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Suchergebnis Urteilssuche (4251 - 4260 von 7978)

  1. 8 U 49/09 - Streitwerterhöhende Hilfsaufrechnung; Gebührenstreitwert; Berufungsstreitwert; Mietkaution; Aufrechnung
    Leitsatz: 1. Ob eine den Gebührenstreitwert erhöhende Hilfsaufrechnung vorliegt, ist für jede Instanz gesondert zu prüfen. 2. Der Streitwert für das Berufungsverfahren erhöht sich nicht, wenn der Beklagte und Berufungskläger im Berufungsverfahren erklärt, an der in erster Instanz erfolglos geltend gemachten Hilfsaufrechnung nicht festzuhalten.
    KG
    23.11.2009
  2. I-24 W 17/08 - Anfechtung des Streitwertbeschlusses; Höhe des Vergleichswertes; Gegenstandswert; Begründung eines neuen Mietverhältnisses durch Prozessvergleich; Abschluss des Mietvertrages; gerichtlicher Vergleich
    Leitsatz: 1. Der Gegenstandswert eines Vergleichs bestimmt sich danach, worüber und nicht worauf sich die Parteien verständigen. 2. Wird in einem Prozessvergleich ein neues Mietverhältnis begründet und zugleich das bisherige, bestrittene Mietverhältnis für beendet erklärt, ist die Jahresmiete dieses Vertragsverhältnisses für den Wert maßgebend. 3. Wer zuvor einem bestimmten Streitwert zugestimmt hat, erklärt nichtschlüssig einen Rechtsmittelverzicht und wird trotzdem von der entsprechenden Festsetzung beschwert.
    OLG Düsseldorf
    09.06.2008
  3. 4 Ws 142/02 - Rehabilitierungsentscheidung; Güterentziehung; Schädigungszeitpunkt
    Leitsatz: 1. Die Aufnahme von eingezogenen Gütern in die Reha-Entscheidung ist ausnahmsweise zulässig. 2. Eine Feststellung des Schädigungszeitpunktes ist dem Rehabilitierungsgericht versagt.
    OLG Dresden
    05.02.2003
  4. 1 U 22/95 - Bodenreformgrundstück, Vererblichkeit, Besitzwechsel
    Leitsatz: a) Das Recht an Bodenreformgrundstücken war jedenfalls vor dem Inkrafttreten der DDR VO über die Durchführung des Besitzwechsels bei Bodenreformgrundstücken vom 7. August 1975 nicht vererblich. Waren sie vor dem Inkrafttreten des 2. VermRÄndG mit Genehmigung der DDR-Behörden zur Nutzung in andere Hände übergegangen, wirkt sich zugunsten der Erben des Vornutzers das DDR-Bodenreformgesetz vom 6. März 1990 nicht aus. b) Die Vorschriften des Art. 233 §§ 11 ff. EGBGB zur Abwicklung der Bodenreform verstoßen nicht gegen Art. 14 GG.  
    OLG Brandenburg
    20.12.1995
  5. 5 U 324/95 - Schadensersatz; ausschließliche Zuständigkeit; Amtsgericht; Mietvertrag; Verkehrssicherungspflicht; Treppenhaus; Beleuchtung
    Leitsatz: 1. Stützt ein Verletzter seinen Schadensersatzanspruch beim Landgericht hinsichtlich eines Körperschadens sowohl auf die Verletzung mietvertraglicher Pflichten wie auf die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, so ist nach der Neufassung des § 17 Abs. 2 GVG trotz § 23 Nr. 2 a GVG (ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für mietvertragliche Ansprüche) das Landgericht zur Prüfung des Sachverhaltes unter allen rechtlichen Gesichtspunkten (Fall der Anspruchsgrundlagenkonkurrenz) verpflichtet (Anschluß an BGH NJW 1991, 1686; 1993, 1799, 1800). 2. Leuchtet die Treppenhausbeleuchtung nur 20 Sekunden, so verletzt der Hauseigentümer (Vermieter) die Verkehrssicherungspflicht.
    OLG Koblenz
    12.10.1995
  6. 5 Ws (B) 297/94 - Zweckentfremdung; Wohnraumnutzung; Atelier
    Leitsatz: Die Nutzung einer Wohnung zu Wohnzwecken setzt voraus, daß zumindest in einem der zur Wohnung gehörenden Räume eine Übernachtungsmöglichkeit vorgesehen ist. Wird der gesamte Wohnraum ausschließlich für eine künstlerische Betätigung hergerichtet und genutzt, so wird er nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dies zu privaten oder zu gewerblichen Zwecken geschieht.
    KG
    23.12.1994
  7. 65 S 281/20 - Wärmedämmung eines anderen Gebäudeteils nicht wohnwerterhöhend
    Leitsatz: Die Wärmedämmung an einer Giebelwand ohne räumlichen Bezug zur Mietwohnung ist kein wohnwerterhöhendes Merkmal i.S.d. Mietspiegels 2019.(Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    14.09.2021
  8. 9 O 345/15 - Verwalterhaftung bei Untätigkeit gegenüber säumigem Mieter
    Leitsatz: 1. Der Verwalter einer Mietwohnung ist verpflichtet, den Eigentümer von einem länger andauernden Zahlungsverzug des Mieters zu unterrichten und gegebenenfalls eine Kündigung auszusprechen.2. Unterlässt er das, haftet er auf Schadensersatz für die Mietausfälle bis zur später ausgesprochenen fristlosen Kündigung und Räumung. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    21.04.2016
  9. 53 S 69/15 - Ersatzlose Fällung eines Baumes als bauliche Veränderung
    Leitsatz: 1. Die Fällung einer alten Roteiche, welche die Gartenanlage mitbestimmend prägt, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Bruchsicherheit noch für mehrere Jahre gewährleistet ist.2. Das Fällen eines Baumes ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Instandhaltung/Instandsetzung ansatzweise nur dann gerechtfertigt, wenn von dem Baum eine Gefahr ausgeht und weniger einschneidende Gefahrenabwehrmaßnahmen als die Fällung nicht gegeben sind. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    02.02.2016
  10. 65 S 148/15 - Außerordentliche fristlose und fristgemäße Kündigung wegen Verschmutzung der Wohnung u. a. durch Exkremente, Kakerlakenbefall, Störung des Hausfriedens durch Geruchsbelästigung
    Leitsatz: 1. Die Verschmutzungen der Wohnung - auch durch menschliche Exkremente -, ebenso wie Unordnung rechtfertigen erst dann eine Beendigung des Mietverhältnisses, wenn entweder eine Störung des Hausfriedens vorliegt oder eine substantielle Schädigung der Mietsache oder eine besondere Gefährdungssituation heraufbeschworen wird.2. Die Gefahr von Kakerlakenbefall ist auch bei regelmäßiger Reinigung der Wohnung und Einhaltung grundlegender hygienischer Verhaltensregeln und regelmäßiger Reinigung - insbesondere in Mehrfamilienhäusern mit Verbindungen durch Installationsstränge bzw. Schächte - nicht auszuschließen und kann deshalb für sich genommen keinen Kündigungsgrund, auch nicht für eine fristgemäße Kündigung, darstellen. 3. Erhebliche Geruchsbelästigungen stellen nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn der Geruch die anderen Mieter des Hauses erheblich stört. Dass der Geruch nur Mitarbeiter der Hausverwaltung stört, ist insoweit nicht maßgeblich; maßgeblich für die Bewertung, ob nicht mehr hinzunehmende Geruchsbelästigungen vorliegen, ist vielmehr die Bewertung durch durchschnittlich empfindliche Mieter. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    24.06.2015