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  1. VII ZB 24/98 - Rechtsmittelfrist; Beginn der - nach Berichtigungsbeschluß; Berichtigungsbeschluß
    Leitsatz: Ausnahmsweise beginnt mit der Zustellung des Berichtigungsbe schlusses die Rechtsmittelfrist, wenn erst die berichtigte Fassung eines Teilurteils zweifelsfrei er kennen läßt, daß die nach dessen Tenor obsiegende Partei auch teilweise beschwert ist.
    BGH
    05.11.1998
  2. 8 W 27/25 - Keine Erhöhung des Vergleichswerts durch „proaktive“ Regelungen
    Leitsatz: Werden im Räumungsvergleich auch andere Leistungen und mögliche Ansprüche geregelt, die bisher nicht streitig waren, erhöht sich der Vergleichswert dadurch nicht (hier: Verzicht auf Schönheitsreparaturen).(Leitsatz der Redaktion)
    KG
    08.07.2025
  3. 8 U 95/09 - Wiedereinsetzung
    Leitsatz: Ein Prozessbevollmächtigter, der in Verkennung der Vorschrift des § 119 Abs. 1 Ziffer 1 b) GVG gegen ein Urteil des Amtsgerichts verspätet beim zuständigen Kammergericht Berufung einlegt, kann seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mit Erfolg auf den Vortrag stützen, dass das Amtsgericht bei Gelegenheit geäußert habe, dass das Landgericht das zuständige Berufungsgericht sei.
    KG
    28.05.2009
  4. 8 W 48/04 - Genauer Klageantrag bei Modernisierungsduldung
    Leitsatz: In dem Klageantrag zur Duldung des Einbaus einer Gasetagenheizung muß der genaue horizontale und vertikale Verlauf der Rohrleitungen angegeben werden. Eine genaue und nachvollziehbare Bauzeichnung kann allerdings mit herangezogen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    05.08.2004
  5. 14 W 887/86 - Teilstreitwert gegen einen von zwei Bekl. bei Festsetzung des Streitwertes aus der Sicht des Kl.
    Leitsatz: Setzt das Revisionsgericht den Gesamtstreitwert gegen beide Beklagte (Verkäufer: 183.000 DM - Makler: 7.176 DM) auf 190.176 DM fest, so sind die Anwaltsgebühren des Maklers nur aus einem Wert von 7.176 DM und nicht aus dem vom BGH festgesetzten Gesamtstreitwert (Revision war vom Kläger eingelegt) zu berechnen.
    OLG Koblenz
    26.11.1986
  6. 67 T 58/20 - Kostenteilung bei Hauptsachenerledigung im Falle einer Mieterhöhung unter Mietendeckel
    Leitsatz: Verlangt ein Vermieter mit einem vor dem gesetzlichen Stichtag des Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln zugegangenen Verlangen die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete für einen nach dem Stichtag liegenden Zeitpunkt, sind die Kosten des Rechtsstreits im Falle der übereinstimmenden Hauptsachenerledigung gemäß § 91a Abs. 1 ZPO gegeneinander aufzuheben, wenn das Erhöhungsverlangen unter ausschließlicher Zugrundelegung der §§ 558 ff. BGB begründet wäre. Denn es fehlt bislang - für den Fall der Verfassungsgemäßheit des MietenWoG Bln - sowohl an einer höchstrichterlichen Entscheidung zu den von Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln ausgehenden einfachrechtlichen Wirkungen auf einen vermieterseits geltend gemachten Zustimmungsanspruch als auch dazu, ob Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln auf ein vor dem gesetzlichen Stichtag zugegangenes Erhöhungsverlangen Anwendung findet, mit dem der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete für einen nach dem Stichtag liegenden Zeitpunkt verlangt.
    LG Berlin
    23.06.2020
  7. Reh. 87/16 - Kinderheim, Säuglingsheim, Heimerziehung, Disziplinierung, Durchsetzung einer Arbeitspflicht
    Leitsatz: Die Einweisung in ein Säuglings- bzw. Kinderheim ist mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen demokratischen Ordnung unvereinbar, wenn sie zur Disziplinierung und zur Durchsetzung einer Arbeitspflicht eines Erziehungsberechtigten erfolgte. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Magdeburg
    22.11.2017
  8. 12 O 133/12 - Verjährung von Herausgabeansprüchen eines Dritten nach Ende des Mietverhältnisses; an Mieter überlassene Einrichtungsgegenstände
    Leitsatz: Gegen den Vermieter gerichtete Herausgabeansprüche eines Dritten, der einem Mieter Einrichtungsgegenstände überlassen hat, verjähren in sechs Monaten. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    10.01.2013
  9. 32 O 465/07 - Anspruch des Zwangsverwalters auf Nutzungsvergütung gegen rechtsgrundlos und in Kenntnis dieser Rechtsgrundlosigkeit nutzenden Besitzer
    Leitsatz: Der Zwangsverwalter hat gegen rechtsgrundlos und in Kenntnis dieser Rechtsgrundlosigkeit nutzenden Besitzer einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Nutzungsvergütung in Höhe der sich nach dem Mietwert bemessenden Gebrauchsvorteile. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    LG Berlin
    22.05.2008
  10. 67 S 26/06 - Sammelheizung mit zentraler Warmwasserversorgung bei Berliner Zwischenkriegsbauten allgemein üblich
    Leitsatz: Bei Wohnungen der Baualtersklasse 1919 bis 1949 ist die Ausstattung mit Sammelheizung und zentraler Warmwasserversorgung in Berlin allgemein üblich.
    LG Berlin
    15.03.2007