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Suchergebnis Urteilssuche (4551 - 4560 von 8054)

  1. 7 C 554/22 - Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei Betriebskosten
    Leitsatz: Die Bezugnahme auf die Betriebskostenübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Berliner Betriebskostenübersicht 2019) ist nicht ausreichend, um eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit durch den Vermieter zu belegen.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    17.01.2024
  2. 14 C 75/20 - Nicht ganz dichte Kastendoppelfenster und Instandsetzungsarbeiten im Alt-bau kein Mietmangel
    Leitsatz: 1. Kastendoppelfenster im Altbau müssen (und sollten) nicht luftdicht sein; ein zur Minderung berechtigender Mangel liegt nur dann vor, wenn kein ausreichender Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit, z. B. bei Schlagregen, vorliegt oder eine erhebliche Beeinträchtigung durch Zugluft anzunehmen ist.2. Mit Instandsetzungsarbeiten bei Altbauten muss gerechnet werden; ein Mangel wegen Baulärms und sonstiger Beeinträchtigungen durch Arbeiten in der Nachbarwohnung kann nur geltend gemacht werden, wenn eine darüber hinausgehende Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs konkret dargelegt wird.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Neukölln
    22.07.2021
  3. 12 C 76/18 - Geringer Insektenbefall kein Mietmangel
    Leitsatz: Werden in einem Zimmer pro Tag etwa ein bis zwei lebende Heimchen entdeckt, stellt ein derartig geringer Heimchenbefall noch keinen Mangel dar. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Spandau
    04.12.2018
  4. 4 C 80/16 - Kostenentscheidung nach Anerkenntnisurteil, Widerspruch des Mieters gegen Mieterhöhungsverlangen, vorgebrachte Härtegründe gegen Mieterhöhung
    Leitsatz: Widerspricht der Mieter dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters mit der Begründung eines persönlichen Härtefalls, und erhebt der Vermieter sodann fristgerecht Klage auf Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen, ist das Anerkenntnis des Mieters nicht „sofort“ i. S. d. § 93 ZPO mit der Folge, dass er die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    28.02.2017
  5. 13 C 327/15 - Zugangsnachweis von Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung, notwendige Spezifizierung der sonstigen Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Den Zugangsnachweis von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist hat der Mieter zu führen; ein Fax-Sendeprotokoll begründet insoweit keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang beim Vermieter.2. Will der Vermieter sonstige Betriebskosten umlegen, muss er die Art der sonstigen Kosten spezifiziert bezeichnen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schwerin
    25.11.2016
  6. 7 C 71/15 - Verlängerung der Verjährungsfrist des § 548 BGB auf ein Jahr
    Leitsatz: Der Mieter muss nicht damit rechnen, dass auf der letzten Seite eines Formularmietvertrages eine Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache geregelt ist, zumal wenn die verlängerte Frist nicht drucktechnisch hervorgehoben wird. Eine derartige Klausel wird nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    23.06.2015
  7. 7 C 120/14 - Unzulässige Abrechnung der Heizkosten nach maschineller Schätzung des Gasverbrauchs
    Leitsatz: Heizkosten sind nach dem konkreten Verbrauch im Abrechnungszeitraum abzurechnen (Leistungsprinzip), so dass grundsätzlich eine Zwischenablesung erforderlich ist. Mehrfache maschinelle Schätzungen in der Vergangenheit führen zur inhaltlichen Unrichtigkeit der Abrechnung. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    16.12.2014
  8. 12 C 133/14 - Fristlose Kündigung wegen Igelhaltung, Tierhaltung
    Leitsatz: Die monatelange Haltung mehrerer Igel in Wohnräumen und auf dem Balkon ist nicht durch eine mietvertragliche Kleintierhaltungsklausel gedeckt, sondern rechtfertigt eine fristlose Kündigung (nach Abmahnung). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    11.11.2014
  9. 7 C 84/14 - Mietvertrag mit Hausverwaltung; Vertreter
    Leitsatz: Aus dem Zusatz „Hausverwaltung" zu dem Namen der den Mietvertrag abschließenden Person ergibt sich nicht, dass diese als Vertreter handelte, so dass der Mietvertrag mit ihr und nicht mit einem Dritten zustande kommt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    21.10.2014
  10. 7 C 135/14 - Schönheitsreparaturen; einheitlicher Anstrich in einer Wohnung; Verschließen von Dübellöchern
    Leitsatz: Der Mieter ist verpflichtet, zum Ende des Mietverhältnisses die von ihm gesetzten Dübellöcher wieder zu verschließen. Im Rahmen von Schönheitsreparaturen muss er nicht nur eine mit einer bunten Farbe gestrichene Wand neu anstreichen, sondern - wegen der notwendigen Einheitlichkeit der Farbgebung - auch die übrigen Wände neu streichen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow/Weißensee
    24.09.2014