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BLw 14/00 - Verkehrswert, landwirtschaftlicher - und GenehmigungLeitsatz: Bei der Feststellung, ob der für ein Grundstück vereinbarte Kaufpreis in einem groben Mißverhältnis zu seinem landwirtschaftlichen Verkehrswert steht, ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung abzustellen, wenn der Antrag auf Genehmigung erst erhebliche Zeit nach Abschluß des Kaufvertrages gestellt worden ist.BGH27.04.2001
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AR 3/23 Not - Keine für Notarbestellung erforderliche persönliche Unabhängigkeit bei abhängig beschäftigtem AnwaltLeitsatz: Die zur Bestellung als (Anwalts-) Notar erforderliche persönliche Eignung erfordert nicht nur eine fachliche, sondern auch eine persönliche Unabhängigkeit des Bewerbers um eine Notarstelle. Ein bei anderen Rechtsanwälten im Angestelltenverhältnis beschäftigter Rechtsanwalt besitzt diese persönliche Unabhängigkeit regelmäßig nicht. Daran ändert es nichts, wenn der angestellte Rechtsanwalt bereits eine herausgehobene Stellung erlangt hat (hier sog. „Counsel“).KG23.01.2024
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2 U 11/09 - Amtshaftung wegen fehlerhaft erteilten Negativattestes, Mitverschulden, Bindungswirkung an rechtskräftiges Feststellungsurteil im VorprozessLeitsatz: Die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils, mit dem die Ersatzpflicht des Schädigers wegen eines fehlerhaft erteilten Negativattestes festgestellt worden ist, schließt auch dessen Mitverschuldenseinwand im nachfolgenden Zahlungsprozess zumindest dann aus, wenn die für den Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht maßgebenden Umstände bei Schluss der mündlichen Verhandlung im Feststellungsprozess vorgelegen haben, selbst wenn sie dort nicht vorgetragen worden sind. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg13.12.2011
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11 U 1949/98 - Zwangsvollstreckung, Unwirksamkeit der Unterwerfung unter die - bei Verstoß gegen die Bauträgerverordnung; Bauträger, Werklohn für - nur nach BautenstandLeitsatz: Der Unternehmer, der sowohl das Grundstück verkauft als auch das aufstehende Haus von Grund auf saniert, darf vom Erwerber auch dann nicht die sofortige Zwangsvollstreckung verlangen, ohne daß der Bautenstand nachgewiesen ist, wenn er sich vertraglich verpflichtet, die Sanierung abnahmereif abzuschließen, bevor der Werklohn für die Sanierung fällig wird. Auch diese Klausel verstößt gegen § 2 MaBV.OLG Dresden03.03.1999
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9 U 292/90 - Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters/VerpächtersLeitsatz: 1. Der Lauf der Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB beginnt, wenn im allseitigen Einverständnis der bisherige Mieter aus dem Vertragsverhältnis ausscheidet und der Erwerber des auf dem Mietgrundstück betriebenen Unternehmens des bisherigen Mieters als neuer Mieter in das bestehende Mietverhältnis eintritt, ohne daß der Vermieter die vermietete Sache (vorübergehend) zurückerhält, mit dem Ein-tritt des neuen Mieters. 2. Zur Frage, ob und in welchen Fällen die kurze Verjährung des § 558 Abs. 1 BGB auch dann gilt, wenn der Schaden nicht unmittelbar an der vermieteten Sache (Grundstück) selbst, sondern an einer anderen Sache des Vermieters (hier: Nachbargrundstück) eingetreten ist. 3. Zum "Einschlafenlassen" von Verhandlungen.OLG Karlsruhe09.07.1992
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8 U 3266/91 - Beitrittsgebiet; Grundbuchberichtigung; Rechtswegzuständigkeit; Sittenwidrigkeit; Ausreisefall; Unredlichkeit; RechtserwerbLeitsatz: 1. Für die gegen den Erwerber eines im Beitrittsgebiet gelegenen Grundstücke gerichtete Klage auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Das gilt auch dann, wenn der Kl. nach dem Vermögensgesetz einen Anspruch auf Rückgabe des Grundstücks gegen die öffentliche Hand besitzt. 2. Es kann davon ausgegangen werden, daß das Vermögensgesetz Grundbuchberichtigungsansprüche unberührt läßt, die darauf gestützt werden, daß das Grundbuch schon vor dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes unrichtig war, weil nach dem Recht der DDR ein wirksamer Eigentumserwerb nicht vorlag. 3. Die Kenntnis des Grundstückserwerbers von der Notlage des Veräußerers (z. B. Ausreisefreiheit erst nach Veräußerung des Grundstücks) allein machte das Erwerbsgeschäft nicht bereits sittenwidrig im Sinne von § 68 Abs. 1 Nr. 2 ZGB-DDR. Das gilt auch dann, wenn der Käufer im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs den Unrechtsstaat DDR mit seiner beruflichen Stellung mittrug oder unterstützte. Die Frage, ob der Rechtserwerb unredlich im Sinne des Vermögensgesetzes war, bleibt davon unberührt.KG06.01.1992
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24 W 6754/88 - zur Rückforderung des aufgrund einstweiliger Anordnung gezahlten WohngeldesLeitsatz: Die Rückzahlung des aufgrund einer einstweiligen Anordnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlten Wohngeldes kann, wenn die einstweilige Anordnung im Rechtsmittelverfahren aufgehoben wird, nur aufgrund materiellen Rechts nach der Abrechnung der Wirtschaftsperiode von der Wohnungseigentümergemeinschaft zurückverlangt werden. § 717 Abs. 2 ZPO ist weder direkt noch entsprechend anwendbar.KG06.02.1989
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6 (b) T 201/99 - Gebührenstreitwert; Mängelbeseitigung; Streitwert bei Mängelbeseitigungsklage; Streitwertfestsetzung; reformatio in peiusLeitsatz: Für die Festlegung des Gebührenstreitwerts einer Klage auf Beseitigung von Mängeln der Mietsache ist in entsprechender Anwendung des § 16 GKG der Jahresbetrag der Mietminderung maßgebend.LG Frankfurt/Oder11.06.1999
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203 C 31/19 - Diskriminierung beim Zugang zur Versorgung mit WohnraumUrteil: ...Überzeugung des Gerichts ergeben, gelungen...AG Charlottenburg14.01.2020
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BVerwG 8 C 49.12 - Aufklärungspflicht; Berechtigter; besatzungshoheitliche Enteignung; Beweisantrag; Drittbetroffener; Enteignung, faktische Enteignung; rechtsstaatswidrige Entscheidung; Rehabilitierung; sowjetisches Militärtribunal; Vermögensentziehung; Vermögensgegenstand; WirkungszusammenhangLeitsatz: Der Restitutionsanspruch nach § 1 Abs. 7 VermG setzt nicht voraus, dass die in dem aufgehobenen Strafurteil eines sowjetischen Militärtribunals in der sowjetischen Besatzungszone verfügte Vermögenseinziehung den entzogenen Vermögensgegenstand konkret bezeichnete. Zwischen der in dem Strafurteil verfügten Einziehung und der tatsächlichen Entziehung des Vermögensgegenstandes muss jedoch ein ursächlicher Zusammenhang bestanden haben. Das gilt auch, wenn der Vermögensgegenstand im Miteigentum eines Dritten stand.BVerwG11.02.2014