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Suchergebnis Urteilssuche (4371 - 4380 von 7978)
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V ZB 63/03 - sofortige weitere Beschwerde im FGG-VerfahrenLeitsatz: a) In Prozeßkostenhilfeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann eine Beschwerdeentscheidung nur nach einer Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde durch das Landgericht entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO angefochten werden. b) Zuständig für die Entscheidung über eine solche sofortige weitere Beschwerde ist grundsätzlich das Oberlandesgericht bzw. das Bayerische Oberste Landesgericht. Die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes kann nur im Fall einer Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG gegeben sein.BGH11.03.2004
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V ZB 57/03 - Erledigung im selbständigen BeweisverfahrenLeitsatz: Die einseitige Erklärung des Antragstellers, ein selbständiges Beweisverfahren sei in der Hauptsache erledigt, ermöglicht keine Kostenentscheidung gegen den Antragsgegner.BGH12.02.2004
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I ZB 25/02 - Keine Erstattung für FotokopiekostenLeitsatz: Fotokopiekosten sind - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich nicht erstattungsfähig.BGH05.12.2002
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X ZB 22/02 - Verhandlung, mündliche - und ÜbergangsrechtLeitsatz: Bei der Bestimmung der für das Berufungsverfahren maßgeblichen Vorschriften gemäß § 26 Abs. 5 Satz 1 EGZPO ist es für die Frage, wann die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, ohne Bedeutung, daß einem Beteiligten gemäß § 283 Abs. 1 ZPO ein Schriftsatzrecht eingeräumt worden ist.BGH05.11.2002
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II ZR 113/96 - Schlagworte: Spanien; Miteigentumsanteil; Übertragung; internationales Sachenrecht; Kollisionsrecht; internationales PrivatrechtLeitsatz: 1. Das deutsche internationale Privatrecht ist von Amts wegen zu beachten, wenn bei der Beurteilung eines Rechtsverhältnisses (hier: Übertragung eines Miteigentumsanteils und Ansprüche aus Miteigentum an einem ausländischen Grundstück) die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt. 2. Zur kollisionsrechtlichen Behandlung des Rechtsverhältnisses zwischen Miteigentümern einer in Spanien belegenen Eigentumswohnung.BGH25.09.1997
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V ZB 8/90 - Wohnungseigentümergemeinschaft; ZweitbeschlusskompetenzLeitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist befugt, über eine schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen. Der neue Beschluß muß jedoch schutzwürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachten.BGH20.12.1990
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12 U 25/08 - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung, mit Berufung angegriffenes Räumungsurteil, Berufungsbegründung, OHG als Beklagter, Vermögenslage der Gesellschaft, nicht der Gesellschafter maßgebend, Nachteil, wirtschaftliche Existenzgefährdung bei Räumung, Geschäftslokal als einzige EinnahmequelleLeitsatz: 1. Droht die Zwangsvollstreckung aus einem ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbaren, mit der Berufung angegriffenen Räumungsurteil vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, kann bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung die Erfolgsaussicht der Berufung nicht entscheidend berücksichtigt werden, wenn noch keine abschließende Berufungsbegründung vorliegt. 2. Bei der Beurteilung der Fähigkeit einer oHG als Beklagter, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden zu können, kommt es nur auf die Vermögenslage der Gesellschaft an, nicht aber auf die der Gesellschafter. 3. Nicht zu ersetzender Nachteil im Sinne des § 707 ZPO wegen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz im Fälle der Räumung des Geschäftslokals (Hotel) als einziger Einnahmequelle der Beklagten.KG28.02.2008
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7 U 50/02 - Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten nur mit Wirkung für die Zukunft; formularmäßiges ÄnderungsrechtLeitsatz: 1. Der Vermieter - auch von Geschäftsraum - darf sich nicht auf eine Formularklausel berufen, wonach er berechtigt sein soll, den Umlegungsmaßstab für Betriebskosten zum Anfang eines Berechnungszeitraums neu zu bilden. 2. Jedenfalls sind Änderungen des Verteilungsschlüssels nur mit Wirkung für die Zukunft möglich. (Leitsätze der Redaktion)OLG Frankfurt a. M.12.03.2003
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24 W 71/01 - Kalenderjahreskonforme Abrechnungsbeschlüsse und Wirtschaftspläne; Vertrauensschutz für abweichende Wirtschaftsperioden bei AltfällenLeitsatz: 1. Jedenfalls bei Eigentümerbeschlüssen, die bis Ende des Jahres 2000 gefaßt worden sind, gebietet der Vertrauensschutz (BGHZ 145, 158 = GE 2000, 1478), Jahresabrechnungs-, Entlastungs- und Wirtschaftsplanbeschlüsse nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, weil sie nicht für das Kalenderjahr, sondern für davon abweichende Wirtschaftsperioden aufgestellt sind. Denn diese Eigentümerbeschlüsse liegen innerhalb der Beschlußkompetenz und wirken für alle Wohnungseigentümer gleichmäßig. 2. Ist ein von dem Kalenderjahr abweichender Wirtschaftsplan (etwa für eine Heizperiode) aus dem Jahr 2000 oder früher angefochten, kommt auch eine gerichtliche Einschränkung des beschlossenen Wirtschaftsplans nur auf das restliche Kalenderjahr nicht in Betracht, weil über den mutmaßlichen Fortgeltungswillen der Wohnungseigentümer bis zum nächsten Wirtschaftsplan ohnehin die Erstreckung auf die ersten Monate des Folgejahres zu erreichen ist.KG27.02.2002
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24 W 6942/98 - Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Wohnungseigentümerbeschlußanfechtung; KostenverteilungsschlüsselLeitsatz: 1. Auch wenn einem Wohnungseigentümer weder die Einladung zu einer Eigentümerversammlung noch das Versammlungsprotokoll bekanntgegeben worden ist, kann nach Ablauf der Jahresfrist des § 22 II 4 FGG Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschlußanfechtungsfrist des § 23 IV 2 WEG nicht gewährt werden. 2. Das Rechtsbeschwerdegericht hat Eigentümerbeschlüsse selbst auszulegen und, falls weitere Ermittlungen erforderlich sind, die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen.KG20.01.1999