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Suchergebnis Urteilssuche (4231 - 4240 von 7994)
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BVerwG 8 B 36.03 - Erbenstellung; Rechtsnachfolge; Bodenreform; Neubauer; BerechtigterLeitsatz: 1. Die Erbenstellung allein vermittelt noch keine Rechtsnachfolgeeigenschaft i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG. Hinzu kommen muß der Eintritt im vollen Umfange in die Rechtsposition des geschädigten Verstorbenen im Hinblick auf den enteigneten Vermögensgegenstand (vgl. Beschluß vom 7. September 1998 - BVerwG 8 B 118.98 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 40 = ZOV 1999, 57). 2. Die Erben des vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 verstorbenen Neubauern, dem zu seinen Lebzeiten das Bodenreformgrundstück enteignet worden war, sind keine Berechtigten i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG (Bestätigung der bisherigen Rspr.; vgl. u. a. Beschluß vom 1. November 2001 - BVerwG 7 B 85.01 - juris).BVerwG20.05.2003
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1 K 28/09 - Ausschluss der Ausgleichsleistung wegen VorschubleistensLeitsatz: Eine langjährige, hauptamtliche und auch bis 1945 nicht beendete stark herausgehobene Tätigkeit in der SA als Gruppenführer deutet darauf hin, dass mit ihr mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen verbunden waren, die für die Errichtung, Entwicklung und Festigung des Nationalsozialismus günstig und geeignet waren, Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, so dass wegen des Tatbestandes „Vorschubleisten" ein Ausgleichsanspruch ausgeschlossen ist. (Leitsatz der Redaktion)VG Cottbus14.03.2012
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2 (3) (2) A 124/93 - besatzungshoheitliche Enteignungen; besatzungshoheitliche Grundlage; besatzungsrechtliche Grundlage; Liste A; SequestrierungLeitsatz: 1. Eine Enteignung durch deutsche Behörden während der sowjetischen Besatzungszeit unterfällt auch dann § 1 Abs. 8 lit a) VermG, wenn sie auf der fehlerhaften Anwendung des Besatzungsrechts beruht. 2. Eine Enteignung i.S.d. § 1 Abs. 8 lit a) VermG ist jede von einer dafür zuständigen Behörde beschlossene Maßnahme zur Änderung der bisherigen Eigentumsverhältnisse ohne Rücksicht auf ihre Rechtmäßigkeit. 3. An einer Enteignung i.S.d. § 1 Abs. 8 lit. a VermG fehlt es, wenn im Grundbuch eine Umschreibung in Eigentum des Volkes erfolgt, die nicht auf einer behördlichen Entscheidung beruht. Ansprüche hieraus sind im Zivilrechtsweg zu verfolgen.VG Greifswald06.09.1994
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1 K 340/93. Me - Rechtsbehelfsbelehrung; Widerspruchsbescheid; Klagefrist; AnfechtungsklageLeitsatz: Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die lediglich über die Klagemöglichkeit gegen den Widerspruchsbescheid belehrt, ist dann richtig, wenn Streitgegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Klage ohnehin nur der Widerspruchsbescheid sein kann.VG Meiningen05.07.1994
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VG 14 A 197/84 - Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des Preisstellenbescheides; Mietpreisbindung, Altbau; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisstellenbescheid; Widerspruch, aufschiebende Wirkung; Klage, aufschiebende Wirkung; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; sofortige Vollziehung des PreisstellenbescheidesLeitsatz: Der Mieter kann der gem. § 18 Abs. 5 I. BMG kraft Gesetzes eintretenden sofortigen Vollziehbarkeit mit dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO begegnen; er braucht sich nicht auf bestehende zivilprozessuale Möglichkeiten verweisen zu lassen.VG Berlin09.04.1984
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58a C 129/23 - Mietminderung wegen defekter Tür zur DuscheLeitsatz: Nach der Verkehrsanschauung darf ein Mieter eine Dusche erwarten, bei der nicht bei jedem Duschvorgang erhebliche Mengen an Wasser ins Badezimmer und auf bzw. in den Fußboden laufen. Es ist auf Dauer keinem Mieter zumutbar, mit einer nicht vollständig schließenden Tür duschen und dabei das naturgemäß austretende Wasser mit Handtüchern auffangen zu müssen.(Leitsatz Redaktion Beck-Online)AG Paderborn11.04.2024
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14 C 142/23 - Mietpreisbremse gilt nicht für preisgebundene WohnungenLeitsatz: Die Vorschriften über die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) sind auf preisgebundene Wohnungen nicht anwendbar.(Leitsatz der Redaktion)AG Kreuzberg15.09.2023
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6 S 17/13 - Minderung wegen Stolpergefahr durch welligen TeppichbodenLeitsatz: Ein mitvermieteter verschlissener und welliger Teppichboden rechtfertigt wegen der damit verbundenen Stolpergefahr eine Mietminderung von 5 %. (Leitsatz der Redaktion)LG Darmstadt06.09.2013
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32 C 725/00 - Streitwert; Zufahrtdienstbarkeit; WertbestimmungLeitsatz: Wert einer Grunddienstbarkeit.AG Brandenburg a. d. Havel01.10.2002
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2 L 65/92 Verw - Aufbauenteignung; InvestitionsvorhabenLeitsatz: 1. Ausgangsbescheid und Widerspruchsbescheid einer Entscheidung nach § 3 a Vermögensgesetz müssen eine genaue Beschreibung der zugesagten Investitionsmaßnahmen enthalten; im Falle eines unbebauten Grundstückes gehört dazu auch eine Beschreibung - gegebenenfalls durch Bezugnahme auf Planungsunterlagen - der konkret beabsichtigten Baumaßnahme. 2. Vermögensrechtlich ist es auch von Bedeutung, ob ein Investitionsvorhaben vom Adressaten eines Bescheides nach § 3 a VermG selbst oder lediglich durch einen Dritten durchgeführt werden soll. 3. Voraussetzung für einen Investitionsbescheid nach § 3 a VermG ist auch, daß sich ein Grundstück für die Realisierung des Investitionskonzeptes eignet; dies setzt auch eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Maßnahmen voraus. 4. Der Grundsatz der Unanwendbarkeit des Vermögensgesetzes auf Enteignungen nach dem Aufbaugesetz gilt nicht uneingeschränkt.KreisG Potsdam-Stadt13.10.1992