« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (4101 - 4110 von 7938)

  1. 8 A 513/17 - Funktionsnachfolger, kein Rechtsnachfolger, rechtmäßige Enteignung
    Leitsatz: Das heutige Deutsche Rote Kreuz ist Funktionsnachfolger nach dem aufgelösten früheren Deutschen Roten Kreuz; der Anwendungsbereich des VermG ist nicht eröffnet (§ 1 Abs. 8 Buchst A VermG); Ausgleichsleistungsansprüche scheitern an § 1 Abs. 1 AusglLeistG mangels Schädigung und keiner natürlichen Person.
    VG Magdeburg
    31.05.2018
  2. 11 K 3733/96 - Vorverfahren; Zuziehung eines Rechtsanwalt; zweckentsprechende Rechtsverfolgung; Rechtsanwaltskosten
    Leitsatz: Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten im Vermögensrecht machen regelmäßig die Hinzuziehung eines bevollmächtigten Rechtsanwalts schon im Vorverfahren notwendig.
    VG Dresden
    15.03.1999
  3. 2 K 80/93. Me - Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Investitionen in wesentlichem Umfang; Werterhöhung; Substanzerhaltung; redlicher Erwerb; Vertrauensschutz
    Leitsatz: 1. § 4 Abs. 2 lit. c VermG ist verfassungskonform. 2. Investitionen i. S. d. § 4 Abs. 2 c) VermG sind im wesentlichen Umfang, wenn sie einen Wert von wenigstens 25 % des mit dem Faktor 1,3 multiplizierten Einheitswerts des Grundstücks/Gebäudes bezogen auf das Jahr 1935 überschreiten.
    VG Meiningen
    26.06.1996
  4. 2 A 1014/92 - IG Metall; Deutscher Metallarbeiterverband; Rechtsnachfolge; verfolgungsbedingter Vermögensverlust
    Leitsatz: Die IG Metall ist Rechtsnachfolgerin des Deutschen Metallarbeiterverbandes.
    VG Magdeburg
    16.12.1993
  5. SU 2 K 92.180 - Darlehenszinsen; Gewinnausschüttungen; Vermögenswert; entschädigungslose Enteignung; vorläufige Entziehung; Geldforderungen
    Leitsatz: 1. Darlehenszinsen und Gewinnausschüttungen einer Kommanditgesellschaft sind Vermögenswerte im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG. 2. Zum Begriff der entschädigungslosen Enteignung. 3. § 4 Abs. 1 VermG findet auf Geldforderungen keine Anwendung. 4. Die vorläufige Entziehung eines Vermögenswertes steht der Minderung nach § 11 Abs. 5 nicht gleich.
    VG Meiningen
    05.05.1993
  6. 22 C 108/22 - Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung aufgrund fehlender Einsicht in die Belege
    Leitsatz: Die Einrede, die Nachzahlung der Betriebskosten sei noch nicht fällig, weil die Mieter noch nicht alle Belege einsehen konnten, ist nur zulässig, wenn die Einsichtnahme zur Begründung eines Widerspruchs erforderlich ist, der erfolgreich sein kann.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Frankfurt (Oder)
    17.06.2022
  7. Vf. 48-IV-17 - Verfassungsbeschwerde, Substantiierung, Jugendwerkhof
    Leitsatz: Zur Substantiierungspflicht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gehört, dass der Beschwerdeschriftsatz die wesentlichen Gründe angefochtener gerichtlicher Entscheidungen mitteilt oder dass die Entscheidungen beigefügt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Sachsen
    18.05.2017
  8. 2-11 S 220/16 - Verrechnung von Mietzinsforderungen und Mahngebühren mit Zahlungen, Guthaben oder Gutschriften ohne Differenzierung nur nach Saldo, unzulässige Saldoklage, nicht ausreichend bestimmter Streitgegenstand
    Leitsatz: 1. Werden in das Mieterkonto Mietzinsforderungen, Mahngebühren und Zahlungseingänge eingestellt, und verrechnet der Vermieter diese mit Zahlungen bzw. Guthaben oder Gutschriften ohne jegliche Differenzierung lediglich nach dem aktuellen Saldo, ist der Streitgegenstand nicht ausreichend bestimmt.2. Soweit in einer Kontoaufstellung Vorauszahlungen enthalten sind, muss der Vermieter darlegen, ob er seinen Klageantrag auf die vertraglich geschuldete Vorauszahlung oder den Nachzahlungssaldo stützt, nachdem erstere mit Ablauf der Abrechnungsfrist entfällt und ein Nachzahlungssaldo eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung voraussetzt. 3. § 366 Abs. 2 BGB gibt nur im rechtlichen Sinne vor, wie der Gläubiger zu verrechnen hat, er muss dann aber vortragen, was tatsächlich worauf verrechnet wurde und welche Ansprüche noch Teil der Klage sind.
    LG Frankfurt/Main
    16.05.2017
  9. 2-13 S 168/16 - Kein Ausscheren aus gemeinsamer Müllentsorgung über „Privattonne“
    Leitsatz: Besteht in einer Wohnungseigentumsanlage eine gemeinsame Müllentsorgung, hat ein einzelner Wohnungseigentümer keinen Anspruch darauf, dass er von der Pflicht zur anteiligen Tragung der gemeinsamen Müllkosten befreit und ihm das Aufstellen eigener Sammelgefäße ermöglicht wird.
    LG Frankfurt/Main
    27.04.2017
  10. BReg. 2 Z 87/88 - Wohnungseigentum; Frostsicherungspflicht für Wasserzuleitungen im eigenen Keller; Beweisaufnahme
    Leitsatz: 1. Befinden sich im abgeschlossenen Kellerraum eines Wohnungseigentümers die Wasserzuleitungen für andere Eigentumswohnungen, so hat der Ei-gentümer des Kellers nach § 14 Nr. 1 WEG Vorsorge dafür zu treffen, daß die Wasserleitungen nicht einfrieren können. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, haftet er auf Schadenersatz. 2. Im Rahmen der Amtsermittlung bestimmt der Tatrichter im Wohnungseigentumsverfahren Art und Umfang der Beweisaufnahme nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei darf er auch die Kosten einer förmlichen Beweisaufnahme ins Verhältnis zum Wert der Hauptsache setzen.
    BayObLG
    02.03.1989