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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 7807)
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15 C 302/88 - Geltungserhaltende Reduktion einer preisrechtswidrigen Kautionsabrede; Mietpreisbindung, Altbau; Kautionsabrede; preisrechtswidrige Leistung; einmalige preisrechtswidrige Reduktion; geltungserhaltende Teilwirksamkeit; SicherungszweckLeitsatz: Teilunwirksamkeit einer Kautionsabrede.AG Charlottenburg30.11.1988
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15 C 63/87 - Auch sachlich fehlerhafte Verurteilung des Mieters zur Zustimmung führt zur Mietzinserhöhung; Mietzinserhöhung; Zustimmungsverlangen des Vermieters; Zustimmungserklärung des Mieters; Ersetzung durch Urteil; Nettomiete; BruttomieteLeitsatz: Zur Frage, was die durch Urteil ersetzte Zustimmungserklärung des Mieters umfaßt, wenn das vom Vermieter nach § 2 MHG abgegebene Zustimmungsverlangen sich auf die Nettokaltmiete richtet, die durch Urteil ersetzte Zustimmungserklärung jedoch auf die Bruttomiete.AG Charlottenburg24.04.1987
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18 C 72/86 - Duldung Fahrstuhleinbau; Modernisierungsmaßnahme; Wohnwertverbesserung; Fahrstuhleinbau; Duldungspflicht des Mieters; Interessenabwägung; Lichteinfall; SichtbeeinträchtigungLeitsatz: Zur Duldungspflicht des Mieters in bezug auf den Einbau eines Fahrstuhls.AG Charlottenburg24.11.1986
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19 C 107/99 - Ausnutzung eines geringen Angebots; WirtschaftsstrafgesetzTeaser: ...Immer mehr Berliner Gerichte...AG Charlottenburg03.02.2000
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202 C 418/01 - Verwirkung von Rückzahlungsansprüchen aus MietpreisüberhöhungLeitsatz: Hat der Mieter eine nach § 5 WiStG überhöhte Miete über sechseinhalb Jahre lang rügelos gezahlt, ist ein Überzahlungsanspruch verwirkt.AG Charlottenburg23.01.2002
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203 C 607/06 - Mietminderung um 100 % und fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen; unterlassene Mängelanzeige; verweigerte InstandsetzungLeitsatz: Bei einer erheblichen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen ist der Mieter auch ohne vorherige Mängelanzeige zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Eine Mietminderung (hier: um 100 %) ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Mieter den Mangel nicht vorher angezeigt und eine Instandsetzung verweigert hatte, da gerade durch die Instandsetzung (z. B. Abreißen von Tapeten) eine erhöhte Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.AG Charlottenburg09.07.2007
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204 C 171/05 - Anforderungen an Gesellschafterbeschluß zur NachschußpflichtLeitsatz: Eine Satzungsbestimmung einer GbR, die die Möglichkeit von Nachschußpflichten regelt, muß eindeutig sein und eine Obergrenze enthalten. 2. Der Beschluß der Gesellschafter über Nachschußzahlungen muß mit den Stimmen aller Gesellschafter getroffen werden; ein Mehrheitsbeschluß reicht nicht. 3. Das gilt auch für einen geschlossenen Immobilienfonds (gegen Kammergericht GE 2005, 735)AG Charlottenburg30.06.2005
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204 C 182/05 - Unzulässiges Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung für nicht namentlich benannten VermieterLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung "namens und in Vollmacht der von uns vertretenen Grundstückseigentümer" ist jedenfalls dann unwirksam, wenn die Eigentümer vielfach gewechselt hatten und in der Vergangenheit dem Mieter die Namen des jeweiligen Vermieters nicht mitgeteilt wurden.AG Charlottenburg17.11.2005
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206 C 317/07 - Mängelhaftung; Gewährleistung; Minderung; Wasserdurchfluss; Dielen; Schönheitsreparaturen; QuotenklauselTeaser: ...zu entnehmen, dass das Gericht...AG Charlottenburg19.06.2009
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207 C 103/06 - Kein Zugang der Kündigung bei dem Vermieter bekannter, anderweitiger Anschrift; Räumungsvollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Titel keine Erfüllung; Angabe der neuen Wohnanschrift als Nebenpflicht; Fristlose Kündigung bei Wohnungswechslern an bisherige Wohnungsanschrift; ZustellungLeitsatz: 1. Ist dem Vermieter die neue Anschrift des ausgezogenen Mieters bekannt, ist die Kündigung des noch laufenden Mietverhältnisses dem Mieter an der neuen Anschrift zuzustellen; die Zustellung in der Mietwohnung ist unwirksam. 2. Die Zwangsräumung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil führt nicht zur Erfüllung des Räumungsanspruchs. 3. Verletzt der Mieter seine Nebenpflicht zur Angabe seiner neuen Wohnanschrift, kann er sich nicht darauf berufen, dass die Kündigung des Vermieters wegen nicht gezahlter Miete nicht in angemessener Frist erfolgte. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg12.01.2007