« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (3291 - 3300 von 7930)
Sortierung:
-
BVerwG 7 C 4.93 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unredlichkeit; Machtstellung; Zwangslage; Zunutzemachen; Ausreiseverkauf; Arzt; Wissenmüssen; Fahrlässige UnkenntnisLeitsatz: 1. Ausübung eines Mangelberufs (hier: Arzt) begründet keine persönliche Machtstellung im Sinne des § 4 Abs. 3 b VermG. 2. § 4 Abs. 3 c VermG setzt eine Vermögensverfügung des früheren Eigentümers voraus. 3. "Zunutzemachen" im Sinne des § 4 Abs. 3 c VermG verlangt einen besonderen Vorteil, der über die bloße Nutzung einer sich infolge einer Flucht bietenden Kaufgelegenheit hinausgeht. 4. Das Tatbestandsmerkmal "hätte wissen müssen" im Sinne des § 4 Abs. 3 a VermG ist gleichbedeutend mit fahrlässiger Unkenntnis.BVerwG27.01.1994
-
OVG 12 B 9.07 - Einsichtsrecht in die Kalkulationsunterlagen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe aufgrund des Berliner InformationsfreiheitsgesetzesLeitsatz: 1. Jedermann hat das Recht auf Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe. 2. Solange das Schwergewicht der Geschäftstätigkeit der Berliner Stadtreinigungsbetriebe im Monopolbereich liegt und mit einem deutlich kleineren Wettbewerbsteil verknüpft ist, überwiegt das öffentliche Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse der BSR. 3. Unterlagen, die ein Antragsteller im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einreicht oder deren Vorlage die Behörde zur Überprüfung des jeweiligen Begehrens verlangen kann oder muß, werden Bestandteil des Genehmigungsvorganges und gelten als von der Genehmigungsbehörde geführt. 4. Gibt die Genehmigungsbehörde Akten oder Aktenteile, die bei Eingang des Antrags auf Einsichtnahme bei der Behörde vorhanden sind, danach zurück, ist sie verpflichtet, die betreffenden Akten wiederzubeschaffen. (Leitsätze der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg02.10.2007
-
OVG 8 D 6/99.G - Gebäudeeigentum; Neuerrichtung; AltbausubstanzLeitsatz: 1. Die Entstehung gesonderten Gebäudeeigentums nach dem LPGG/82 erforderte eine Neuerrichtung ohne Verwendung von Altbausubstanz von wesentlicher Bedeutung; eine wertmäßige Betrachtung i. S. v. § 12 Sachenrechtsbereinigungsgesetz ist nicht maßgebend (im Anschluß an BVerwG VIZ 2000, 35; VIZ 1998, 570). 2. Nach Art. 233 § 2 b S. 1 EGBGB i. d. F. des Grundstücksrechtsänderungsgesetzes vom 2. November 2000 ist auch bei ehemals volkseigenen Grundstücken die Neuerrichtung seitens der LPG für die Entstehung des Gebäudeeigentums maßgebend (anders BVerwG, Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 26.98 -, RdL 1999, 318, zu Art. 233 § 2 b S. 1 EGBGB a. F.). 3. Der vermögensrechtliche Rückübertragungsbescheid läßt das bestehende Gebäudeeigentum grundsätzlich unberührt.OVG Brandenburg25.01.2001
-
OVG 3 S 16.93 - Parteienvermögen; Altvermögen; Gesamtvollstreckungsverfahren; Gesamtvollstreckungsverwalter; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der TreuhandanstaltLeitsatz: 1. Die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen einer verbundenen juristischen Person i. S. d. § 20 b PartG-DDR ist grundsätzlich der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Erben bei angeordneter Nachlaßverwaltung vergleichbar. Ebenso wie im Falle des Erbenkonkurses die Eröffnung des Konkursverfahrens die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Nachlaßverwalters über den Nachlaß unberührt läßt, gilt dies für die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt (jetzt: BVS) bezüglich des der treuhänderischen Verwaltung unterliegenden sog. Altvermögens. 2. Die Befugnisse des Gesamtvollstreckungsverwalters beschränken sich auf die Verwaltung der Aktiva und Passiva des nicht der treuhänderischen Verwaltung unterliegenden Vermögens der verbundenen juristischen Person. Im übrigen tritt der Gesamtvollstreckungsverwalter an die Stelle der verbundenen juristischen Person und unterliegt insoweit den sich aus § 20 b PartG-DDR ergebenden öffentlich-rechtlichen Pflichten, die gegebenenfalls im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden können.OVG Berlin30.06.1995
-
VG 19 K 204.18 - Keine Baugenehmigung für verfahrensfreie VorhabenLeitsatz: 1. Für verfahrensfreie Vorhaben kann eine Baugenehmigung nicht erteilt werden. 2. Nicht jegliches grundstücksbezogene Verhalten unterfällt der Bebauungstiefe. 3. Ein als Zufahrt genutzter unbefestigter Grundstücksstreifen kann nicht als baurechtlich relevante Anlage eingestuft werden, an die Anforderungen des Baurechts gestellt werden.VG Berlin22.01.2021
-
