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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 7803)

  1. 80 C 569/97 - Schädlingsbefall, Mietminderung, Ungeziefer, Schädlingsbekämpfung, Minderung, culpa in contrahendo, Verschulden bei Vertragsschluß
    Leitsatz: 1. Ungezieferbefall und fehlerhafte Schädlingsbekämpfung des Vermieters, die den Aufenthalt in der Mietwohnung unerträglich machen, rechtfertigen eine Mietminderung bis auf "Null". 2. Der Vermieter ist dem Mieter schadensersatzpflichtig, wenn er bei der Mietvertragsanbahnung verschweigt, daß die Wohnung von Schädlingen befallen ist und daß seine Schädlingsbekämpfungen erfolglos waren.
    AG Aachen
    03.12.1998
  2. 49b C 505/21 - Kein Anspruch auf Einsperren von „Freigängerkatzen“
    Leitsatz: 1. In einem Wohngebiet mit Ein- und Mehrfamilienhäusern und Gärten ist eine Beeinträchtigung durch freilaufende Katzen üblich.2. Aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis folgt deshalb eine Duldungspflicht, soweit nicht darüber hinausgehende konkrete schwerwiegende Beeinträchtigungen dargelegt sind.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Ahrensburg
    15.06.2022
  3. 31 C 687/96 - Befristung, Mietvertrag, ordentliche Kündigung, Unklarheit, Formularmietvertrag
    Leitsatz: Wenn der unter Angabe einer Laufzeit vereinbarte Formularmietvertrag die Kündigung gemäß den in ihm aufgeführten Kündigungsfristen nicht ausdrücklich ausschließt, kann der Vermieter eine die Kündigung des Mieters ausschließende Befristung nicht geltend machen.
    AG Alsfeld
    11.06.1997
  4. 21 C 1024/00 - Bestellung der Grunddienstbarkeit
    Leitsatz: Der Eigentümer muß zur Herbeiführung der Entgeltlichkeit darlegen, daß ihm durch die Bestellung der Grunddienstbarkeit erhebliche Nachteile erwachsen.
    AG Arnstadt
    15.05.2001
  5. 3 UR II 70/01 WEG - Erweiterung der Mobilfunkstation keine ordnungsgemäße Verwaltung
    Leitsatz: 1. Über die Erweiterung einer Mobilfunkstation kann die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht durch Mehrheitsbeschluß entscheiden, da hiermit Störungen für den Eigentümer verursacht werden, die auch Auswirkungen auf den Wert der Miteigentumsanteile haben. 2. Neben der optischen Beeinträchtigung ist auch das nicht abschätzbare gesundheitliche Risiko zu berücksichtigen.
    AG Augsburg
    12.09.2001
  6. 2 C 2995/98 - Mieterhöhungsverlangen, Vermietermehrheit, Bevollmächtigung, GbR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, BGB-Gesellschaft, Zustimmungsklage, Zahlungsklage
    Leitsatz: Ein Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung ist unwirksam, wenn es nicht erkennen läßt, wer Vermieter ist oder wer bei Vermietermehrheit bevollmächtigt ist. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche kann mangels Rechtsfähigkeit nicht Vermieterin sein. Es ist unzulässig, mit der Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung die Klage auf Zahlung etwaiger nach der Zustimmung geschuldeter und rückständiger Mietzinsen zu verbinden.
    AG Augsburg
    28.08.1998
  7. 73 C 936/13 - Ungedämmte Heizungsrohre im Mauerwerk, Einrohrheizung
    Der Fall: ...ordnungsgemäß. Das Gericht hat Beweis durch...
    AG Augsburg
    28.10.2015
  8. 5 C 127/97 - Dienstwohnung; Pastorat; Geistlicher; Besitzrecht; Pfarrstelle; Pastoratsvorschriften
    Leitsatz: Das Besitzrecht eines Geistlichen an der Dienstwohnung (dem Pastorat) als Inhaber einer Pfarrstelle gründet auf Zuweisung. Mit Beendigung des pfarramtlichen Dienstes ist der Geistliche zur Räumung des Pastorats auf Aufforderung des Kirchenamts verpflichtet. Er hat kein Besitzrecht gegenüber dem Herausgabeanspruch der Kirchengemeinde nach den landeskirchenrechtlichen Pastoratsvorschriften (hier: Nordelbische Landeskirche).
    AG Bad Bramstedt
    06.11.1997
  9. 20 C 487/95 - Altbaumietenerhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; Zentralheizung und Bad
    Leitsatz: Die Mieterhöhung um 15 % nach dem MüG setzt voraus, daß die Wohnung mit Zentralheizung oder Bad ausgestattet ist.
    AG Bad Freienwalde
    24.09.1995
  10. 10 C 1120/98 (70) - Sonderkündigungsrecht; Mieterhöhungserklärung; Mieterhöhungsverlangen; mündlich; Mieterhöhung
    Leitsatz: Das Sonderkündigungsrecht gem. § 9 MHG besteht auch dann, wenn der Vermieter eine mündliche Mieterhöhungserklärung abgegeben hat.
    AG Bad Hersfeld
    26.02.1999