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Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 7812)

  1. 208 C 541/04 - Mietvertragsänderung auf Betriebskostenumlage unter Außerachtlassung nicht vermieteter Wohnungen; Leerstandswohnungen
    Leitsatz: Der Vermieter kann von dem Mieter die Änderung eines bestehenden Mietvertrags dahingehend verlangen, daß bei der Umlage der Kosten der Be- und Entwässerung mit Ausnahme des Niederschlagswassers, der Müllabfuhr hinsichtlich des Haushaltsmülls, der Hausbeleuchtung mit Ausnahme der Außenbeleuchtung und des Fahrstuhlstromes die nichtvermieteten Wohnungen außer Betracht bleiben. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    08.04.2005
  2. 209 C 39/04 - Unterbrechung des Räumungsprozesses durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters
    Leitsatz: 1. Der Räumungsprozeß, in dem der Vermieter Herausgabe der Wohnung nach außerordentlicher fristloser Kündigung verlangt, ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters unterbrochen. 2. Das gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter gegenüber dem Vermieter erklärt, er habe die Mieträume nicht in Beschlag genommen.
    AG Charlottenburg
    23.03.2005
  3. 209 C 75/05 - Umlage von Hauswartskosten aufgrund eines mündlichen Vertrages; Aufsplittung der Hauswartskosten in umlagefähige Betriebskosten und nicht umlagefähige Verwaltungskosten
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann Hauswartskosten auch dann als Betriebskosten umlegen, wenn nur ein mündlicher Hauswartsdienstvertrag abgeschlossen wurde. 2. Bei geringfügigen Verwaltungs- und Instandhaltungstätigkeiten des Hauswarts können 80 % der Kosten als Betriebskosten umgelegt werden.
    AG Charlottenburg
    22.06.2005
  4. 20 b C 182/96 - Minderung wegen Beeinträchtigungen durch Bordell; Swinger-Club
    Leitsatz: Ist der Mietgebrauch durch einen bordellartigen Betrieb im Hause (Swinger-Club) erheblich beeinträchtigt, kann eine Minderung von 55 % im Winter und 70 % im Sommer berechtigt sein.
    AG Charlottenburg
    04.11.1998
  5. 211 C 373/04 - Klausel über Instandhaltungspflicht für Teppichboden durch Mieter als bloße Freizeichnung
    Leitsatz: Eine Regelung, wonach Instandhaltung, Ausbesserung und Erneuerung der Auslegware Sache des Mieters ist, enthält eine bloße Freizeichnung des Vermieters und begründet keinen Anspruch des Vermieters auf Leistung nach Beendigung des Mietverhältnisses.
    AG Charlottenburg
    03.02.2005
  6. 211 C 426/06 - Betriebskostenabrechnung bei Vermieterwechsel; Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen; Vorwegabzug; Zugangsbeweis für Abrechnungen; Betriebskostenabrechnung im Rückzahlungsprozeß
    Leitsatz: 1. Bei fortbestehendem Mietverhältnis müssen sich Mieter nach einem Eigentümer- und Vermieterwechsel wegen der Abrechnungsperioden, für deren Abrechnung der Voreigentümer zuständig ist, bei unterbliebener Abrechnung nicht auf eine Abrechnungsklage verweisen lassen. 2. Eine Betriebskostenabrechnung stellt eine empfangsbedürftige Willenserklärung dar, deren Zugang beim Mieter der Vermieter beweisen muß. 3. Im Rahmen einer Klage des Mieters auf Rückzahlung von Vorschüssen steht dem Vermieter das Recht zu, noch im Prozeß eine Abrechnung über die angefallenen Betriebskosten des Abrechnungsjahrs zu erteilen. Bis zur erstmaligen Vorlage einer solchen Abrechnung, die im Prozeß erfolgt, ist nach einem Eigentümer- und Vermieterwechsel eine Klage auf Rückzahlung des gesamten Betriebskostenvorschusses begründet, so daß mit der Vorlage der Abrechnung hinsichtlich der begründeten Posten eine Erledigung der Hauptsache eintritt. 4. Bei einem gemischt genutzten Gebäude mit Gewerbe- und Wohneinheiten ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und fällige Abrechnung, daß die Kosten, die auf den Gewerberaum entfallen, vorweg abgezogen und den Gewerbemietern speziell in Rechnung gestellt werden. Dazu sind durch gesonderte Meßeinrichtungen und Vorkehrungen die Kosten der Gewerbemieter vorweg zu erfassen. Nur ausnahmsweise kann ein Vorwegabzug entfallen, wenn unter anderem die Gewerbemieter keine höheren Kosten verursachen. Diese Voraussetzungen hat der Vermieter darzulegen und zu beweisen. Gaststätten weisen gegenüber Wohnungsmietern üblicherweise einen höheren Wasserverbrauch auf. (Leitsätze des Einsenders)
    AG Charlottenburg
    24.05.2007
  7. 213 C 677/02 - Fortbestehende Instandhaltungsverpflichtung für Gemeinschaftsantennen nach Einführung des terrestrischen digitalen Fernsehens; Mietmängel; Mietminderung
    Der Fall: ...Gericht bestellter Sachverständiger...
    AG Charlottenburg
    23.07.2004
  8. 214 C 201/04 - Gasetagenheizung des Vermieters statt der Gasetagenheizung des Mieters
    Leitsatz: 1. Baut der Mieter einer Ofenheizungswohnung mit Zustimmung des Vermieters eine Gasetagenheizung auf seine Kosten ein, gilt die Wohnung für eine spätere Modernisierungsmaßnahme des Vermieters als Ofenheizungswohnung. 2. Investitionen des Mieters können nur dann berücksichtigt werden und Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters (hier: Einbau einer Gasetagenheizung) verhindern, wenn sie noch nicht "abgewohnt" sind.
    AG Charlottenburg
    07.09.2004
  9. 214 C 382/04 - Überleitungsvorschriften zur Mietrechtsreform nach wie vor in Kraft
    Leitsatz: Sowohl Wortlaut als auch Sinn der Übergangsvorschriften ergeben, daß das wenige Monate nach dem Mietrechtsreformgesetz erlassene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz die mietrechtlichen Überleitungsvorschriften nicht obsolet machen wollte.
    AG Charlottenburg
    03.02.2005
  10. 218 C 228/06 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe: abschließbare Müllstandsfläche; aufwendige Deckenverkleidung (Stuck), hochwertiger Bodenbelag (Parkett); bevorzugte Citylage
    Der Fall: ...wohnwerterhöhenden Merkmalen entschied das Gericht...
    AG Charlottenburg
    16.01.2007