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  1. 32 Wx 26/10 - Beseitigung eines rechtswidrigen Überbaus; gemeinschaftsbezogene Ansprüche
    Leitsatz: 1. Bei einem rechtswidrigen und unentschuldigten Überbau sind die Ansprüche auf Beseitigung des Überbaus und Herausgabe der Grundstücksfläche gemeinschaftsbezogen im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG. 2. Der einzelne Wohnungseigentümer hat einen aus § 21 Abs. 4 WEG folgenden Anspruch darauf, dass die Wohnungseigentümer über die Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche nach billigem Ermessen entscheiden. 3. Jedenfalls dann, wenn nur die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs billigem Ermessen entspricht (Ermessensreduzierung auf Null), kann die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Geltendmachung des Anspruchs verklagt werden.
    OLG München
    26.10.2010
  2. 1 BvL 12/20 - Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz
    Leitsatz: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), wonach für Leistungsberechtigte, die Kinder erzogen haben, der Verwertungsschutz für selbst genutzte Hausgrundstücke von angemessener Größe nicht eingreift, weil sie beim Bau bzw. Erwerb des Hauses auch den Wohnbedarf ihrer Kinder decken mussten, der Verwertungsschutz aber auf die aktuelle Bewohnerzahl abstellt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.(Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    28.04.2022
  3. 1 BvR 1508/95 - Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; sowjetische Besatzungsmacht; Zurechnungszusammenhang; rechtliches Gehör
    Leitsatz: 1. Enteignungsmaßnahmen auf besatzungshoheitlicher Grundlage sind (auch) solche, die durch Akte der sowjetischen Besatzungsmacht gezielt ermöglicht wurden und maßgeblich auf deren Entscheidung beruhten. Das gilt auch dann, wenn die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewendet worden sind. Entscheidend ist der Zurechnungszusammenhang.2. Zur Frage des rechtlichen Gehörs.
    BVerfG
    26.11.1996
  4. VIII ZR 52/23 - Zulässigkeit der „enveloping- Signatur“, Streitwert bei Anspruch auf Herabset-zung der Staffelmiete
    Leitsatz: 1. Zur Frage der Wirksamkeit der Einlegung eines Rechtsmittels durch Einreichung einer mit einer einbettenden Signatur („enveloping signature“) versehenen Rechtsmittelschrift.2. Zur Bemessung des Gegenstandswerts eines Anspruchs auf Abgabe einer Erklärung, dass die Miete künftig herabgesetzt wird, bei einer zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarten Staffelmiete i.S.v. § 557a Abs. 1 BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 30. März 2022 - VIII ZR 279/21, GE 2022, 1001 = WuM 2022, 600 Rn. 47; Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2023 - VIII ZR 45/22, juris Rn. 35).
    BGH
    15.05.2024
  5. VII ZR 231/22 - Verjährung des Vergütungsanspruchs im Bauträgervertrag
    Leitsatz: Verpflichtet sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils in einem Bauträgervertrag zur Errichtung einer Eigentumswohnung, verjährt sein einheitlich für Grundstücksanteil und Eigentumswohnung vereinbarter Vergütungsanspruch gemäß § 196 BGB in zehn Jahren.
    BGH
    07.12.2023
  6. I ZR 20/18 - Öffentliche Zustellung
    Leitsatz: a) An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie der Intensität eines Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht durch eine öffentliche Zustellung hohe Anforderungen zu stellen. b) Vor der Bewilligung einer öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 2 ZPO kann von einem erneuten Zustellversuch an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift nicht deswegen abgesehen werden, weil über ein halbes Jahr zuvor unter derselben Anschrift ein Schriftstück nicht hatte zugestellt werden können.
    BGH
    31.10.2018
  7. V ZR 102/16 - Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Herstellung des öffentlich-rechtlichen Zustandes einer Teileigentumseinheit (hier: zweiter Rettungsweg) durch die Gemeinschaft
    Leitsatz: Es gehört (vorbehaltlich weiterer vereinbarter Nutzungsbeschränkungen) zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt sind; dafür erforderliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs entsprechen regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung und können von einzelnen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4 WEG beansprucht werden.
