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  1. 211 C 373/04 - Klausel über Instandhaltungspflicht für Teppichboden durch Mieter als bloße Freizeichnung
    Leitsatz: Eine Regelung, wonach Instandhaltung, Ausbesserung und Erneuerung der Auslegware Sache des Mieters ist, enthält eine bloße Freizeichnung des Vermieters und begründet keinen Anspruch des Vermieters auf Leistung nach Beendigung des Mietverhältnisses.
    AG Charlottenburg
    03.02.2005
  2. 211 C 426/06 - Betriebskostenabrechnung bei Vermieterwechsel; Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen; Vorwegabzug; Zugangsbeweis für Abrechnungen; Betriebskostenabrechnung im Rückzahlungsprozeß
    Leitsatz: 1. Bei fortbestehendem Mietverhältnis müssen sich Mieter nach einem Eigentümer- und Vermieterwechsel wegen der Abrechnungsperioden, für deren Abrechnung der Voreigentümer zuständig ist, bei unterbliebener Abrechnung nicht auf eine Abrechnungsklage verweisen lassen. 2. Eine Betriebskostenabrechnung stellt eine empfangsbedürftige Willenserklärung dar, deren Zugang beim Mieter der Vermieter beweisen muß. 3. Im Rahmen einer Klage des Mieters auf Rückzahlung von Vorschüssen steht dem Vermieter das Recht zu, noch im Prozeß eine Abrechnung über die angefallenen Betriebskosten des Abrechnungsjahrs zu erteilen. Bis zur erstmaligen Vorlage einer solchen Abrechnung, die im Prozeß erfolgt, ist nach einem Eigentümer- und Vermieterwechsel eine Klage auf Rückzahlung des gesamten Betriebskostenvorschusses begründet, so daß mit der Vorlage der Abrechnung hinsichtlich der begründeten Posten eine Erledigung der Hauptsache eintritt. 4. Bei einem gemischt genutzten Gebäude mit Gewerbe- und Wohneinheiten ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und fällige Abrechnung, daß die Kosten, die auf den Gewerberaum entfallen, vorweg abgezogen und den Gewerbemietern speziell in Rechnung gestellt werden. Dazu sind durch gesonderte Meßeinrichtungen und Vorkehrungen die Kosten der Gewerbemieter vorweg zu erfassen. Nur ausnahmsweise kann ein Vorwegabzug entfallen, wenn unter anderem die Gewerbemieter keine höheren Kosten verursachen. Diese Voraussetzungen hat der Vermieter darzulegen und zu beweisen. Gaststätten weisen gegenüber Wohnungsmietern üblicherweise einen höheren Wasserverbrauch auf. (Leitsätze des Einsenders)
    AG Charlottenburg
    24.05.2007
  3. 213 C 677/02 - Fortbestehende Instandhaltungsverpflichtung für Gemeinschaftsantennen nach Einführung des terrestrischen digitalen Fernsehens; Mietmängel; Mietminderung
    Der Fall: ...Gericht bestellter Sachverständiger...
    AG Charlottenburg
    23.07.2004
  4. 214 C 201/04 - Gasetagenheizung des Vermieters statt der Gasetagenheizung des Mieters
    Leitsatz: 1. Baut der Mieter einer Ofenheizungswohnung mit Zustimmung des Vermieters eine Gasetagenheizung auf seine Kosten ein, gilt die Wohnung für eine spätere Modernisierungsmaßnahme des Vermieters als Ofenheizungswohnung. 2. Investitionen des Mieters können nur dann berücksichtigt werden und Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters (hier: Einbau einer Gasetagenheizung) verhindern, wenn sie noch nicht "abgewohnt" sind.
    AG Charlottenburg
    07.09.2004
  5. 214 C 382/04 - Überleitungsvorschriften zur Mietrechtsreform nach wie vor in Kraft
    Leitsatz: Sowohl Wortlaut als auch Sinn der Übergangsvorschriften ergeben, daß das wenige Monate nach dem Mietrechtsreformgesetz erlassene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz die mietrechtlichen Überleitungsvorschriften nicht obsolet machen wollte.
    AG Charlottenburg
    03.02.2005
  6. 218 C 228/06 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe: abschließbare Müllstandsfläche; aufwendige Deckenverkleidung (Stuck), hochwertiger Bodenbelag (Parkett); bevorzugte Citylage
    Der Fall: ...wohnwerterhöhenden Merkmalen entschied das Gericht...
    AG Charlottenburg
    16.01.2007
  7. 219 C 41/06 - Mieterhöhungsverlangen bei nicht vorhandenem Balkon
    Leitsatz: Hat die Wohnung keinen Balkon, ist das nicht als wohnwertminderndes Merkmal zu berücksichtigen, denn es handelt sich insofern nicht um einen "nicht nutzbaren Balkon" im Sinne der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2005 (entgegen KG GE 2004, 1391). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    15.06.2006
  8. 21 a C 301/88 - Berliner Mietspiegel, Entscheidungsgrundlage; Berliner Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete; ortsübliche Vergleichsmiete, Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Sachverständigengutachten; Sachverständigengutachten, Berliner Mietspiegel; Belichtung, schlechte als wohnwertminderndes Merkmal; Handwaschbecken, fehlendes als wohnwertminderndes Merkmal
    Leitsatz: Zur Einschätzung und zum Wert des Berliner Mietspiegels.
    AG Charlottenburg
    03.08.1988
  9. 21 a C 61/99 - Ausnutzung der Mangellage für Mietpreisüberhöhung
    Der Fall: ...die Gerichte noch darüber streiten, ob...
    AG Charlottenburg
    05.05.1999
  10. 220 C 330/06 - Nutzungsausfall nach mangelnden Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Hat der Mieter geschuldete Schönheitsreparaturen trotz Fälligkeit nicht durchgeführt, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die einen Anspruch des Vermieters auf Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung des Umfangs der Schönheitsreparaturverpflichtung nach sich zieht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    20.04.2007