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12 C 354/87 - . Formfehler der Mieterhöhungserklärung durch jahrelanges Schweigen des Mieters geheilt.; Mietpreisbindung; öffentlich geförderter Neubau; Mieterhöhungserklärung, Form; Betriebskostenabrechnung; Umlageabrechnung; Rügeobliegenheit des Mieters; Formfehler, Heilung; Begründung, NachholungLeitsatz: Zu den Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen nach § 10 WoBindG und den Anforderungen an Umlageabrechnungen.AG Schöneberg08.12.1987
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15 C 450/87 - Zulässigkeitszeitpunkt für verbrauchsabhängige Abrechnung; Mietnebenkosten; Betriebskosten; Heizungskosten; Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängige; Abrechnungszeitraum; HeizperiodeLeitsatz: 1. Zur Frage, ob Heizkostenabrechnungszeitraum und Heizperiode identische Begriffe sind. 2. Zur Frage, ob eine Heizkostenabrechnung für zwei Heizperioden gemeinsam erteilt werden kann.AG Schöneberg10.11.1987
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15 C 450/ 87 - Betriebskosten; Heizkostenabrechnung; Abrechnungszeitraum; HeizperiodeLeitsatz: 1. Zur Frage, ob Heizkostenabrechnungszeitraum und Heizperiode identische Begriffe sind. 2. Zur Frage, ob eine Heizkostenabrechnung für zwei Heizperioden gemeinsam erteilt werden kann.AG Schöneberg10.11.1987
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9 C 72/87 - Kaution im Sozialen Wohnungsbau; Kaution/Sozialer Wohnungsbau; Sozialer Wohnungsbau/Kaution; Sicherheitsleistung/Sozialer Wohnungsbau; Unwirksamkeit von Kaution/Sozialer Wohnungsbau; Sicherungszweck/Angabe bei KautionsvereinbarungLeitsatz: Vereinbaren die Mietvertragsparteien entgegen der Vorschrift des § 9 Abs. 5 Satz 1 WoBindG, daß eine vom Mieter erbrachte Sicherheitsleistung zur Sicherung von Ansprüchen dienen soll, die nicht im Gesetz genannt sind, so ist diese Vereinbarung insgesamt unzulässig.AG Wedding05.08.1987
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17 bC 649/86 - Mieterhöhungsverlangen/konkludente Zustimmung des Mieters; Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen/mehrmalige Zahlung des Erhöhungsbetrages; konkludente Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen; mehrmalige Zahlung des Erhöhungsbetrages/als Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen; Zahlung der erhöhten Miete/als Zustimmung zum MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Ist dem Mieter nicht bekannt, daß seine Wohnung den Vorschriften des MHG unterliegt, kann in einer - auch mehrmaligen - vorbehaltlosen Zahlung eines erhöhten Mietzinses keine konkludente Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG gesehen werden.AG Wedding03.04.1987
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6 C 430/86 - Kündigungsschutz bei Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen; Kündigungsschutz/Umwandlung in Eigentumswohnung; Umwandlung in Eigentumswohnung/Kündigungsschutz; Eigentumswohnung/Kündigungsschutz bei UmwandlungLeitsatz: § 11 des XII. BMG ist auch auf die Fälle des bruchteilsmäßigen Erwerbs von Wohnungseigentum anwendbar.AG Wedding22.10.1986
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12 C 230/85 - Modernisierung/Kabelfernsehen; Modernisierung; Wertverbesserung; Modernisierungszuschlag; Gemeinschaftsantenne; Kabelfernsehen; Kostenmiete - Erhöhung wegen Anschlusses an das KabelfernsehenLeitsatz: Durch den Anschluß der Gemeinschaftsantennenanlage an das Kabelfernsehen wird der Gebrauchswert der Wohnung nicht erhöht.AG Schöneberg18.06.1985
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11 C 84/85 - Tierhaltung; Mietvertrag - Formularklausel über Tierhaltung; Formularklausel - Tierhaltung; Tierhaltung - Formularklausel; vertragsgemäßer Gebrauch - TierhaltungLeitsatz: 1. Das formularmäßige Tierhaltungsverbot in Mietverträgen ist gem. § 9 AGBG unwirksam. 2. Der Vermieter kann Unterlassung der Tierhaltung dann nur verlangen, wenn er konkrete Störungen durch das Haustier nachweist.AG Charlottenburg02.05.1985
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11 C 679/84 - Kein Anschluß der Grundmieterhöhung wegen Renovierungsbedürftigkeit des Treppenhauses; Mietpreisbindung Altbau; Altbaumiete; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Mangel der Mietsache; Mängel, bauliche; Treppenhaus, Zustand; SchönheitsreparaturenLeitsatz: Auch dann, wenn ein Treppenhaus sich in einem Zustand befindet, der in Wohnräumen einen fälligen Anspruch auf Vornahme von Schönheitsreparaturen begründen würde, liegt nicht zwangsläufig ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 XII. BMG vor, der die allgemeine Grundmieterhöhung ausschließt.AG Charlottenburg04.04.1985
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7 C 550/84 B - Betriebskostenerhöhung, Übersendung von Unterlagen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Betriebskostenerhöhung; Mieterhöhungserklärung; Betriebskostenunterlagen; Einsichtsrecht; Übersendungsrecht; Zumutbarkeit; Treue- und FürsorgepflichtLeitsatz: 1. Zu den Formanforderungen an eine Betriebskostenzuschlags Erklärung. 2. Bei geringfügigen Betriebskostenerhöhungen (hier: monatlich 4,04 DM) kann es einem Vermieter nicht zugemutet werden, für möglicherweise jeden Mieter eines großen Hauses Fotokopien zu fertigen; vielmehr sind insofern die Mieter verpflichtet, anstelle der Übersendung von Fotokopien den Weg der Einsichtnahme zu wählen.AG Charlottenburg10.09.1984