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Suchergebnis Urteilssuche (4001 - 4010 von 7994)

  1. 8 C 379/16 - Mietpreisbremse, Rückzahlungsanspruch des Mieters, Aussetzung des Rechtsstreits bis Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
    Leitsatz: Bei einer Staffelmietvereinbarung sind die §§ 556 d bis § 556 g BGB auf jede Mietstaffel anzuwenden. Eine Staffelmietvereinbarung ist auch bereits dann unwirksam, wenn in der Vereinbarung nicht darauf hingewiesen ist, dass die Staffelmiete nicht die Mieterhöhungen nach §§ 558-559b BGB ausschließt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    05.04.2017
  2. 8 C 66/10 - Eigenbedarf für Angehörigen des Vermieters; Fortsetzung des Mietverhältnisses und Räumungsfrist nur ausnahmsweise
    Leitsatz: 1. Ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund für eine Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn der Vermieter seine Mutter im eigenen Haus wohnen lassen will, die beabsichtigt, aus einer größeren und teureren (Eigentums-) Wohnung (wenn auch in besserer Wohnlage) auszuziehen. 2. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses und eine Räumungsfrist kommen nur ausnahmsweise in Betracht; Voraussetzung wäre, dass der Mieter in angemessener Zeit keinen angemessenen Ersatzwohnraum trotz Bemühungen finden kann. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tiergarten
    13.01.2011
  3. 4 C 207/08 - Keine Mietminderung für bei Vertragsabschluss erkennbare Lärmbeeinträchtigungen
    Leitsatz: 1. Ein zur Minderung berechtigender Mietmangel liegt dann nicht vor, wenn der Mieter bei Vertragsschluss mit Lärmbeeinträchtigungen durch eine benachbarte Rock-Diskothek und Gewerbebetriebe rechnen musste. 2. Nach dem Landesimmissionsschutzgesetz verbotene nächtliche Lärmstörungen (hier: lautstarke Feiern eines Rudervereins und von Kleingärtnern) können den Mieter zu einer geringfügigen (hier: 1 bis 2 %) Mietminderung berechtigen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Spandau
    26.11.2008
  4. 21 C 101/08 - Anbringung einer Parabolantenne unter Verletzung der Bausubstanz als Kündigungsgrund; Abmahnung; Satellitenschüssel auf dem Balkon; späte Kündigung (hier: nach vier Jahren); Schweigen als Zustimmung; Vertragsverletzung
    Leitsatz: 1. Eine erhebliche Vertragsverletzung, die zur ordentlichen Kündigung des Vermieters berechtigt, liegt dann vor, wenn der Mieter bei der Anbringung einer Parabolantenne die Bausubstanz beschädigt hat und die Antenne trotz Abmahnung nicht beseitigt. 2. Der Mieter kann sich nicht auf sein Grundrecht der Informationsfreiheit berufen, wenn die Antenne auf dem Balkon ohne Verletzung der Bausubstanz aufgestellt werden kann und der Vermieter einer solchen Nutzung nicht widerspricht. 3. Das Kündigungsrecht ist nicht verwirkt, wenn der Vermieter ca. vier Jahre mit der Kündigung abwartet und sich zunächst auf wiederholte Abmahnungen beschränkt. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    08.10.2008
  5. 1 K 107/94 - Wohnungsgenossenschaftsvermögen; Genossenschaftsvermögen
    Leitsatz: 1. Auch in Anbetracht bereits früher, etwa durch Erbbaupachtverträge, geregelter Rechtsbeziehungen zwischen einer Kommune und der Vorgängerin einer Wohnungsgenossenschaft besteht keine Notwendigkeit zu einer verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 S. 1 WoGenVermG. 2. Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, daß der Gesetzgeber mit dem Erlaß des Wohnungsgenossenschaftsvermögensgesetzes in verfassungswidriger Weise in Rechtspositionen einer Kommune eingegriffen hat. 3. Der Wille des Gesetzgebers ging von vornherein dahin, nicht den Kommunen, sondern den Wohnungsgenossenschaften den von ihnen zu Wohnzwecken genutzten Grund und Boden zuzuweisen.
