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VIII ZR 100/91 - Einspruch gegen den Schiedsspruch eines Vertragsgerichts; Vergütungsanspruchs aus einem Kraftfahrzeugübernahmevertrag zwischen ehemaligen VeBs; FälligkeitszinsenLeitsatz: Ein vor dem Beitritt der DDR zu der Bundesrepublik Deutschland gegen den Schiedsspruch eines Vertragsgerichts zulässigerweise eingelegter und noch nicht erledigter Einspruch ist nach dem Beitritt als Berufung im Verfahren der Zivilprozeßordnung zu behandeln. Zur Rechtswirksamkeit und Durchsetzbarkeit eines Vergütungsanspruchs aus einem im März 1990 zwischen ehemaligen Volkseigenen Betrieben geschlossenen Vertrages über die entgeltliche Übernahme von Kraftfahrzeugen aus dem Bestand des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit. In Kapitalgesellschaften umgewandelte frühere Volkseigene Betriebe der DDR sind berechtigt, auch für vor dem 1. Juli 1990 begründete Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften ab 1. Juli 1990 gemäß § 352 HGB 5 % Fälligkeitszinsen zu verlangen, soweit ihnen kein anderweitiger höherer Zinsanspruch zusteht.BGH14.10.1992
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24 U 206/03 - Rückübertragungsverfahren; Anmelder; Nutzungsherausgabeanspruch; Verfügungsberechtigter; Mietherausgabeanspruch; BerechtigterLeitsatz: Der Anmelder im vereinfachten Rückübertragungsverfahren gemäß § 21 b InVorG, dessen Berechtigung nach dem VermG festgestellt worden ist, hat gegenüber dem Verfügungsberechtigten einen Anspruch auf Herausgabe der Entgelte, die ihm ab dem 1. Juli 1994 bis zum Zeitpunkt der Rückgabe aus einem Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis zustehen gemäß § 7 Abs. 7 Satz 3 VermG, sofern der Berechtigte diesen in der Frist des § 7 Abs. 8 VermG geltend macht.KG06.09.2004
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12 W 1789/94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Liste C; Eintragungsersuchen zur Registerberichtigung; Ausschlusswirkung; Buchersitzung; Feststellungswirkung des VermögenszuordnungsbescheidsLeitsatz: 1. Die Frage, ob überhaupt eine Enteignung auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage stattgefunden hatte, ist auch von den Zivilgerichten zu überprüfen, wenn sie für einen bürgerlich-rechtlichen Anspruch als Vorfrage von Bedeutung ist. 2. Zur Entstehungsgeschichte und Auslegung der Liste C der "Verordnung zur Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen in Volkseigentum" vom 10. Mai 1949. 3. Allein durch ein Eintragungsersuchen des Magistrats von Groß-Berlin zum Zwecke der "Registerberichtigung" konnte auch nach der Rechtslage in der ehemaligen DDR eine Enteignung nicht bewirkt werden. 4. Die Ausschlußwirkung des Vermögensgesetzes greift nicht ein, wenn der Berechtigte von keiner enteignenden Maßnahme betroffen war. 5. Eine Buchersitzung nach § 900 Abs. 1 BGB ist bei "Eigentum des Volkes" schon begrifflich nicht vorstellbar. 6. Für die Auslegung einer BGB-Vorschrift, die bis zum 31. Dezember 1975 auch in der ehemaligen DDR galt, kann spätestens seit dem 3. Oktober 1990 keinesfalls mehr das Rechtsverständnis der sozialistischen Gesellschaftsordnung maßgeblich sein. 7. Ein Vermögenszuordnungsbescheid der Treuhandanstalt verändert nicht die bestehende Rechtslage, sondern hat nur feststellende Wirkung.KG21.07.1994
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8 O 258/12 - Passivlegitimation bei EigentumsstörungLeitsatz: Geht die nachbarliche Eigentumsstörung vom Gemeinschaftseigentum aus, ist die Wohnungseigentümergemeinschaft zu verklagen.LG Berlin03.09.2014
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13 S 153/12 - Persönliche Haftung des Zwangsverwalters gegenüber Mieter bei Pflichtverletzung; unterlassene Betriebskostenabrechnung und EigenabrechnungLeitsatz: 1. Eine Eigenhaftung des Zwangsverwalters wegen Pflichtverletzung kann auch gegenüber dem Mieter als nicht formell Beteiligten nach Beendigung des Zwangsverwaltungsverfahrens bestehen. 2. Hat der Zwangsverwalter pflichtwidrig nicht über Betriebskostenvorschüsse abgerechnet, hat nach Aufhebung der Zwangsverwaltung der bisherige vermietende Eigentümer die Abrechnung zu erstellen. 3. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den ehemaligen Zwangsverwalter wegen unterlassener Abrechnung kann jedenfalls nicht mit einer selbst gefertigten Teilabrechnung begründet werden. (Leitsätze der Redaktion)LG Potsdam28.02.2013
