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Suchergebnis Urteilssuche (4021 - 4030 von 7994)
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V ZB 121/05 - Verjährung der Notarkostenrechnung nach StundungLeitsatz: Die Mitteilung einer von dem Notar einseitig ausgesprochenen Stundung unterbricht nur dann die Verjährung nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KostO, wenn dem Kostenschuldner eine den Anforderungen in § 154 Abs. 1, 2 KostO entsprechende Kostenberechnung vorliegt.BGH25.10.2005
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XII ZB 279/03 - kein Rechtsmittel gegen einstweilige AnordnungLeitsatz: Gegen eine einstweilige Anordnung nach § 769 Abs. 1 ZPO ist weder die sofortige Beschwerde noch eine außerordentliche Beschwerde statthaft.BGH21.04.2004
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IV ZB 21/03 - Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen; sofortiges Anerkenntnis bei unschlüssiger KlageLeitsatz: a) Bei Anfechtungen von Kostenentscheidungen nach §§ 93, 99 Abs. 2 ZPO ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft. b) Ist eine Klage (hier: auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld wegen fehlender Angaben zur Fälligkeit gemäß § 1193 BGB) zunächst nicht schlüssig, kann die beklagte Partei trotz angezeigter Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren nach entsprechend ergänztem Sachvortrag den Anspruch noch "sofort" i. S. von § 93 ZPO anerkennen.BGH03.03.2004
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IX ZR 113/01 - Prozeßkostenhilfeantrag und Konkursanfechtung; Verjährung für Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters; Prozeßkostenhilfegesuch und InsolvenzanfechtungLeitsatz: Hat der Konkursverwalter innerhalb der Anfechtungsfrist ein Prozeßkostenhilfegesuch verbunden mit einer als Klageentwurf und "bedingte Klage" bezeichneten Klagebegründung eingereicht, und wird ihm Prozeßkostenhilfe nach Ablauf der Jahresfrist versagt, so hat er die Anfechtungsfrist nicht gewahrt, wenn er innerhalb der ihm dann noch zustehenden Frist lediglich den Prozeßkostenvorschuß eingezahlt, jedoch nicht schriftsätzlich erklärt hat, daß der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden soll.BGH10.07.2003
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V ZB 5/95 - Hundehaltungsverbot der WohnungseigentümergemeinschaftLeitsatz: Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, der die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verbietet, hat vereinbarungsersetzenden Charakter (vgl. Senatsbeschluß vom 16. September 1994, V ZB 2/93, NJW 1994, 3230) und bindet alle Wohnungseigentümer, weil er weder sittenwidrig ist noch in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift.BGH04.05.1995
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V ZB 1/90 - Lastentragungspflicht eines einzelnen Wohnungseigentümer nach Wirtschaftsplan; Geltendmachung durch anderen Wohnungseigentümer; Gerichtskosten des Wohnungseigentumsverfahrens; Kostenentscheidung durch RechtmittelgerichtLeitsatz: 1. Den Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer, Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe des beschlossenen Wirtschaftsplanes zu leisten, kann ein anderer Wohnungseigentümer nur dann geltend machen, wenn er dazu durch Gemeinschaftsbeschluß ermächtigt worden ist (Ergänzung zu BGHZ 106, 222). 2. In der Regel entspricht es billigem Ermessen, über die Gerichtskosten des Verfahrens zwischen Wohnungseigentümern entsprechend dem Ausgang des Streits in der Hauptsache zu befinden. Das gilt auch insoweit, als die Vorinstanz über einen Teil der Hauptsache schon rechtskräftig entschieden hat, das Rechtsmittelgericht aber diese Entscheidung für unrichtig hält.BGH20.04.1990
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2 S 599/18 - Erwerb eines Gemäldes, das bis 1937 im Besitz eines jüdischen Kunsthändlers war, Restitutionsgesuch des Holocaust Claims Processing OfficeLeitsatz: Bei einem (vorliegend allein in Betracht kommenden) Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB kann bei einer Eigentumsverletzung grundsätzlich Unterlassung gefordert werden. Dazu reicht es nicht aus, zu fordern, es zu unterlassen, sich als Eigentümer (eines streitgegenständlichen Gemäldes) ohne Einzelheiten zu berühmen. (Leitsatz der Redaktion)LG Magdeburg27.11.2019
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203 C 45/21 - Fristlose Kündigung wegen Bedrohung von Mitarbeitern des VermietersLeitsatz: 1. Eine Bedrohung von Leib und Leben des Vermieters und seiner Mitarbeiter (hier mit der Äußerung „Ich hole meinen Pitbull von oben, der zerfleischt euch“) ist grundsätzlich geeignet, den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses zu berechtigten.2. Der Versuch des Mieters, durch sein Verhalten den Vermieter an der Ausübung seiner vertraglichen Rechte zu hindern (hier: Selbstjustiz durch Zugangsverhinderung), macht die Fortsetzung des Mietverhältnisses unmöglich.(Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg26.08.2021
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7 C 78/11 - Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes bei Betriebskosten; Müllabfuhrkosten; Reinigungskosten; Hausbeleuchtung; Leerstand; HauswartkostenLeitsatz: 1. Wiederholte Überfüllungen der Müllbehälter rechtfertigen die Erhöhung der Leerungszyklen. 2. Zur Schätzung der Stromkosten für die Heizung bei nicht vorhandenem Zwischenzähler. 3. Zur Schätzung von Kaltwasserkosten. 4. Umfang der Hausmeistertätigkeit (Leistungsbild) und übliche Kosten im Rahmen der Wirtschaftlichkeit. (Leitsätze der Redaktion)AG Neukölln23.06.2011
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16 C 59/09 - Besichtigungsrecht des Vermieters bei ModernisierungsmaßnahmenLeitsatz: 1. Eine Klausel in einem formularmäßigen Mietvertrag, dass der Vermieter auch ohne besonderen Anlass die Wohnung besichtigen darf, ohne dass die Häufigkeit des Besichtigungsrechts eingeschränkt ist, ist unwirksam. 2. Dem Vermieter steht jedoch auch ohne vertragliche Vereinbarung ein Besichtigungsrecht an Werktagen zwischen 10 und 13 Uhr oder zwischen 15 und 18 Uhr nach vorheriger siebentägiger schriftlicher Ankündigung zu, wenn er sich ein Bild von dem Zustand der Wohnung wegen geplanter Modernisierungsmaßnahmen verschaffen will. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte29.03.2010