    VG Chemnitz
    04.06.1996
  6. SU 2 K 92.233 - Machtmißbrauch; vorgeschobener Enteignungszweck; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund
    Leitsatz: Machtmißbrauch bei einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz, wenn das Grundstück anstatt für eine Molkerei verwendet zu werden anderweit einer LPG zukommt. Dennoch keine Grundstücksrückgabe, weil das Grundstück einer gewerblichen Nutzung zugeführt ist.
    VG Meiningen
    21.04.1993
  7. RE-Miet 6/93 - Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; grundsätzliche Bedeutung; Parabolantenne; Anspruch des ausländischen Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne
    Leitsatz: Ist die Auslegung und Anwendung einer Vorschrift durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, so kommt der Rechtsfrage (hier: Anspruch des ausländischen Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne) im Hinblick auf § 31 Abs. 1 BVerfGG keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu. Die dann noch notwendige Gewichtung und Abwägung der konkreten Interessen der Vertragsparteien ist Aufgabe der tatrichterlichen Würdigung; sie kann nicht Gegenstand eines Rechtsentscheids sein. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    25.03.1994
  8. IX ZR 79/18 - Räumungsanspruch als Insolvenzforderung, Umfang des vermieterseitigen Rückgabeanspruchs
    Leitsatz: 1. Die Rücknahme einer Forderungsanmeldung ist im Insolvenzverfahren jedenfalls bis zur Feststellung der angemeldeten Forderung möglich. Sie ist nach Durchführung des Prüftermins gegenüber dem Insolvenzgericht zu erklären. 2. Die nach Durchführung des Prüftermins an den Insolvenzverwalter adressierte Rücknahme der Anmeldung einer nicht zur Tabelle festgestellten Forderung wird wirksam, wenn die Rücknahmeerklärung nach Weiterleitung durch den Insolvenzverwalter beim Insolvenzgericht eingeht. 3. Der Rückgabeanspruch des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses umfasst bei Mietgrundstücken neben der Besitzverschaffung die Entfernung der vom Mieter eingebrachten oder vom Vormieter übernommenen Gegenstände und Einrichtungen, über deren Verbleib keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Die Beseitigung von Verschlechterungen oder Veränderungen der Mietsache gehört nicht dazu (Anschluss an BGH, NJW 2018, 1746 Rn. 23 ff.; NZM 2018, 717 Rn. 20, 23). 4. Endet ein Grundstücksmietvertrag nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters, hat wegen der Räumungspflicht des Mieters die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung grundsätzlich danach zu erfolgen, wann das Räumungsgut auf das Mietgrundstück verbracht worden ist. Soweit die zu räumenden Gegenstände und Einrichtungen bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf dem Mietgrundstück vorhanden waren, begründet der Räumungsanspruch eine Insolvenzforderung, die im Forderungsfeststellungsverfahren mit ihrem Schätzwert für die Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend zu machen ist.
    BGH
    11.04.2019
  9. VII ZB 28/13 - Keine Überprüfung eines Europäischen Vollstreckungstitels im Vollstreckungsstaat; Zwangsvollstreckung
    Leitsatz: Wird in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Titel als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, findet eine ordre public-Überprüfung im Vollstreckungsstaat nicht statt.
    BGH
    24.04.2014
  10. 10 C 3/19 - Anspruch des gekündigten Mieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisses
    Leitsatz: Auch wenn eine Verwurzelung des Mieters mit seiner Umgebung nach langer Mietdauer (BGH, GE 2019, 905) nicht festzustellen ist, kann ein hohes Lebensalter des Mieters, verbunden mit einem depressiven Syndrom mit Gefahr der Verschlechterung eine Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit rechtfertigen, wenn ein überwiegendes Erlangungsinteresse des Vermieters nicht vorliegt.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    11.08.2021