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XII ZR 303/02 - Berufungsanträge und Tatbestand im BerufungsurteilLeitsatz: 1. Zu den Anforderungen an ein Berufungsurteil, gegen das die Nichtzulassungsbeschwerde stattfindet. 2. Zur Notwendigkeit eines Tatbestandes in einem der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegenden Berufungsurteil, für das nach § 26 Nr. 5 EGZPO die am 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung weitergelten. 3. Ein Berufungsurteil nach § 540 ZPO n. F., in dem die Revision zugelassen wird bzw. gegen das die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO n. F. zulässig ist (§ 26 Nr. 8 EGZPO), muß erkennen lassen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat. Darüber hinaus müssen die tatbestandlichen Darstellungen in den Gründen des Berufungsurteils ausreichen, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen. Das gilt auch dann, wenn sich das Berufungsverfahren noch nach altem Recht (§ 543 ZPO a. F.) richtet, im Rahmen der zugelassenen Revision bzw. bei Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde neues Verfahrensrecht anzuwenden ist. (Leitsatz zu 3 von der Redaktion)BGH13.08.2003
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55 S 119/10 WEG - Instandsetzungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer; DachterrasseLeitsatz: 1. Der einzelne Wohnungseigentümer kann die Gemeinschaft auf Instandsetzung verklagen, wenn nur ein Eigentümerbeschluss über das Ob, nicht aber über das Wie der Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums vorliegt (offenlassend OLG München, GE 2010, 174, 209 = ZMR 2010, 395). 2. Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass Kosten der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, dessen Nutzung ausschließlich einzelnen Wohnungseigentümern zusteht, von diesen zu tragen sind, bezieht sich dies jedenfalls nicht auf die ordnungsmäßige Erstherstellung von Gebäudebestandteilen (hier: Dachterrasse). (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin30.11.2010
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4 T 41/09 - Kostentragung des Klägers nach Klagerücknahme vor Rechtsfähigkeit nach Vorbehaltszahlung; Begleichung unter Vorbehalt; Zahlung vor Klagezustellung; Klageänderung; Rückforderung; qualifizierter Vorbehalt; Wegfall des Anlasses zur KlageerhebungLeitsatz: Zahlt der Beklagte vor Rechtshängigkeit mit (einfachem) Vorbehalt, ist der Anlass zur Klageerhebung nicht weggefallen und für eine Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO kein Raum. Der Kläger muss vielmehr im Wege der Klageänderung die Feststellung beantragen, dass der ausgesprochene Vorbehalt gegenstandslos ist und dem Beklagten keine Ansprüche zustehen, die zu einer Rückforderung berechtigen. (Leitsatz der Redaktion)LG Neuruppin13.05.2009
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63 S 470/08 - Belästigung durch rauchenden WohnungsnachbarnLeitsatz: Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung; der Wohnungsnachbar kann deswegen nicht die Miete mindern oder vom Vermieter verlangen, dass dieser seinem Mieter das Rauchen untersagt oder bestimmte Lüftungszeiten vorschreibt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin03.03.2009
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62 S 111/04 - Angabe der Brennstoffkosten bei GaszentralheizungLeitsatz: 1. Bei einer Gaszentralheizung sind in der Heizkostenabrechnung Brennstoffkosten nach Ablesedaten und Lieferumfang aufzuschlüsseln. 2. Nach Modernisierungsmaßnahmen darf der Vermieter die notwendigen Folgekosten auf den Mieter abwälzen und auch einen Vorschuß geltend machen (hier: Zentralheizung statt Ofenheizung).LG Berlin29.07.2004
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221 C 128/09 - Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete; Kosten für Überprüfung von Gasrohren; Gasdichtigkeitsüberprüfung einer Etagenheizung; Abweichung vom 12-Jahres-Rhythmus als Verstoß gegen WirtschaftlichkeitsgebotLeitsatz: 1. Eine Überprüfung der Gasrohre für die Gasetagenheizung ist mangels besonderer Anhaltspunkte nur im Turnus von zwölf Jahren erforderlich. 2. Wird sie ohne hinreichenden Grund in kürzeren Abständen vorgenommen, können die Kosten wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden.AG Köln26.10.2010
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VG 13 K 368/22 - Erteilung einer Umwandlungsgenehmigung von Miet- in WohnungseigentumLeitsatz: Die Genehmigungsvoraussetzung des § 250 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB, dass „das Wohnungseigentum … an mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden soll“, ist dahin auszulegen, dass für die Genehmigung der Bildung von Wohnungseigentum nach einer Prognose im jeweiligen Einzelfall hinreichend sicher feststehen muss, dass das Wohnungseigentum auch tatsächlich an das Mieterquorum veräußert wird.VG Berlin07.09.2023
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BVerwG 7 C 22.04 - Wertausgleich; Aufwendungsersatz; Durchschnittsbildung; Mittelungswert; Freibetrag; Abschreibungen; Modernisierungsmaßnahmen; Instandsetzungsmaßnahmen; VerschlechterungsverbotLeitsatz: 1. Der Berechtigte ist nur zum Ersatz derjenigen Kosten für vom Verfügungsberechtigten bis zum 2. Oktober 1990 durchgeführte Maßnahmen für eine Bebauung, Modernisierung oder Instandsetzung des Vermögenswerts verpflichtet, deren Zuordnung zum Vermögenswert durch den Verfügungsberechtigten nachgewiesen ist. 2. Eine gerichtliche Schätzung der Kosten setzt eine ordnungsgemäße Schätzung der zum Wertausgleich berechtigenden Kosten durch den Verfügungsberechtigten voraus.BVerwG19.05.2005
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4 K 5.10 - Verweigerung von Ausgleichsleistung wegen Tätigkeit als WehrmachtsrichterLeitsatz: Die Behörde hat die Darlegungs- und Beweislast für den Ausschlusstatbestand für eine Ausgleichszahlung (§ 1 Abs. 4 AusglLeistG). Es gibt keine tatsächliche oder gesetzliche Vermutung, spricht auch nicht der erste Anschein dafür, dass ein Militärrichter in der NS-Zeit gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder dem nationalsozialistischem System erheblichen Vorschub geleistet hat. Eine Unaufklärbarkeit des Wirkens des Militärrichters geht damit zu Lasten der Behörde. Die Regelungen des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege bringen keine Beweislastregelung für den Fall der Unaufklärbarkeit der konkreten Tätigkeit eines entschädigungslos auf besatzungshoheitlicher Grundlage enteigneten Wehrmachtrichters.VG Berlin08.10.2010
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2 BvR 661/22 - Räumungsvollstreckung nicht nur bei konkreter SuizidgefahrUrteil: ...Gerichte gleichwohl ohne weitere...BVerfG17.05.2022