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Suchergebnis Urteilssuche (4541 - 4550 von 7938)
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7 C 451/90 - Mieterhöhungsverlangen; Abweichung von vereinbarter MietstrukturLeitsatz: Unwirksames Mieterhöhungsverlangen, wenn es nicht aus sich heraus verständlich ist (hier: Mieterhöhungsverlangen weicht von vereinbarter Mietzinsstruktur ab).AG Schöneberg09.01.1991
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3 C 1012/90 - Mängelbeseitigung; Warmwasserversorgung; einstweilige VerfügungLeitsatz: 1. Ein Mieter hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens keinen Anspruch auf die Wiederinbetriebnahme einer zentralen Warmwasserversorgung, wenn diese sich in einem Zustand der Irre-parabilität befand und der Einbau eines Durchlauferhitzers angeboten wurde. 2. Keine Verpflichtung zu einer restaurierenden Instandsetzung.AG Charlottenburg19.09.1990
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11 C 646/89 - Kündigung; Betriebsbedarf; HauswartswohungLeitsatz: Der Wirksamkeit einer Kündigung einer Hauswartwohnung wegen ei-nes qualifizierten Betriebsbedarfs steht nicht entgegen, daß eine Drittfirma nach dem Beendigungszeitpunkt mit der Hausreinigung beauftragt wurde, wenn der qualifizierte Betriebsbedarf bei Ausspruch der Kündigung vorhanden war und bis zum Beendigungszeitpunkt fortbestand.AG Schöneberg29.03.1990
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10 C 3960/89 - Eigentumswechsel; Zustimmungsklage; Mieterhöhung; gewillkürte Prozeßstandschaft; AktivlegitimationLeitsatz: Die Zustimmungsklage zur Mieterhöhung kann nicht der frühere Eigentümer in gewillkürter Prozeßstandschaft führen.AG Regensburg18.01.1990
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70 II 74/89 WEG - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Stimmenauszählung; Abstimmungsergebnis; AnfechtungLeitsatz: 1. Zählt der Versammlungsleiter die zu einer Beschlußvorlage abgegebenen Stimmen falsch aus, weil er einzelne Stimmrechte nicht anerkennt, ist seine Verkündung des Abstimmungsergebnisses zunächst maßgeblich. (gegen KG GE 1989, 1163) 2. Ein auf diese Weise als zustandegekommen verkündeter Beschluß muß fristgerecht angefochten werden. 3. Einem Antrag auf gerichtliche Feststellung eines abweichenden, richtigen Abstimmungsergebnisses fehlt das Rechtsschutzbedürfnis; er ist unzulässig. (im Anschluß an KG GE 1989, 783) (Leitsatz der Redaktion)AG Spandau28.11.1989
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13 C 352/89 - Kabelfernsehanschluss; Mietspiegel; Orientierungsmerkmale; Belichtung; Besonnung; MittelwertLeitsatz: 1. Überschreitung des Mietspiegel Mittelwertes bei Kabelfernsehanschluß. 2. Für den Vermieter kostenneutrale und nicht vom Mieter geschaffene wertverbessernde Merkmale einer Wohnung rechtfertigen keinen Abschlag von der ortsüblilchen Miete. 3. Schlechte Belichtung und Besonnung der Wohnung ist wohnwertmindernd und erlaubt allenfalls einen Abschlag von 10 % vom Mit telwert.AG Charlottenburg03.11.1989
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11 C 849/88 - Bad ist allgemein üblich; Modernisierungsmaßnahme; Wertverbesserungsmaßnahme; Zustand, allgemein üblicher; Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache; Duldungspflicht des Mieters; Erhöhung des Mietzinses, Zumutbarkeit; BadeinbauLeitsatz: Der Einbau eines Bades versetzt eine Wohnung nur in einen Zustand, wie er allgemein üblich ist (§ 541 b Abs. 1 2. Halbsatz BGB).AG Schöneberg25.07.1989
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4 C 184/89 - Fristlose Kündigung/Verwirkung; Abmahnung/bei Gebrauchsüberlassung an Dritte; Kündigung/fristlose bei Gebrauchsüberlassung; Verwirkung der Kündigungsrechts/Zeitablauf; fristlose Kündigung/Verwirkung infolge Zeitablauf; Zeitablauf/Verwirkung des Kündigungsrechts; Abmahnung/Voraussetzung für Kündigung wegen vertragswichtigen Gebrauchs; vertragswichtiger Gebrauch/der KündigungsbefugnisLeitsatz: Ein Kündigungsgrund gem. § 553 BGB liegt dann nicht mehr vor, wenn der Vermieter seit Kenntnis von der unbefugten Gebrauchsüberlassung bis zur ersten Abmahnung eine Frist von mehr als 5 Monaten verstreichen läßt.AG Tiergarten20.07.1989
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6 C 146/89 - Mietvertragsklausel; Verwaltungspauschale bei vorzeitiger VertragsaufhebungLeitsatz: Eine Mietvertragsklausel, nach der der Mieter für den Fall einer vor-zeitigen Vertragsentlassung oder Vertragsaufhebung zur Zahlung von 300 DM für erhöhten Verwaltungsaufwand verpflichtet ist, verstößt gegen § 11 Ziffer 5 b AGB-Gesetz und ist daher unwirksam.AG Neukölln22.06.1989
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7 C 409/88 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; wohnwerterhöhendes Merkmal; KastendoppelfensterLeitsatz: 1. Keine schematische Anwendung der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels für Altbauwohnungen (andere als 20 %-Schritte). 2. Kastendoppelfenster im Verhältnis zu Einfachfenstern wohnwerterhöhendes Merkmal.AG Wedding15.12.1988