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Suchergebnis Urteilssuche (4581 - 4590 von 7938)
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BVerwG 8 B 96.10 - Restitutionsantrag; Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche; Einzelanmeldung; Globalanmeldung; ÜberzeugungsgrundsatzLeitsatz: 1. Bei der Einzelanmeldung muss die Anmeldung, um fristwahrend zu sein, Angaben enthalten, die zu dem bestimmten oder den bestimmten Vermögensgegenständen hinführen und damit deren späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch einen beliebigen Vermögensgegenstand ausschließen. 2. Mit der konkreten Anmeldung bestimmter Vermögensgegenstände wird auch inzident eine Schädigung im Sinne von § 1 VermG behauptet, so dass es eines Hinweises auf einen bestimmten Schädigungstatbestand nach § 1 VermG bei der Anmeldung nicht bedarf. 3. Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz stellt einen Verfahrensfehler dar, wenn das Tatsachengericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt, sondern den Prozessstoff nur unvollständig oder unzutreffend erfasst hat, etwa wenn das angegriffene Urteil nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG17.05.2011
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BVerwG 8 B 13.10 - Rechtsnachfolge; Erbenstellung; PflichtteilsrechtLeitsatz: Die Erbenstellung begründet keine Rechtsnachfolge im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG, wenn der Betreffende nicht in vollem Umfang in die Rechtsposition des geschädigten Verstorbenen im Hinblick auf den enteigneten Vermögensgegenstand eingetreten ist. Auch aus dem Pflichtteilsrecht ergibt sich keine Rechtsnachfolge im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG14.09.2010
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BVerwG 5 B 27.09 - Entschädigung; Bagatellgrenze; AusschlussgrundLeitsatz: Lag der ursprüngliche Schaden über der Bagatellgrenze des § 1 Abs. 4 Nr. 2 EntschG, so greift die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck nicht mehr ein, wenn sich erst nach Abzug des Lastenausgleichs (gemäß § 8 EntschG) ein Entschädigungsbetrag von weniger als 1.000 DM errechnet. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG28.05.2009
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BVerwG 8 B 31.05 - Aufbauenteignung; InanspruchnahmebescheidLeitsatz: Die Entziehung des Eigentums nach dem Aufbaugesetz der DDR zur Sicherung des Abrisses eines Gebäudes setzte die Erklärung zum Aufbaugebiet voraus.BVerwG11.07.2005
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BVerwG 8 C 41.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Aufhebung des Strafurteils im Wege russischer RehabilitierungLeitsatz: Sind aufgrund einer von einem sowjetischen Militärtribunal ausgesprochenen Vermögenseinziehung unmittelbar auch Vermögenswerte eines Angehörigen des Verurteilten enteignet worden, so hat auch dieser nach erfolgter Aufhebung des Strafurteils im Wege der russischen Rehabilitierung des seinerzeit Verurteilten gem. § 1 Abs. 7 VermG einen Anspruch auf Rückübertragung seines Vermögens.BVerwG25.09.2002
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BVerwG 8 C 10.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Unredlicher Erwerb; BeweislastentscheidungLeitsatz: Eine materielle Beweislastentscheidung ist nur zu treffen, wenn Tatsachen, die für die Beurteilung der Redlichkeit (§ 4 Abs. 3 VermG) erheblich sind, trotz Ausschöpfens aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten (§ 86 Abs. 1 VwHO) nicht abschließend aufklärbar sind. Gelangt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, daß die redlichkeitsbegründenden Tatsachen nicht erwiesen sind, muß es prüfen, ob die Grundannahme der Redlichkeit des Erwerbs durch das Bestehen greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte, die zu vernünftigen, durch Tatsachen belegbaren, ernstzunehmenden Zweifeln an der Redlichkeit führen, erschüttert wird.BVerwG28.02.2001
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BVerwG 4 B 112.98 - Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Berufungsverfahren, begründete BerufungLeitsatz: Ob Art. 6 Abs. 1 EMRK stets Genüge getan ist, wenn zwar im erstinstanzlichen Verfahren des Verwaltungsgerichts, nicht aber im Berufungsverfahren des Oberverwaltungsgerichts die Möglichkeit der mündlichen Verhandlung bestand, bleibt offen. Eine mündliche Verhandlung ist nach Art. 6 Abs. 1 EMRK jedenfalls dann im allgemeinen nicht im verwaltungsgerichtlichen Berufungsverfahren zwingend geboten, wenn eine Beweisaufnahme vor der voll besetzten Richterbank des Berufungsgerichts an Ort und Stelle stattgefunden hat, den Beteiligten hierbei Gelegenheit zur Äußerung gegeben war, das Berufungsgericht seine Auffassung über das Ergebnis der Beweisaufnahme mitgeteilt hat und - aus einem anderen Gesichtspunkt heraus - nur noch Rechtsfragen zu entscheiden waren. Zur Auslegung und Anwendung des § 130 a VwGO im Sinne des Art. 6 Abs. 1 EMRK.BVerwG12.03.1999
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OVG 5 S 51.95 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Ersatzwohnraum; zeitlicher ZusammenhangLeitsatz: 1. Eine Zweckentfremdung ist dann nicht genehmigungsfähig, wenn Ersatzwohnraum nicht in zeitlichem Zusammenhang mit der Zweckentfremdung dem Markt zur Verfügung gestellt wird. 2. Daran fehlt es, wenn seit der Errichtung des neuen Wohnraums sieben Jahre vergangen sind, wobei es keine Rolle spielt, aus welchen Gründen der Verfügungsberechtigte die Anerkennung des neugeschaffenen Wohnraums als Ersatzwohnraum nicht geltend gemacht hat. (Leitsätze der Redaktion)OVG Berlin16.05.1995
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1 A 300/06 HAL - Berechtigte Stiftung; unlautere Machenschaften; ZwangsverkaufLeitsatz: 1. Auch Stiftungen, deren Vermögenswerte von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen sind, gehören zum Kreis der Restitutionsberechtigten. 2. Der Umstand, dass eine Maßnahme rechtswidrig war, reicht für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus. 3. Von § 1 Abs. 3 VermG erfasst wird jedoch grundsätzlich jede Art des Rechtserwerbs, insbesondere auch rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, wenn diese mit einem diesen Vorgang inkriminierenden manipulativen Element versehen waren, wie dies etwa bei einem täuschungs- oder nötigungsbedingten Zwangsverkauf der Fall ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Halle24.06.2008
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6 K 215/02 - Enteignung von "Mauergrundstücken"Leitsatz: Die Enteignung von grenznahen Grundstücken zum Zweck der Grenz-siche-rung stellt keine schädigende Maßnahme i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG dar. (Leitsatz der Redaktion)VG Potsdam29.08.2007