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Suchergebnis Urteilssuche (2901 - 2910 von 7926)

  1. 29 C 36/08 - Umgestaltung einer Terrassenfläche zu Wohnraum durch Mehrheitsbeschluss; unzulässige bauliche Veränderung; Beschlusskompetenz; Substanzeingriff in Gemeinschaftseigentum; optische Veränderung
    Leitsatz: Ein Mehrheitsbeschluss, durch den die Umgestaltung einer Terrassenfläche zum Teil eines Wohnraumes gestartet wird, stellt sich durch die Möglichkeit der intensiveren Nutzung der Wohnung als unzulässige bauliche Veränderung dar und ist auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    20.11.2008
  2. 16 C 239/05 - Anspruch des Mieters gegen ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung"; fristlose Kündigung; rückständige Miete; Prozeß- und Gerichtskosten; Mietvertrag
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat gemäß § 241 Abs. 2 BGB gegen seinen ehemaligen Vermieter Anspruch auf Ausstellung einer sogenannten "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung". 2. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, sich in seiner Erklärung auf das Bestehen oder Nichtbestehen von Rückständen der laufenden Miete zu beschränken. So darf der Vermieter in dieser Bescheinigung auch auf unstreitig noch ausstehende Prozeß- und Gerichtskosten hinweisen.
    AG Hohenschönhausen
    30.03.2006
  3. 4 C 372/02 - Billigkeitskontrolle für Tarife der BSR; Müllabfuhrgebühren
    Leitsatz: 1. Die Tarife der BSR unterliegen der Billigkeitskontrolle durch die Zivilgerichte, ohne daß sich die BSR auf einen Ermessensspielraum berufen könnten. 2. Die Genehmigung der Tarife durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft hat keine Auswirkung auf die Überprüfung der Billigkeitsentscheidung durch die Zivilgerichte.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    05.02.2003
  4. BVerwG 3 B 13.15 - Verfügungsberechtigter; Wertersatzanspruch; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel; Sachaufklärung; richterliche Überzeugungsbildung; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs
    Leitsatz: 1. Der Anspruch nach § 11 Abs. 2 Satz 3 VZOG ist ausschließlich dem Verfügungsberechtigten oder Verfügungsbefugten zugewiesen und nicht auch demjenigen, der entgegen der Rechtslage lediglich meint, Verfügungsberechtigter oder Verfügungsbefugter zu sein. 2. Die mangelnde Auseinandersetzung in den Urteilsgründen mit dem Vorbringen einer Partei ist mit einer ordnungsgemäßen richterlichen Überzeugungsbildung im Sinne des § 108 Abs. 1 VwGO nicht zu vereinbaren. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    26.03.2015
  5. BVerwG 3 B 47.07 - Berufliche Rehabilitierung; Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses zur Erleichterung der Anreise
    Leitsatz: Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung liegt ein rehabilitierungsfähiger Eingriff in den Beruf nur vor, wenn der Betroffene damit einer von Arbeitgeberseite drohenden, politisch motivierten Kündigung oder einer sonstigen Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG zuvorkommen wollte, die seine politische Benachteiligung bezweckte. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    05.12.2007
  6. BVerwG 8 B 121.05 - Wiederaufgreifen des Verfahrens
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an einen erneuten Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG.
    BVerwG
    30.08.2006
  7. BVerwG 8 C 11.05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Nötigung; Ausreise; Eigentumsverzicht; Miterbenanteil; Anscheinsbeweis
    Leitsatz: Verzichteten in der DDR verbleibende Miterben in zeitlichem Zusammenhang mit dem Verzicht eines ausreisewilligen Miterben auf ihr durch die Erbengemeinschaft gesamthänderisch gebundenes Eigentum an einzelnen Vermögenswerten, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß die Nötigung des ausreisewilligen Miterben kausal für den Verzicht der verbleibenden Miterben war.
    BVerwG
    31.08.2005
  8. BVerwG 7 B 68.00 - Restitutionsanspruch; Abtretung; Parteiänderung; Parteiwechsel; Prozessübernahme; Prozesserklärung
    Leitsatz: Hat eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen Restitutionsanspruch nach Rechtshängigkeit an einen Dritten abgetreten, kann der Zessionar den Prozeß anstelle der Zedentin nur mit Zustimmung des Beklagten übernehmen.
    BVerwG
    12.12.2000
  9. BVerwG 8 C 22.99 - Ausschlussfrist; Ersatzgrundstück
    Leitsatz: 1. Die Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG steht einem Anspruch auf Übereignung eines Ersatzgrundstücks gemäß § 30 a Abs. 1 Satz 4 VermG nicht entgegen, wenn der Restitutionsanspruch rechtzeitig angemeldet worden war. 2. Lehnt eine Gemeinde generell und ohne nachvollziehbare Darlegung von Gründen und in Verkennung der rechtlichen Grenzen ihres kommunalpolitischen Spielraums die Bereitstellung von Ersatzgrundstücken ab, so hat das Verwaltungsgericht das beklagte Vermögensamt zur (Neu-) Bescheidung des Antrags auf Übereignung eines Ersatzgrundstücks zu verpflichten (im Anschluß an Urteil vom 17. September 1998 - BVerwG 7 C 6.98 - BVerwGE 107, 205 ff.). 3. Im Rahmen der zu respektierenden kommunalpolitischen Aufgabenerfüllung kann sich auch die Zielsetzung einer Gemeinde halten, im Interesse ihrer Bürger ein bestimmtes Kontingent von Mietwohngrundstücken in kommunalem Eigentum zu belassen oder ein bestimmtes Kontingent von kommunalen Grundstücken nur im Wege von Erbbaurechten zu vergeben. 4. Zu den in Betracht kommenden Ersatzgrundstücken zählen alle für die kommunalen Aufgaben nicht benötigten Grundstücke - einschließlich vermieteter Immobilien - im gesamten Gemeindegebiet, die im Eigentum der Gemeinde oder von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften stehen. 5. Das Vermögensamt hat die vom Verwaltungsgericht ausgesprochene Verpflichtung zur Bescheidung des Antrags nach §§ 9, 21 Abs. 3 VermG zu erfüllen, sobald die Gemeinde in Vollziehung ihrer gesetzlichen Verpflichtung angegeben hat, welche in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke nicht für kommunale Zwecke benötigt werden und deshalb zur Verfügung stehen. Das Vermögensamt darf hierfür nicht den Abschluß aller die jeweilige Gemeinde betreffenden Restitutionsverfahren abwarten.
    BVerwG
    05.04.2000
  10. 14 A 2985/05 - Grundsteuererlaß aufgrund strukturell bedingtem Leerstand
    Leitsatz: Ein Grundsteuererlaß kommt nicht nur bei atypischen vorübergehenden, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Münster
    09.10.2007