsehen wird der Gebrauchswert der Wohnung nicht erhöht.
    AG Schöneberg
    18.06.1985
  8. 11 C 84/85 - Tierhaltung; Mietvertrag - Formularklausel über Tierhaltung; Formularklausel - Tierhaltung; Tierhaltung - Formularklausel; vertragsgemäßer Gebrauch - Tierhaltung
    Leitsatz: 1. Das formularmäßige Tierhaltungsverbot in Mietverträgen ist gem. § 9 AGBG unwirksam. 2. Der Vermieter kann Unterlassung der Tierhaltung dann nur verlangen, wenn er konkrete Störungen durch das Haustier nachweist.
    AG Charlottenburg
    02.05.1985
  9. 11 C 679/84 - Kein Anschluß der Grundmieterhöhung wegen Renovierungsbedürftigkeit des Treppenhauses; Mietpreisbindung Altbau; Altbaumiete; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Mangel der Mietsache; Mängel, bauliche; Treppenhaus, Zustand; Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Auch dann, wenn ein Treppenhaus sich in einem Zustand befindet, der in Wohnräumen einen fälligen Anspruch auf Vornahme von Schönheitsreparaturen begründen würde, liegt nicht zwangsläufig ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 XII. BMG vor, der die allgemeine Grundmieterhöhung ausschließt.
    AG Charlottenburg
    04.04.1985
  10. 7 C 550/84 B - Betriebskostenerhöhung, Übersendung von Unterlagen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Betriebskostenerhöhung; Mieterhöhungserklärung; Betriebskostenunterlagen; Einsichtsrecht; Übersendungsrecht; Zumutbarkeit; Treue- und Fürsorgepflicht
    Leitsatz: 1. Zu den Formanforderungen an eine Betriebskostenzuschlags Erklärung. 2. Bei geringfügigen Betriebskostenerhöhungen (hier: monatlich 4,04 DM) kann es einem Vermieter nicht zugemutet werden, für möglicherweise jeden Mieter eines großen Hauses Fotokopien zu fertigen; vielmehr sind insofern die Mieter verpflichtet, anstelle der Übersendung von Fotokopien den Weg der Einsichtnahme zu wählen.
    AG Charlottenburg
    10.09.1984