    BGH
    23.06.2017
  8. III ZR 149/14 - Kein einheitlicher Verjährungsbeginn für unterschiedliche Aufklärungs- und Beratungsfehler, Kenntnis, fahrlässige Unkenntnis, eingeschränkte Fungibilität einer Kommanditbeteiligung an geschlossenem Immobilienfonds, Alterssicherung
    Leitsatz: a) Wird der Schadensersatzanspruch eines Anlegers auf verschiedene Aufklärungs- oder Beratungsfehler gestützt, beginnt die Verjährung nicht einheitlich, wenn bezüglich eines Fehlers bzw. Umstands Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vorliegt. Vielmehr ist jede Pflichtverletzung verjährungsrechtlich selbständig zu behandeln (Bestätigung von BGH, Urteile vom 24. März 2011 - III ZR 81/10, WM 2011, 874 und vom 22. September 2011 - III ZR 186/10, NJW-RR 2012, 111). b) Bei der eingeschränkten Fungibilität einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds und der fehlenden Eignung der Beteiligung zur Altersvorsorge handelt es sich um voneinander abgrenzbare Gesichtspunkte, die Gegenstand eigenständiger Aufklärungs- und Beratungspflichten sein können, die verjährungsrechtlich selbständig zu behandeln sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. März 2011 - III ZR 81/10, WM 2011, 874).
    BGH
    02.07.2015
  9. V ZB 37/10 - Zustellung im Zwangsversteigerungsverfahren bei Umzug eines Beteiligten ohne Miteilung der neuen Anschrift; Beteiligung durch Mitteilung des Wunsches zur Berücksichtigung eines dinglichen Wohnrechts; Zustellung; Verfahrensbeteiligung
    Leitsatz: Allein daraus, dass ein Beteiligter während eines Zwangsversteigerungsverfahrens, in dem mit Zustellungen zu rechnen ist, umzieht, ohne dem Vollstreckungsgericht eine neue Anschrift mitzuteilen oder einen Nachsendeantrag zu stellen, kann nicht geschlossen werden, dass er beabsichtigt, Zustellungen arglistig zu verhindern.
    BGH
    07.10.2010
  10. XII ZR 124/06 - Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft; Verteilung des Erlösüberschusses nach dem Verhältnis der Werte der Miteigentumsanteile
    Leitsatz: a) Bei der Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist einer unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile Rechnung zu tragen. Der Erlösüberschuss ist auf die einzelnen Miteigentumsanteile nach dem Verhältnis der Werte zu verteilen; ihm wird zuvor der Betrag der Rechte, welche nach § 91 ZVG nicht erlöschen, hinzugerechnet. Auf den einem Grundstücksanteil zufallenden Anteil am Erlös wird sodann der Betrag der Rechte, welche an diesem Grundstücksanteil bestehen bleiben, angerechnet. b) Soweit die Forderung, für die eine Gesamthypothek an den Miteigentumsanteilen bestellt ist, durch die - im Innenverhältnis ersatzlos erfolgenden - Leistungen eines Miteigentümers erlischt, erwirbt der Leistende in Höhe der Tilgungen eine Eigentümergrundschuld, die allein auf seinem Miteigentumsanteil lastet. Die Hypothek auf dem Anteil des anderen Miteigentümers erlischt. Ist in einem solchen Fall bei der Teilungsversteigerung entgegen § 182 Abs. 2 ZVG der zur Ausgleichung unterschiedlicher Belastungen der Anteile erforderliche Betrag nicht im geringsten Gebot berücksichtigt worden, so kann die unterschiedliche Belastung noch in dem Rechtsstreit um die Verteilung des Erlöses ausgeglichen werden.
    BGH
    16.12.2009