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Suchergebnis Urteilssuche (7521 - 7530 von 7807)
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204 C 171/05 - Anforderungen an Gesellschafterbeschluß zur NachschußpflichtLeitsatz: Eine Satzungsbestimmung einer GbR, die die Möglichkeit von Nachschußpflichten regelt, muß eindeutig sein und eine Obergrenze enthalten. 2. Der Beschluß der Gesellschafter über Nachschußzahlungen muß mit den Stimmen aller Gesellschafter getroffen werden; ein Mehrheitsbeschluß reicht nicht. 3. Das gilt auch für einen geschlossenen Immobilienfonds (gegen Kammergericht GE 2005, 735)AG Charlottenburg30.06.2005
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204 C 182/05 - Unzulässiges Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung für nicht namentlich benannten VermieterLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung "namens und in Vollmacht der von uns vertretenen Grundstückseigentümer" ist jedenfalls dann unwirksam, wenn die Eigentümer vielfach gewechselt hatten und in der Vergangenheit dem Mieter die Namen des jeweiligen Vermieters nicht mitgeteilt wurden.AG Charlottenburg17.11.2005
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206 C 317/07 - Mängelhaftung; Gewährleistung; Minderung; Wasserdurchfluss; Dielen; Schönheitsreparaturen; QuotenklauselTeaser: ...zu entnehmen, dass das Gericht...AG Charlottenburg19.06.2009
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207 C 103/06 - Kein Zugang der Kündigung bei dem Vermieter bekannter, anderweitiger Anschrift; Räumungsvollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Titel keine Erfüllung; Angabe der neuen Wohnanschrift als Nebenpflicht; Fristlose Kündigung bei Wohnungswechslern an bisherige Wohnungsanschrift; ZustellungLeitsatz: 1. Ist dem Vermieter die neue Anschrift des ausgezogenen Mieters bekannt, ist die Kündigung des noch laufenden Mietverhältnisses dem Mieter an der neuen Anschrift zuzustellen; die Zustellung in der Mietwohnung ist unwirksam. 2. Die Zwangsräumung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil führt nicht zur Erfüllung des Räumungsanspruchs. 3. Verletzt der Mieter seine Nebenpflicht zur Angabe seiner neuen Wohnanschrift, kann er sich nicht darauf berufen, dass die Kündigung des Vermieters wegen nicht gezahlter Miete nicht in angemessener Frist erfolgte. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg12.01.2007
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207 C 234/03 - Jeder Wert in der Mietspiegelspanne ortsüblich; OrientierungshilfeTeaser: ...Berliner Gerichte bei der Anwendung des...AG Charlottenburg05.11.2003
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208 C 541/04 - Mietvertragsänderung auf Betriebskostenumlage unter Außerachtlassung nicht vermieteter Wohnungen; LeerstandswohnungenLeitsatz: Der Vermieter kann von dem Mieter die Änderung eines bestehenden Mietvertrags dahingehend verlangen, daß bei der Umlage der Kosten der Be- und Entwässerung mit Ausnahme des Niederschlagswassers, der Müllabfuhr hinsichtlich des Haushaltsmülls, der Hausbeleuchtung mit Ausnahme der Außenbeleuchtung und des Fahrstuhlstromes die nichtvermieteten Wohnungen außer Betracht bleiben. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg08.04.2005
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209 C 39/04 - Unterbrechung des Räumungsprozesses durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des MietersLeitsatz: 1. Der Räumungsprozeß, in dem der Vermieter Herausgabe der Wohnung nach außerordentlicher fristloser Kündigung verlangt, ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters unterbrochen. 2. Das gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter gegenüber dem Vermieter erklärt, er habe die Mieträume nicht in Beschlag genommen.AG Charlottenburg23.03.2005
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209 C 75/05 - Umlage von Hauswartskosten aufgrund eines mündlichen Vertrages; Aufsplittung der Hauswartskosten in umlagefähige Betriebskosten und nicht umlagefähige VerwaltungskostenLeitsatz: 1. Der Vermieter kann Hauswartskosten auch dann als Betriebskosten umlegen, wenn nur ein mündlicher Hauswartsdienstvertrag abgeschlossen wurde. 2. Bei geringfügigen Verwaltungs- und Instandhaltungstätigkeiten des Hauswarts können 80 % der Kosten als Betriebskosten umgelegt werden.AG Charlottenburg22.06.2005
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20 b C 182/96 - Minderung wegen Beeinträchtigungen durch Bordell; Swinger-ClubLeitsatz: Ist der Mietgebrauch durch einen bordellartigen Betrieb im Hause (Swinger-Club) erheblich beeinträchtigt, kann eine Minderung von 55 % im Winter und 70 % im Sommer berechtigt sein.AG Charlottenburg04.11.1998
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211 C 373/04 - Klausel über Instandhaltungspflicht für Teppichboden durch Mieter als bloße FreizeichnungLeitsatz: Eine Regelung, wonach Instandhaltung, Ausbesserung und Erneuerung der Auslegware Sache des Mieters ist, enthält eine bloße Freizeichnung des Vermieters und begründet keinen Anspruch des Vermieters auf Leistung nach Beendigung des Mietverhältnisses.AG Charlottenburg03.02.2005