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  1. 7 C 802/87 - Kein Verzug mit Mietzins bei Notlage; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Mietrückstand; Zahlungsverzug, Verschulden; Arbeitslosengeld; Sozialhilfe
    Leitsatz: Eine auf eine berechtigte Kündigung wegen Zahlungsverzuges gestützte Räumungsklage muß abgewiesen werden, wenn der Mieter den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat (hier: Verwendung des von der Sozialbe hörde gezahlten Wohngeldes für den persönlichen Lebensunterhalt).
    AG Charlottenburg
    19.10.1987
  2. 8 C 122/85 - Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ist unzulässig.
    AG Charlottenburg
    03.05.1985
  3. 8 C 2/85 - Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Der Wohnwertzuschlag ist rechtswidrig (gegen Müller, GE 1984, 991 und LG Berlin, GE 1985, 189).
    AG Charlottenburg
    22.03.1985
  4. 8 C 590/83 - Verjährungsfrist bei rückwirkender Herabsetzung der Stichtagsmiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete, Herabsetzung; Rückzahlungsanspruch; Leistung, mietpreisrechtlich unzulässige; Verjährung
    Leitsatz: Ergeht ein die Stichtagsmiete herabsetzender Preisstellenbescheid, so beginnt die Verjährung des daraus resultierenden Rückzahlungsanspruchs des Mieters aus § 30 I 1 I. BMG erst mit der Bekanntgabe des Preisstellenbescheides zu laufen (entgegen LG Berlin, GE 1983, 73).
    AG Charlottenburg
    13.01.1984
  5. 8 C 724/82 - Klage auf Räumung von Wohnraum bei fehlendem Mietverhältnis; Zuständigkeit, ausschließliche; Räumungsklage; Herausgabeklage; Mietvertrag, Nichtzustandekommen
    Leitsatz: Eine ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 29 a Abs. 1 Satz 2 ZPO besteht nicht, wenn eine Klage auf Räumung von Wohnraum darauf gestützt wird, daß ein Mietvertrag nicht zustandegekommen sei.
    AG Charlottenburg
    18.02.1983
  6. 8 C 791/84 - Instandhaltungszuschlag (Altbau), Wohnwertzuschlag; Grundmietenerhöhung - Geltendmachung bei Ausschlußgründen gem. § 3 Abs. 3 XII. BMG; Grundmietenerhöhung - Darlegung der Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung; Mieterhöhungserklärung - Darlegung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten; Instandhaltungszuschlag (Altbau); Wohnwertzuschlag
    Leitsatz: Liegen Ausschlußgründe gem. § 3 Abs. 3 XII. BMG vor, muß bereits in der Mieterhöhungserklärung, mit der die Grundmietenerhöhung geltend gemacht wird, dargelegt werden, daß der Vermieter im vorangegangenen Kalenderjahr Kosten in Höhe von mindestens zwei Dritteln der Pauschalansätze für Instandhaltung und Instandsetzung aufgewendet hat. § 1 Abs. 2 der 1. VO über Mieterhöhungen nach dem XII. BMG ist mangels wirksamer Ermächtigungsnorm rechtswidrig.
    AG Charlottenburg
    12.04.1985
  7. 8 C 826/83 - Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Die Erhebung eines Wohnwertzuschlages im preisgebundenen Altbau seit dem 1. Januar 1984 ist unzulässig, da die aufgrund des § 5 XII. BMG ergangene Verordnung in Widerspruch zur gesetzlichen Ermächtigung steht und damit nichtig ist.
    AG Charlottenburg
    22.01.1985
  8. 210 C 77/09 - Mieterhöhung; Orientierungsmerkmale; Berliner Mietspiegel; unzutreffendes Mietspiegelfeld; falsches Mietspiegelfeld; Stichtag; Veröffentlichung; Nachtstromspeicherheizung als Sammelheizung; Nachtstromspeicheröfen; Heizung vom Vormieter; Negativmerkmal; fehlender Platz für Waschmaschine in Bad oder Küche; bevorzugte City-Lage
    Leitsatz: 1. Die Einordnung der Wohnung in ein unzutreffendes Mietspiegelfeld steht der formellen Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens nicht entgegen. 2. Für die Anwendbarkeit des Mietspiegels kommt es auf dessen Stichtag an, nicht auf die Veröffentlichung. 3. Nachtspeicheröfen sind Sammelheizungen i. S. d. Mietspiegels. 4. Für die Zuordnung einer vom Vormieter eingebauten Heizungsanlage, für die der Mieter an den Vormieter keine Zahlung geleistet hat, kommt es darauf an, wer bei Mietbeginn den wirtschaftlichen Nutzen an der Heizung für sich beansprucht hat. Auf die Eigentumslage kommt es nicht an. 5. Stellt der Mieter eine Spülmaschine in die Küche, kann er nicht geltend machen, eine Waschmaschine lasse sich nicht in der Küche oder im Bad aufstellen. 6. Bei der Niebuhrstraße handelt es sich wegen der Nähe zum attraktiven Teil des Kurfürstendamms und wegen der zahlreichen kleineren Läden und Cafés um eine bevorzugte Citylage. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Charlottenburg
    22.02.2010
  9. 21a C 224/95 - Unwirksame Vereinbarung; Vertragsstrafe; Reuegeld; Geldzahlung; vorzeitige Vertragsaufhebung
    Urteil: ...meinte das Gericht, diese Vereinbarung sei...
    AG Charlottenburg
    20.11.1995
  10. 207 C 47/10 - Schönheitsreparaturen mit Farbdiktat „neutrales Gesamt-/Erscheinungsbild“; Auskunftsanspruch zur Anlage der Kaution
    Urteil: ...bezieht sich das Gericht auf die...
    AG Charlottenburg
    23.04.2010