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Suchergebnis Urteilssuche (4181 - 4190 von 7938)

  1. 11 C 448/89 - Untermieter; Besitzrecht; Räumungsfrist; Räumung; beendeter Hauptmietvertrag
    Leitsatz: Solange der Hauptmieter die Wohnung während der Dauer der vereinbarten Räumungsfrist innehat, kann der Untermieter trotz beendeten Hauptmietvertrages gegenüber dem Vermieter ein Besitzrecht gem. § 986 BGB geltend machen.
    AG Aachen
    18.10.1989
  2. 6 C 446/89 - Wartefrist; Zustimmungsverlangen; Mieterhöhung
    Leitsatz: Der Beginn der Jahresfrist für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist nicht davon abhängig, wann das Urteil über die in einem vor-angegangenen Verfahren geltend gemachte Mieterhöhung zugestellt worden ist, sondern ab wann der Mieter nach der vorangegangenen Mieterhöhung den neuen Mietzins zu zahlen verpflichtet war.
    AG Charlottenburg
    03.10.1989
  3. 38 C 269/89 - Betriebskosten; Heizungseinbau; Umlage bei nachträglich eingebauter Gasetagenheizung; Immissionsschutzmessungskosten; Wartungskosten
    Leitsatz: Der Mieter hat die Kosten der Immissionsschutzmessung und der Wartung der nachträglich in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung nach Treu und Glauben auch dann zu zahlen, wenn diese Ko-sten im schriftlichen Mietvertrag keine Erwähnung finden.
    AG Bochum
    30.08.1989
  4. 11 C 202/89 - Kündigungsabwehr/Anwaltskosten; Positive Vertragsverletzung; Anwalt/Kosten bei Kündigungsabwehr; Anwaltskosten/für Kündigungsabwehr; Kündigung/unberechtigte (Anwaltskosten); Mieterberatung/Anwaltskosten; Mitverschulden des Mieters/Kündigungsabwehr; Rechtsanwalt/Kosten für Kündigungsabwehr; Kündigung/unberechtigte als positive Vertragsverletzung; Schadensersatz, Anwaltskosten
    Leitsatz: Die zur Abwehr einer unberechtigten Kündigung anfallenden Anwaltskosten kann der Mieter dann vom Vermieter unter dem Gesichtspunkt einer positiven Forderungsverletzung zurückverlangen, wenn die Einschaltung des Anwalts objektiv geboten war.
    AG Schöneberg
    26.07.1989
  5. 11 C 202/89 - Eigenbedarfskündigung (vorhersehbarer Eigenbedarf); Kündigungszeitpunkt/künftiger Eigenbedarf; Eigenbedarf/vorhersehbarer; Kündigung wegen Eigenbedarfs/Sohn des Vermieters (Studium); Studium eines Vermieterkindes/Eigenbedarfskündigung; Vorhersehbarkeit/der Eigenbedarfsgründe; Künftiger Eigenbedarf/Kündigungszeitpunkt; Rechtsmißbrauch/Künftiger und vorhersehbarer Eigenbedarf; Wartemietverhältnis/Kündigung wegen Eigenbedarfs des Hauptmieters
    Leitsatz: 1. Das Ende der Kündigungsfrist und der dargelegte Eigenbedarf müssen in einem zeitlichen Zusammenhang stehen (hier verneint bei einer Differenz von einem halben Jahr). 2. Ist der Eigenbedarf (hier: Abitur des Sohnes und Aufnahme des Studiums) bei Abschluß des Mietvertrages vorhersehbar, kann eine Eigenbedarfskündigung gem. § 242 BGB gegen Treu und Glauben verstoßen. 3. Es ist zweifelhaft, ob die Entscheidungen des BVerfG vom 14.2.1989 auch für Vermieter gelten, die nicht gleichzeitig Eigentümer der Wohnung sind.
    AG Schöneberg
    13.07.1989
  6. 37 b C 2716/88 - Eigenbedarf; Ersatzwohnung; Alternativwohnung; Kündigung
    Leitsatz: Für die Deckung des Eigenbedarfs muß der Vermieter auf eine im gleichen Haus vorhandene, im wesentlichen gleichwertige Wohnung zurückgreifen, auch wenn er mit dieser Wohnung höhere Mieteinkünfte erzielen könnte.
    AG Hamburg
    07.06.1989
  7. 15 C 278/88 - Abrechnung der Warmwasserkosten; Mietnebenkosten, Betriebskostenabrechnung, Warmwasserkosten, Fernwarmwasserbezug; Abrechnungsmaßstab, Wärmeverbrauch, Abrechnung, einheitliche
    Leitsatz: Zum Abrechnungsmaßstab für Warmwasserkosten bei Fernwarmwasserbezug.
    AG Schöneberg
    27.05.1988
  8. 15 C 278/88 - Abrechnung der Warmwasserkosten; Mietnebenkosten; Betriebskostenabrechnung; Warmwasserkosten; Fernwarmwasserbezug; Abrechnungsmaßstab; Wärmeverbrauch; Abrechnung; einheitliche
    Leitsatz: Zum Abrechnungsmaßstab für Warmwasserkosten bei Fernwarmwasserbezug.
    AG Schöneberg
    27.05.1988
  9. 8 C 21/88 - Mängelbeseitigung/Kostenvorschuß; Kostenvorschuß/Mängelbeseitigung
    Leitsatz: Der Mieter, der nach § 538 BGB berechtigt ist, den Mangel der Mietsache selbst zu beseitigen, kann vom Vermieter einen Vorschuß in Höhe der voraussichtlich zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten verlangen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    24.04.1988
  10. 6 C 611/87 - Modernisierungskostenumlage bei Gewerberäumen; Modernisierungskosten; Umlage; Formularklausel; Gewerberaummiete; Mietzinserhöhung; Mietzins; Zuschlag zum
    Leitsatz: Zur Umlage von Modernisierungskosten bei Gewerberäumen.
    AG Spandau
    09.11.1987