VG 29 K 160.16 - Vermögenszuordnung, Kirchenvermögen, landwirtschaftliche Nutzung, Anwartschaftsrecht, Handlungsunfähigkeit fort- bzw. wieder bestehender juristischer PersonenLeitsatz: 1. Eine landwirtschaftliche Nutzung stellt keine die Zuordnung als Verwaltungs- oder Finanzvermögen gem. Art. 21 Abs. 1 Satz 1, 22 Abs. 1 Satz 1 EVertr. rechtfertigende gemeindebezogene Aufgabe dar, weil Art. 28 Abs. 2 GG nur diejenigen Bedürfnisse und Interessen unterliegen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben. Einen solchen Bezug hat die landwirtschaftliche Bodennutzung insgesamt nicht, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes seit jeher von Privaten ausgeführt wird. 2. Es ist für den Bereich des Vermögenszuordnungsrechtes anerkannt, dass ein entzogenes Anwartschaftsrecht in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 1a Satz 1 VermG wiederherzustellen ist. 3. Art. 233 § 10 EGBGB betrifft nur solche altrechtlichen Gemeinschaften, die nicht handlungsfähig sind, weil die sie tragenden Personen verstorben sind und eine Nachfolgeregelung nicht durchgeführt wurde. Es besteht kein Anlass, dies auf eine Gemeinschaft aus fort- bzw. wieder bestehenden juristischen Personen auszudehnen. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin18.07.2019
-
VG 13 K 163.16 - Erweiterung eines Lebensmittelmarktes, Überschreitung der GRZ, Anhaltspunkte für negative städtebauliche Auswirkungen, großflächiger EinzelhandelLeitsatz: 1. Bei der Anwendung der in § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO enthaltenen Regel müssen nur Anhaltspunkte bestehen, dass die mit der Überschreitung der Geschossfläche von 1.200 m² regelmäßig verbundenen negativen städtebaulichen Auswirkungen im Einzelfall nicht bestehen. Die entkräftenden Anhaltspunkte selbst müssen allerdings unstreitig sein bzw. von der Klägerseite bewiesen werden. 2. Zur Erweiterung eines Bestandsdiscountmarkts auf 999 m² Verkaufsfläche und 1.520 m² Geschossfläche in einer städtebaulich integrierten Lage in einem Ortsteil mit 30.000 Einwohnern ohne Veränderung des Warensortiments.VG Berlin23.02.2018
-
1 A 221/15 HAL - Berufliche Rehabilitierung, Verfolgungszeiten, Verfolgungsmaßnahme, politische Verfolgung, AllgemeinschicksalLeitsatz: 1. Das Handeln eines Betroffenen in einer subjektiven Zwangslage, bei der es sich um eine Fehlvorstellung handelt, stellt eine politische Verfolgungsmaßnahme dar, wenn sie auf tatsächliche Verfolgungsmaßnahmen zurückzuführen ist. Einem Betroffenen, der Grund zur Annahme hat, selbst politisch verfolgt zu werden, kann das Risiko einer Fehleinschätzung nicht aufgebürdet werden, zumal er in der DDR keine Mittel und Wege hatte, um eine etwaige Verfolgungslage in Erfahrung zu bringen. Entscheidend ist, ob solche Verfolgungsmaßnahmen geeignet sind, bei jedem Nichtbetroffenen in vergleichbarer Situation den Eindruck gegenwärtiger oder drohender eigener Verfolgung zu schaffen. 2. Nach dem klaren Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 2 BerRehaG endet die Verfolgungszeit nach Satz 1 Nr. 2 mit dem Verlassen des Beitrittsgebietes, spätestens mit Ablauf des 1.10.1990. (Leitsätze der Redaktion)VG Halle28.07.2017
-
1 K 1/14 - Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes, Enteignungen auf besatzungsrechtlicher Grundlage, SMAD-BefehleLeitsatz: Bei der Prüfung, ob neue Beweismittel vorliegen, ist von den für den bestandskräftig gewordenen Bescheid maßgeblichen Rechtsgründen auszugehen und nicht unabhängig davon zu entscheiden, ob das neue Vorbringen den geltend gemachten Anspruch begründen kann; „neu“ im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG sind nur solche Beweismittel, die im Rahmen der den bestandskräftigen Bescheid tragenden Rechtsauffassung zu einer günstigeren Entscheidung geführt hätten, sich also nicht darin erschöpfen, der rechtlichen Bewertung des ursprünglichen Bescheids zu widersprechen. Nur bei eine Enteignung generell oder im Einzelfall ausdrücklich missbilligenden oder korrigierenden Äußerungen der Besatzungsmacht liegt ein Enteignungsverbot vor. (Leitsätze der Redaktion)VG Chemnitz12.04.2017
-
VG 2 K 2308/15 - Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks zu einem durch ein besonders grobes Missverhältnis gekennzeichneten Kaufpreis weit unter Wert durch eine Gemeinde an einen Nutzer als Ausgleich für eigenes VerwaltungsversagenLeitsatz: 1. Die Frage der Nichtigkeit einer die Rückübertragung ggf. hindernden Veräußerung des anmeldebelasteten Grundstücks ist im vermögensrechtlichen Verfahren inzident zu prüfen, denn der Restitutionsanspruch geht nur unter, wenn über das Eigentum an dem restitutionsbelasteten Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden ist. Der restitutionshindernde Tatbestand des § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG kommt dann nicht zum Tragen, wenn die Verfügung über das Grundstückseigentum nichtig ist, wobei dieser Wirksamkeitsmangel auch durch die Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht geheilt werden kann.2. Der Verkauf eines restitutionsbelasteten Grundstücks in Anlehnung an DDR-Bodenpreise (hier: zu 1,50 DM bei einem Bodenrichtwert von 180 DM) durch eine Gemeinde ist nicht zu beanstanden und nicht sittenwidrig, wenn die Gemeinde mit dem weitgehenden Verzicht auf den wahren Verkehrswert im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung in legitimer Weise einen Ausgleich für Verwaltungsfehler zu DDR-Zeiten und für eine unzutreffende Auskunft hinsichtlich des beabsichtigten Erwerbs im März 1990 herbeiführen und damit zugleich den Rechtsfrieden wahren und im Ergebnis die Bildung privaten Eigentums fördern wollte. (Leitsätze der Redaktion)VG Potsdam15.02.2017