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  1. C 736/97 - Wegfall der Geschäftsgrundlage, Mangel, Störung, Hausfrieden, Endrenovierung
    Leitsatz: 1. Ist ein ungestörter Wohngebrauch der gemieteten Eigentumswohnung wegen störender Mieter in einer weiteren Wohnung im Haus zu keinem Zeitpunkt gewährleistet, und endet das Mietverhältnis deshalb nach fristloser Kündigung des Mieters vorzeitig, so fehlt der im Mietvertrag vereinbarten Endrenovierungspflicht des Mieters die Geschäftsgrundlage. 2. Zur Einordnung einer Mietpartei als "anfänglicher Mangel der Mietsache".
    AG Bad Hersfeld
    28.10.1997
  2. 12 C 363/95 - Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; Zentralheizung und Bad
    Leitsatz: Die Mieterhöhung um 15 % nach dem MüG setzt voraus, daß die Wohnung mit Zentralheizung und Bad ausgestattet ist.
    AG Bad Liebenwerda
    19.09.1995
  3. 3 C 527/97 - Strom; Tarif; Billigkeit; Darlegungslast; Daseinsvorsorge; Stromversorgungsvertrag; Preisgenehmigung
    Leitsatz: 1. Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge (hier: Stromlieferung), auf die der Vertragspartner angewiesen ist, unterliegen einer Kontrolle nach § 315 BGB. 2. Die behördliche Genehmigung der fraglichen Tarife entfaltet eine Indizwirkung für die Ordnungsgemäßheit des Genehmigungsverfahrens mit der Folge, daß dem Tarifkunden die Darlegungslast für etwaige Zweifel an der Billigkeit des Stromtarifs obliegt. Diese Indizwirkung entfällt, wenn der Stromlieferant die Genehmigung nicht vollständig vorlegen kann.
    AG Bad Neuenahr-Ahrweiler
    10.12.1997
  4. 17 a C 164/97 - Mietminderung; Minderung; Trinkwasser; Braunfärbung; Mangangehalt; Eisengehalt; Gesundheitsgefährdung; Mangel; Kenntnis bei Vertragsschluß; Gewährleistungsausschluß
    Leitsatz: 1. Die Braunfärbung des Trinkwassers und überhöhte Eisen- und Manganwerte berechtigen den Mieter zu einer Mietminderung in Höhe von 15 %. Der Vermieter hat dem Mieter die Kosten anderweitigen Erwerbs von Koch- und Trinkwasser zu ersetzen. 2. Die Gewährleistungsrechte des Mieters sind nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter den Mieter bei Vertragsschluß auf die Braunfärbung des Trinkwassers hingewiesen hat, ohne die gesundheitsgefährdende Überschreitung der Grenzwerte für Eisen und Mangan zu erwähnen.
    AG Bad Segeberg
    10.03.1998
  5. 17a C 25/99 - Hausfrieden; Störung; Mitmieter; Kündigung; Kündigungspflicht
    Leitsatz: Der Vermieter kann verpflichtet sein, zugunsten von Mietern im Hause einer Mietpartei fristlos den Mietvertrag zu kündigen, weil diese den Hausfrieden stört.
    AG Bad Segeberg
    05.10.1999
  6. 102 C 1359/13 - Anwendung der Richtlinie VDI 2077 auch bei ungedämmten Rohren in Wänden und Estrich; Heizkostenabrechnung; Rohrwärme
    Leitsatz: 1. Für die Anwendung des Rechenverfahrens der VDI-Richtlinie 2077 zur Ermittlung der von den Heizkostenverteilern nicht erfassten Rohrwärme kann es keinen Unterschied machen, ob die Rohre nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV tatsächlich frei - d. h. ohne jegliche Umhüllung - in den Wohnungen verlaufen oder, wie in einer Mehrzahl der hierzulande vorhandenen Mietwohnungen, ungedämmt im Estrich oder in den Wänden und damit nur von Mauerwerk umhüllt verlegt wurden; auch diese Rohre sind ungedämmt. 2. Erfassen infolge der Rohrwärmeabgabe die Heizkostenerfassungsgeräte - an den Heizkörpern - nur 25,9 % des Gesamtwärmeverbrauchs, reduziert sich das von § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV dem Vermieter eingeräumte Ermessen auf Null, so dass die genannte VDI-Richtlinie 2077 zwingend anzuwenden ist. 3. Ist bei einer Heizkostenabrechnung das zur Ermittlung der Heizkosten gebotene Korrekturverfahren nach VDI-Richtlinie 2077 zunächst nicht angewandt worden, so braucht der Vermieter eine im Übrigen formell ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung nicht neu zu erstellen. Es genügt, die Abrechnung nach der VDI-Richtlinie 2077 inhaltlich zu korrigieren. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Bayreuth
    19.08.2014
  7. 15 b WEG 73/98 - Jahresschuldbeschluß; Fälligkeit; Verzug; Restschuld; Wohngeld
    Leitsatz: Der mit der Mehrheit der Wohnungseigentümerversammlung gefaßte sog. Jahresschuldbeschluß zur Fälligkeit einer Restschuld des sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden anteiligen Wohngeldes ist auf Anfechtung für ungültig zu erklären.
    AG Bergheim
    18.09.1998
  8. 22 C 167/98 - Vertragsaufhebung; Auszug; Angebot; konkludente Annahme
    Leitsatz: Äußert der Vermieter: "Dann zieht doch endlich aus", kann der Mieter dies als Angebot zur Vertragsaufhebung verstehen und durch seinen Auszug konkludent annehmen.
    AG Bergheim
    22.12.1998
  9. 22 C 634/97 - Mangel; Riß; Außenmauerwerk; Bergschaden; Mietminderung
    Leitsatz: Hat das Badezimmer einen durchgehenden Riß im Außenmauerbereich, ist eine Minderung der Miete von 15 % angemessen.
    AG Bergheim
    19.06.1998
  10. 23 C 744/97 - geringes Angebot; Ausnutzen; Steuerersparnis; laufende Aufwendungen
    Leitsatz: 1. Zum Vorliegen und zum Ausnutzen eines geringen Angebots an vergleichbaren Wohnräumen. 2. Bei Ermittlung der tatsächlichen laufenden Aufwendungen i. S. des § 5 WiStG ist eine Steuerersparnis aus Verlusten aus Vermietung und Verpachtung anzurechnen.
    AG Bergheim
    04.11.1998