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13 C 327/15 - Zugangsnachweis von Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung, notwendige Spezifizierung der sonstigen BetriebskostenLeitsatz: 1. Den Zugangsnachweis von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist hat der Mieter zu führen; ein Fax-Sendeprotokoll begründet insoweit keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang beim Vermieter.2. Will der Vermieter sonstige Betriebskosten umlegen, muss er die Art der sonstigen Kosten spezifiziert bezeichnen. (Leitsätze der Redaktion)AG Schwerin25.11.2016
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7 C 71/15 - Verlängerung der Verjährungsfrist des § 548 BGB auf ein JahrLeitsatz: Der Mieter muss nicht damit rechnen, dass auf der letzten Seite eines Formularmietvertrages eine Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache geregelt ist, zumal wenn die verlängerte Frist nicht drucktechnisch hervorgehoben wird. Eine derartige Klausel wird nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick23.06.2015
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7 C 120/14 - Unzulässige Abrechnung der Heizkosten nach maschineller Schätzung des GasverbrauchsLeitsatz: Heizkosten sind nach dem konkreten Verbrauch im Abrechnungszeitraum abzurechnen (Leistungsprinzip), so dass grundsätzlich eine Zwischenablesung erforderlich ist. Mehrfache maschinelle Schätzungen in der Vergangenheit führen zur inhaltlichen Unrichtigkeit der Abrechnung. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding16.12.2014
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12 C 133/14 - Fristlose Kündigung wegen Igelhaltung, TierhaltungLeitsatz: Die monatelange Haltung mehrerer Igel in Wohnräumen und auf dem Balkon ist nicht durch eine mietvertragliche Kleintierhaltungsklausel gedeckt, sondern rechtfertigt eine fristlose Kündigung (nach Abmahnung). (Leitsatz der Redaktion)AG Spandau11.11.2014
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7 C 84/14 - Mietvertrag mit Hausverwaltung; VertreterLeitsatz: Aus dem Zusatz „Hausverwaltung" zu dem Namen der den Mietvertrag abschließenden Person ergibt sich nicht, dass diese als Vertreter handelte, so dass der Mietvertrag mit ihr und nicht mit einem Dritten zustande kommt. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick21.10.2014
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7 C 135/14 - Schönheitsreparaturen; einheitlicher Anstrich in einer Wohnung; Verschließen von DübellöchernLeitsatz: Der Mieter ist verpflichtet, zum Ende des Mietverhältnisses die von ihm gesetzten Dübellöcher wieder zu verschließen. Im Rahmen von Schönheitsreparaturen muss er nicht nur eine mit einer bunten Farbe gestrichene Wand neu anstreichen, sondern - wegen der notwendigen Einheitlichkeit der Farbgebung - auch die übrigen Wände neu streichen. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow/Weißensee24.09.2014
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26 C 492/13 - Minderung wegen Katzenbesuchs aus Nachbarwohnung; Unterlassungsanspruch wegen KatzenbelästigungLeitsatz: Dringt die Katze eines Mitmieters ständig in die Mietwohnung ein, kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass dieser gegen den Mitmieter rechtlich vorgeht, um die Katzenbelästigung zu unterbinden. Daneben kann der belästigte Mieter die Miete bis zur Beseitigung des Mangels um 10 % mindern. (Leitsatz der Redaktion)AG Potsdam19.06.2014
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38 C 1559/11 (38) - Erstattungsanspruch nach Mängelbeseitigung durch MieterLeitsatz: Eine fiktive Abrechnung der Kosten einer unstreitig vom Mieter durchgeführten Reparatur ausschließlich auf Grundlage eines Voranschlags ist nicht möglich. Macht der Mieter trotz richterlichen Hinweises prozessual keinerlei konkrete Angaben zu dem von ihm für die Durchführung der Reparatur tatsächlich betriebenen Zeit- und Materialaufwand, kommt auch keine Schätzung nach § 287 ZPO in Betracht. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Wetzlar13.03.2012
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20 C 287/10 - Kündigungsschutzklausel-VO; Realteilung als Umwandlung; Kündigungssperre nach Außerkrafttreten der wirksamen VerordnungLeitsatz: 1. Die Berliner Kündigungsschutzklausel-VO ist verfassungsgemäß. 2. Auch nach einem Außerkrafttreten der Verordnung (31. August 2011) läuft die Kündigungssperre im Anschluss an eine frühere Veräußerung weiter; begonnene Fristen bleiben unberührt. 3. Ein Mieterhöhungsverlangen für den Fall, dass eine Räumungsklage abgewiesen wird, ist unzulässig, da nicht lediglich eine Rechtsbedingung vorliegt. (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg03.01.2011
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413 C 24070/10 - Mietsicherheit; Mietkautionsbürgschaft; Auszahlungsanspruch gegen die bürgende Bank; Anwaltskosten; vertraglicher Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit; Mietrückstand; VorausklageLeitsatz: 1. Die eine Mietkautionsbürgschaft übernehmende Bank ist bei vertraglichem Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage bei behaupteten Mietrückständen verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters die Kautionssumme an ihn auszuzahlen, und zwar Zug um Zug gegen Rückgabe der Bürgschaftsurkunde. 2. Gerät sie damit in Verzug, hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz der Kosten eines zur Durchsetzung des Anspruchs eingeschalteten Rechtsanwalts. (Leitsätze der Redaktion)AG München17.12.2010