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SU 2 K 92.291 - besatzrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss, Ausschlussgrund; Auslegungsexzess; Deutsche Wirtschaftskommission; SMAD-Befehl Nr.64; SequestrationLeitsatz: Die Enteignung einer Gaststätte unter Herrschaft der SMAD ist selbst dann nicht rückgängig zu machen, wenn sie nur an ein Unternehmen verpachtet war und im Zuge dessen Enteignung mit-enteignet wurde. Das gilt auch dann, wenn die Enteignung auf der exzessiven Auslegung von Normen der sowjetischen Besatzungsmacht beruht.VG Meiningen18.08.1993
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8 K 256/09 - Formfreie Abtretung des Anspruchs auf AusgleichsleistungenLeitsatz: 1. Die Abtretung des Miterbenanteils an dem Anspruch auf Ausgleichsleistungen bedarf weder einer notariellen Beurkundung noch - als lediglich vorteilhaftes Geschäft - einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Zessionars. 2. Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu erwirken wäre, kann auch im Verwaltungsprozess abgelehnt werden. Vielmehr kann prognostisch berücksichtigt werden, welche Ergebnisse von der beantragten Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese zu würdigen wären. (Leitsätze der Redaktion)VG Frankfurt (Oder)21.02.2012
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RE-Miet 5/88 - Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit; Klageabweisung; Räumungsklagabweisung; Mitmieterräumung; Rückgabe durch ZwangsräumungLeitsatz: 1. Ein Rechtsentscheid ergeht nicht, wenn die vorgelegte Rechtsfrage für die Entscheidung des Berufungsrechtsstreits unerheblich ist (Anschluß an Bay-ObLGZ 1987, 36). In der Regel ist es unerheblich, ob eine Räumungsklage nach geschehener Räumung als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen ist. 2. Führt der Gerichtsvollzieher eine Zwangsräumung durch und weist den Ver mieter in den Besitz der Mieträume ein, so ist dadurch der Rückgabeanspruch des Vermieters auch gegen einen Mitmieter erfüllt, der die Mieträume nicht mehr in Mitbesitz hat. (Negativer Rechtsentscheid)BayObLG26.07.1989
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2 BvR 1394/00 - Verfassungsbeschwerde; Subsidiaritätsgrundsatz; Rechtswegerschöpfung; Anwendung des VölkerrechtsLeitsatz: Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer nicht die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern. Dazu gehört, daß er auch zur Anwendung des Völkerrechts im Ausgangsverfahren vorträgt.BVerfG11.03.2004
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1 BvR 2226/00 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumgarantie; Rechtsstaatsprinzip; Regelungslücke; Vererblichkeit des BodenreformeigentumsLeitsatz: Zur verdeckten Regelungslücke in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG16.08.2002
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1 BvL 25/88 - Einheitswert; GrundvermögenLeitsatz: Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte des Grundvermögens. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG14.12.1993
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1 BvR 339/93 - Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Eigentumsgarantie; rechtliches Gehör; Investitionsvorrang; Investitionsmaßnahmen; GlaubhaftmachungLeitsatz: Glaubhaftmachung investiver Maßnahmen.BVerfG27.07.1993
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V ZB 9/21 - Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung des NotarsLeitsatz: In dem Verfahren nach § 127 GNotKG kann der Kostenschuldner dem Kostenanspruch des Notars keinen Schadensersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung (§ 19 BNotO) entgegenhalten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Anspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist (Aufgabe von BGH, Urteil vom 30. Januar 1961 - III ZR 215/59, DNotZ 1961, 430; Urteil vom 22. November 1966 - VI ZR 39/65, DNotZ 1967, 323, 325; Urteil vom 22. Oktober 1987 - IX ZR 175/86, DNotZ 1988, 379).BGH23.05.2022
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V ZB 12/16 - Versperrter Rechtsweg, Abwehrklage aus § 862 BGB, durch öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis überlagertes BesitzrechtsverhältnisLeitsatz: 1. Wurde die Zulässigkeit des Rechtswegs in erster Instanz gerügt, ein Beschluss nach § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG aber nicht gefasst, ist die Prüfung des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren nachzuholen. 2. Der ordentliche Rechtsweg ist für eine Abwehrklage aus § 862 BGB ausgeschlossen, wenn das Besitzrechtsverhältnis durch ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis überlagert ist und eine der Besitzschutzklage stattgebende Entscheidung im Widerspruch zu den Rechten und Pflichten der Beteiligten aus diesem Rechtsverhältnis stehen könnte. 3. Ein Besitzrechtsverhältnis, das durch eine öffentlich-rechtliche vorzeitige Besitzeinweisung - hier nach § 116 BauGB - begründet worden ist, wird durch das der vorzeitigen Besitzeinweisung zugrunde liegende öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis überlagert, bis dieses seinen Zweck erreicht hat oder vollständig rückabgewickelt worden ist. Zur Entscheidung über Besitzansprüche sind je nach dem Stadium, in dem sich dieses Rechtsverhältnis befindet, die allgemeinen Verwaltungsgerichte oder die Kammern und Senate für Baulandsachen der ordentlichen Gerichtsbarkeit berufen.BGH07.11.2019
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V ZB 235/17 - Umfang der Nachprüfung bei Verwerfung der BerufungLeitsatz: Im Rahmen der Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens des Berufungswerts und der Frage der Zulassung der Revision darf ein Verstoß der Vorinstanz gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht offengelassen werden. (Leitsatz der Redaktion)BGH07.06.2018