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07 O 7667/03 - Schadensersatz wegen Verletzung des Amtspflicht zur Überlassung eines ErsatzgrundstücksLeitsatz: 1. Verletzt die Kommune ihre Verpflichtung, sämtliche im kommunalen Eigentum stehenden Grundstücke im gleichen Stadt- oder Gemeindegebiet bei der Auswahl von Ersatzgrundstücken zu berücksichtigen, hat der Entschädigungsberechtigte einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Wertdifferenz zwischen dem Verkehrswert der Grundstücke im Zeitpunkt der unterlassenen Zuteilung eines Ersatzgrundstücks und den Entschädigungsleistungen nach dem Entschädigungsgesetz. 2. Dies gilt auch im Falle der Aufhebung einer dem Betroffenen günstigen Norm, weil er zumindest den ihm aus der behördlichen Untätigkeit entstandenen Schaden durch Amtshaftungsklage geltend machen kann. 3. Die Verjährung des Amtshaftungsanspruchs wird durch den Widerspruch gegen die dem Anspruch zugrunde liegenden rechtswidrigen Bescheide gehemmt, weil der Primärrechtsschutz Vorrang vor der Amtshaftungsklage genießt. (Leitsätze der Redaktion)LG Leipzig15.02.2008
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10 O 90/04 - ???Leitsatz: Die Klage auf Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens kann nicht darauf gestützt werden, daß durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22.1.2004 - Nr. 46720/99, 72203/01, 72552/01 - ZOV 2004, 10 - die Verpflichtung aus Art. 233 § 11 Abs. 3 EGBGB als Verstoß gegen das in Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Eigentumsrecht beurteilt worden ist.LG Rostock09.12.2004
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4 C 549/13 - Minderung; Betriebskostenabrechnung; Umlageschlüssel; Erläuterung des Verteilerschlüssels; Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei VermieterwechselLeitsatz: 1. Der eine Mietminderung wegen Baumaßnahmen „in Abhängigkeit vom Baufortschritt" akzeptierende Vermieter ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, ab wann diese Mängel beseitigt worden sind. 2. Eine Betriebskostenabrechnung über eine Mischeinheit ist formell unwirksam, wenn sie nicht nach Wohn- und Gewerbeflächen aufgeschlüsselt wird. 3. Der Mieter kann Betriebskostenvorauszahlungen auf eine unwirksame Abrechnung auch schon bei Vermieterwechsel zurückfordern. (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg27.02.2015
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102 C 194/13 - Keine Minderung bei Schimmelbefall mit Ursache aus Obhutsbereich des MietersLeitsatz: 1. Schimmelbildungen in der Wohnung sind nicht auf bauliche Ursachen zurückzuführen, wenn das Gebäude den bei Errichtung geltenden Vorschriften entsprach und keine Mängel an der Bausubstanz festzustellen sind. 2. Das gilt auch dann, wenn eine früher übliche Wärmedämmung vorgenommen wurde und der Sachverständige einen „Sanierungsstau" feststellt; zu Modernisierungsmaßnahmen ist der Vermieter nicht verpflichtet. 3. Liegt die vom Sachverständigen gemessene Oberflächentemperatur an den Wänden über dem Taupunkt, und ist eine unzureichende Beheizung, verbunden mit hoher Luftfeuchtigkeit in der Wohnung festgestellt oder vom Vermieter substantiiert vorgetragen, kommt nur eine Schadensursache aus der Sphäre des Mieters in Betracht. Minderungs- und Zurückbehaltungsrechte scheiden dann aus. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg30.10.2014
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73 C 98/12 - Mangelhafte Führung der Beschlusssammlung als Grund für die Verwalterabberufung; Abweichung vom Kopfstimmrecht bei Wahl und Abwahl des VerwaltersLeitsatz: 1. Abweichungen vom Kopfstimmrecht in der Teilungserklärung gelten auch für die Verwalterwahl und Abwahl (vgl. BGH, GE 2012, 208). 2. Die mangelhafte Führung der Beschluss-Sammlung durch den Verwalter ist regelmäßig ein Abberufungsgrund. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg18.01.2013