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Suchergebnis Urteilssuche (3921 - 3930 von 7938)
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3 C 252/85 - Auskunft über Stichtagsmiete - Vollstreckung; Auskunftsanspruch; Zusammensetzung der Stichtagsmiete - Auskunftsanspruch; Stichtagsmiete - Auskunftsanspruch; Vollstreckung/AuskunftsanspruchLeitsatz: Die Vollstreckung eines Urteils, durch das der Vermieter zur Auskunft über die Stichtagsmiete verpflichtet worden ist, erfolgt durch Festsetzung eines Zwangsgeldes, ersatzweise Zwangshaft.AG Schöneberg06.01.1986
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8 C 91/85 - Töpfermäßige Ofenreinigung als Mieterpflicht; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; Reinigung der Öfen, töpfermäßige; AbwälzungLeitsatz: Eine mietvertragliche Regelung, wonach die töpfermäßige Reinigung der Öfen vom Mieter zu tragen ist, wirksam; sie verstößt nicht gegen § 9 AGBG, sofern sie nicht in der Hausordnung, sondern an einer Stelle des Gesamtvertrages niedergelegt ist, an der der Mieter mit einer entsprechenden Klausel rechnen konnte.AG Tempelhof-Kreuzberg24.06.1985
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8 C 91/85 - Ofenreinigung als Mieterpflicht; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; Reinigung der Öfen, töpfermäßige; AbwälzungLeitsatz: Eine mietvertragliche Regelung, wonach die töpfermäßige Reinigung der Öfen vom Mieter zu tragen ist, ist wirksam; sie verstößt nicht gegen § 9 AGBG, sofern sie nicht in der Hausordnung, sondern an einer Stelle des Gesamtvertrages niedergelegt ist, an der der Mieter mit einer entsprechenden Klausel rechnen konnte.AG Tempelhof-Kreuzberg24.06.1985
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12 C 666/84 B - Zwangsvollstreckung - Duldungsurteil (Modernisierung); Duldungstitel - Vollstreckung; Vollstreckung eines Duldungstitels; Modernisierung - Vollstreckung eines DuldungstitelsLeitsatz: Titel, die zur Duldung der Modernisierung verpflichten, sind einer Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung nicht zugänglich, sondern bedürfen gem. § 894 ZPO der Rechtskraft.AG Charlottenburg11.03.1985
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8 C 558/84 - Mietverhältnis auf Zeit/Rechtswidrige Ablehnung des Fortsetzungsverlangens; befristetes Mietverhältnis - Fortsetzungsverlangen; Fortsetzungsverlangen - befristetes Mietverhältnis; Anwaltskosten - bei unberechtigtem Widerspruch des Vermieters gegen; Fortsetzungsverlangen des Mieters; Positive Vertragsverletzung des VermietersLeitsatz: Ein Vermieter, der das Mieterbegehren auf Verlängerung eines befristeten Mietverhältnisses rechtswidrig ablehnt (§ 564 c Abs. 2 BGB) und erst nachdem der Mieter einen Anwalt mit seiner Interessenwahrnehmung beauftragt hat, dem Verlängerungsbegehren zustimmt, hat die Kosten des Anwalts des Mieters unter dem Gesichtspunkt der pVV zu tragen.AG Tempelhof-Kreuzberg14.01.1985
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12 C 690/83 - Kündigung wegen Betriebsbedarfs; Mietverhältnis, Beendigung; berechtigtes Interesse; Werkwohnung; Dienstverhältnis, Beendigung; dringend benötigt; Betriebsbedarf; Wohnungsbelegungsrecht; Kündigungserklärung; zeitlicher ZusammenhangLeitsatz: Für eine Kündigungserklärung wegen Betriebsbedarfes gemäß § 564 b BGB ist es bei einer größeren Zahl von Bewerbern nicht erforderlich, diese im Kündigungsschreiben zu benennen.AG Schöneberg20.03.1984
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7 C 81/83 - Allgemein üblicher Zustand; Duldungspflicht d. Mieters; Modernisierungsmaßnahmen; Allgemein üblicher Zustand; Ölzentralheizung; Fernsehantenne, AnschlußLeitsatz: Die Ausstattung, die für Sozialwohnungen üblich ist, kann als "allgemein üblicher Zustand" im Sinne des § 541 b Abs. 1 BGB angesehen werden.AG Tempelhof-Kreuzberg07.04.1983
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15 C 75/83 - Umfang der Beheizungspflicht des Vermieters; Raumtemperatur; Durchschnittstemperatur; Beheizungszeit; HeizzeitklauselLeitsatz: Eine Beheizung in der Zeit von 6 bis 23 Uhr mit einer Raumtemperatur von 20 Grad Celsius ist als ausreichende Erfüllung der Beheizungspflicht des Vermieters anzusehen.AG Schöneberg29.03.1983
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13 C 652/82 - Rückgabe der Mietsache nach Monatsbeginn (Verzug); Schadensminderungspflicht; Rückgabe, verspätete; Verzugsschaden, verspätete Rückgabe der Mietsache; Mietzinsausfall, ErsatzLeitsatz: 1. Zur Schadensminderungspflicht des Vermieters. 2. Zur Frage der Nutzungsentschädigung, wenn der Mieter im Verlaufe eines Monats die Mietsache zurückgibt.AG Tempelhof-Kreuzberg10.01.1983
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10 C 518/82 - Fristlose Kündigung/unpünktliche Mietzahlung; Positive Vertragsverletzung; Unvermögen zur Leistung; Verschulden; Unzumutbarkeit; ZahlungsfähigkeitLeitsatz: Eine regelmäßig verspätete Mietzinszahlung, die nicht vom Mieter verschuldet ist, rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung; der Mieter trägt an der verspäteten Mietzinszahlung dann kein Verschulden, wenn sein Lohn später ausgezahlt wird, als die Miete fällig ist.AG Schöneberg22.11.1982