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Suchergebnis Urteilssuche (7781 - 7790 von 7807)
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25 C 115/96 - Mietspiegel; ortsübliche Vergleichsmiete; Ermittlung; Mietpreisüberhöhung; Wohnfläche; Balkon; Zusicherung; preisfreier WohnraumLeitsatz: 1. Ein Mietspiegel, an dessen Entstehen die Interessengruppen ausreichend beteiligt waren und der alle formellen und inhaltlichen Kriterien erfüllt, kann Entscheidungsgrundlage für die Frage der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung sein. 2. Ein von der Wohnung aus nicht unmittelbar zugänglicher Balkon rechnet nicht zur Wohnfläche, wobei für deren Berechnung auch bei preisfreiem Wohnraum die II. BV herangezogen werden kann.AG Bergheim23.10.1997
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102 C 1359/13 - Anwendung der Richtlinie VDI 2077 auch bei ungedämmten Rohren in Wänden und Estrich; Heizkostenabrechnung; RohrwärmeLeitsatz: 1. Für die Anwendung des Rechenverfahrens der VDI-Richtlinie 2077 zur Ermittlung der von den Heizkostenverteilern nicht erfassten Rohrwärme kann es keinen Unterschied machen, ob die Rohre nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV tatsächlich frei - d. h. ohne jegliche Umhüllung - in den Wohnungen verlaufen oder, wie in einer Mehrzahl der hierzulande vorhandenen Mietwohnungen, ungedämmt im Estrich oder in den Wänden und damit nur von Mauerwerk umhüllt verlegt wurden; auch diese Rohre sind ungedämmt. 2. Erfassen infolge der Rohrwärmeabgabe die Heizkostenerfassungsgeräte - an den Heizkörpern - nur 25,9 % des Gesamtwärmeverbrauchs, reduziert sich das von § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV dem Vermieter eingeräumte Ermessen auf Null, so dass die genannte VDI-Richtlinie 2077 zwingend anzuwenden ist. 3. Ist bei einer Heizkostenabrechnung das zur Ermittlung der Heizkosten gebotene Korrekturverfahren nach VDI-Richtlinie 2077 zunächst nicht angewandt worden, so braucht der Vermieter eine im Übrigen formell ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung nicht neu zu erstellen. Es genügt, die Abrechnung nach der VDI-Richtlinie 2077 inhaltlich zu korrigieren. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Bayreuth19.08.2014
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17 a C 164/97 - Mietminderung; Minderung; Trinkwasser; Braunfärbung; Mangangehalt; Eisengehalt; Gesundheitsgefährdung; Mangel; Kenntnis bei Vertragsschluß; GewährleistungsausschlußLeitsatz: 1. Die Braunfärbung des Trinkwassers und überhöhte Eisen- und Manganwerte berechtigen den Mieter zu einer Mietminderung in Höhe von 15 %. Der Vermieter hat dem Mieter die Kosten anderweitigen Erwerbs von Koch- und Trinkwasser zu ersetzen. 2. Die Gewährleistungsrechte des Mieters sind nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter den Mieter bei Vertragsschluß auf die Braunfärbung des Trinkwassers hingewiesen hat, ohne die gesundheitsgefährdende Überschreitung der Grenzwerte für Eisen und Mangan zu erwähnen.AG Bad Segeberg10.03.1998
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17a C 25/99 - Hausfrieden; Störung; Mitmieter; Kündigung; KündigungspflichtLeitsatz: Der Vermieter kann verpflichtet sein, zugunsten von Mietern im Hause einer Mietpartei fristlos den Mietvertrag zu kündigen, weil diese den Hausfrieden stört.AG Bad Segeberg05.10.1999
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3 C 527/97 - Strom; Tarif; Billigkeit; Darlegungslast; Daseinsvorsorge; Stromversorgungsvertrag; PreisgenehmigungLeitsatz: 1. Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge (hier: Stromlieferung), auf die der Vertragspartner angewiesen ist, unterliegen einer Kontrolle nach § 315 BGB. 2. Die behördliche Genehmigung der fraglichen Tarife entfaltet eine Indizwirkung für die Ordnungsgemäßheit des Genehmigungsverfahrens mit der Folge, daß dem Tarifkunden die Darlegungslast für etwaige Zweifel an der Billigkeit des Stromtarifs obliegt. Diese Indizwirkung entfällt, wenn der Stromlieferant die Genehmigung nicht vollständig vorlegen kann.AG Bad Neuenahr-Ahrweiler10.12.1997
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12 C 363/95 - Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; Zentralheizung und BadLeitsatz: Die Mieterhöhung um 15 % nach dem MüG setzt voraus, daß die Wohnung mit Zentralheizung und Bad ausgestattet ist.AG Bad Liebenwerda19.09.1995
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10 C 1120/98 (70) - Sonderkündigungsrecht; Mieterhöhungserklärung; Mieterhöhungsverlangen; mündlich; MieterhöhungLeitsatz: Das Sonderkündigungsrecht gem. § 9 MHG besteht auch dann, wenn der Vermieter eine mündliche Mieterhöhungserklärung abgegeben hat.AG Bad Hersfeld26.02.1999
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C 736/97 - Wegfall der Geschäftsgrundlage, Mangel, Störung, Hausfrieden, EndrenovierungLeitsatz: 1. Ist ein ungestörter Wohngebrauch der gemieteten Eigentumswohnung wegen störender Mieter in einer weiteren Wohnung im Haus zu keinem Zeitpunkt gewährleistet, und endet das Mietverhältnis deshalb nach fristloser Kündigung des Mieters vorzeitig, so fehlt der im Mietvertrag vereinbarten Endrenovierungspflicht des Mieters die Geschäftsgrundlage. 2. Zur Einordnung einer Mietpartei als "anfänglicher Mangel der Mietsache".AG Bad Hersfeld28.10.1997
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20 C 487/95 - Altbaumietenerhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; Zentralheizung und BadLeitsatz: Die Mieterhöhung um 15 % nach dem MüG setzt voraus, daß die Wohnung mit Zentralheizung oder Bad ausgestattet ist.AG Bad Freienwalde24.09.1995
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5 C 127/97 - Dienstwohnung; Pastorat; Geistlicher; Besitzrecht; Pfarrstelle; PastoratsvorschriftenLeitsatz: Das Besitzrecht eines Geistlichen an der Dienstwohnung (dem Pastorat) als Inhaber einer Pfarrstelle gründet auf Zuweisung. Mit Beendigung des pfarramtlichen Dienstes ist der Geistliche zur Räumung des Pastorats auf Aufforderung des Kirchenamts verpflichtet. Er hat kein Besitzrecht gegenüber dem Herausgabeanspruch der Kirchengemeinde nach den landeskirchenrechtlichen Pastoratsvorschriften (hier: Nordelbische Landeskirche).AG Bad Bramstedt06.11.1997