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Suchergebnis Urteilssuche (3981 - 3990 von 7994)

  1. 2Z BR 92/99 - Ordnungsgeld; Verurteilung; Androhung; Zuwiderhandlung
    Leitsatz: Die Verurteilung zu Ordnungsgeld setzt voraus, daß der Schuldner einem Verbot zuwidergehandelt hat, wobei der Verstoß zeitlich nach der Androhung von Ordnungsgeld liegen muß. Nicht erforderlich ist, daß eine im gesonderten Beschlußverfahren ergangene Androhung rechtskräftig ist.
    BayObLG
    30.07.1999
  2. 33 C 2515/97 - 67 - Kündigung; Unordnung; Geruch; Fotoaufnahmen; Notwehr; Fotographieren
    Leitsatz: Ein Mieter handelt in berechtigter Notwehr, wenn er einen Begleiter des Vermieters bei einer Wohnungsbesichtigung durch Wegschlagen der Kamera an Fotoaufnahmen hindert. Unordnung in einer Mietwohnung stellt keinen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags dar.
    AG Frankfurt/Main
    16.01.1998
  3. 20 REMiet 2/81 - Mieterhöhungsverlangen; Vergleichswohnung
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist nicht schon deshalb unwirksam, weil das beigefügte Sachverständigengutachten keine tatsächlichen Angaben über die herangezogenen Vergleichsobjekte enthält.
    OLG Frankfurt
    05.10.1981
  4. III ZR 11/87 - Straßenreinigungsentgelt für Anlieger
    Leitsatz: § 7 des Straßenreinigungsgesetzes von Berlin v. 19. Dezember 1978 (GVBl. S. 2501) ist mit Art. 3 GG auch insoweit vereinbar, als diese Vorschrift die Pflicht zur Entrichtung von Entgelten zur Deckung (eines Teils) der Kosten der Straßenreinigung allein den Anliegern der (im Straßenreinigungsverzeichnis A aufgeführten) Straßen auferlegt.
    BGH
    24.03.1988
  5. 210 C 198/20 - Öffentliche Beleidigung durch Prominenten als Kündigungsgrund, Schmerzensgeld
    Leitsatz: 1. Eine öffentliche Beleidigung durch einen Prominenten in einer Fernsehsendung („Diese Arschlöcher aus München“) mit dem Zusatz „Meine Waffe ist die Öffentlichkeit“ rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.2. Im Zusammenhang mit dem späteren Verhalten des Mieters ist ein Schmerzensgeld für den Vermieter von 4.000 € angemessen.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    12.08.2021
  6. 9 C 303/13 - Selbsthilfe des Vermieters zur Räumung eines nicht zugewiesenen Mieterkellers
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist berechtigt, im Wege der Selbsthilfe einen nicht gekennzeichneten und keinem Mieter zugewiesenen Keller zu öffnen und auszuräumen. 2. Eine Obhutspflicht für die ausgeräumten Sachen und eine verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht besteht dann nicht, wenn vorher der Keller vom Mieter im Wege verbotener Eigenmacht in Besitz genommen worden war (Abgrenzung zu BGH - VIII ZR 45/09 - GE 2010, 1189). (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    19.11.2014
  7. BVerwG 7 PKH 5.03 - Restitutionsantrag; Berechtigter; Verfügungsberechtigter; einvernehmliche Einigung; Wirksamkeit; Zivilrechtsstreit; Urteil; Rechtskraft; Bindung des Vermögensamtes
    Leitsatz: Das Vermögensamt ist an das rechtskräftige Urteil eines Zivilgerichtes gebunden, das zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten ergangen ist und die Wirksamkeit eines zwischen diesen geschlossenen Vertrages über die einvernehmliche Rückgabe des Vermögenswertes (§ 30 Abs. 1 Satz 2 VermG) feststellt.
    BVerwG
    14.01.2004
  8. 3 O 50/93 - Rechtsmittelausschluß in vermögensrechtlichen Rechtsstreitigkeiten; Streitwertbeschwerde; Streitwertänderung durch das Rechtsmittelgericht
    Leitsatz: 1. Der Rechtsmittelausschluß des § 37 Abs. 2 VermG ist - abgesehen von den in der Vorschrift genannten Ausnahmen - umfassend; er betrifft etwa auch Entscheidungen über den Wert des Streitgegenstandes. 2. Eine Änderung des Streitwertes durch das Rechtsmittelgericht von Amts wegen ist im Falle der isoliert eingelegten, unstatthaften Streitwertbeschwerde ausgeschlossen.
    OVG Mecklenburg-Vorpommern
    09.12.1994
  9. 5 AZB 18/99 - Zuständigkeit; Arbeitsgericht; Werkdienstwohnung; Überlassung; Werkmietwohnung
    Leitsatz: Für Streitigkeiten aus der Überlassung einer Werkdienstwohnung sind die Arbeitsgerichte zuständig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG).
    BAG
    02.11.1999
  10. BVerwG 8 B 287.99 - Ausschlußfrist; Anmeldefrist; staatliches Fehlverhalten; Revisionzulassung; Nichtzulassungsbeschwerde; Sachverhaltsaufklärung; Öffentlichkeit der Verhandlung
    Leitsatz: 1. Die ausnahmeweise Nachsichtgewährung wegen Versäumung der Ausschlußfrist des § 30 a VermG setzt neben dem staatlichen Fehlverhalten weiter voraus, daß durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlt wird; dabei ist es unerheblich, ob das staatliche Verschulden bei der für die Entscheidung über den vermögensrechtlichen Anspruch zuständigen Behörde oder einer sonstigen staatlichen Stelle liegt. 2. Der Einwand, die Revision könne nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, weil Tatsachen, die vorliegen müßten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Fragen sich in einem Revisionsverfahren stellen könnten, von der Vorinstanz nicht festgestellt wurden, kann der Beschwerde dann nicht entgegengehalten werden, wenn die in der Vorinstanz ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsaufklärung nur deswegen unterblieben ist, weil das Tatsachengericht die als rechtsgrundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage anders als der Beschwerdeführer beantwortet und deswegen die Beweisaufnahme als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat. 3. Zu den Anforderungen an die Rüge, die mündliche Verhandlung habe unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung stattgefunden.
    BVerwG
    17.03.2000