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Suchergebnis Urteilssuche (7521 - 7530 von 7807)

  1. 204 C 171/05 - Anforderungen an Gesellschafterbeschluß zur Nachschußpflicht
    Leitsatz: Eine Satzungsbestimmung einer GbR, die die Möglichkeit von Nachschußpflichten regelt, muß eindeutig sein und eine Obergrenze enthalten. 2. Der Beschluß der Gesellschafter über Nachschußzahlungen muß mit den Stimmen aller Gesellschafter getroffen werden; ein Mehrheitsbeschluß reicht nicht. 3. Das gilt auch für einen geschlossenen Immobilienfonds (gegen Kammergericht GE 2005, 735)
    AG Charlottenburg
    30.06.2005
  2. 204 C 182/05 - Unzulässiges Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung für nicht namentlich benannten Vermieter
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung "namens und in Vollmacht der von uns vertretenen Grundstückseigentümer" ist jedenfalls dann unwirksam, wenn die Eigentümer vielfach gewechselt hatten und in der Vergangenheit dem Mieter die Namen des jeweiligen Vermieters nicht mitgeteilt wurden.
    AG Charlottenburg
    17.11.2005
  3. 206 C 317/07 - Mängelhaftung; Gewährleistung; Minderung; Wasserdurchfluss; Dielen; Schönheitsreparaturen; Quotenklausel
    Teaser: ...zu entnehmen, dass das Gericht...
    AG Charlottenburg
    19.06.2009
  4. 207 C 103/06 - Kein Zugang der Kündigung bei dem Vermieter bekannter, anderweitiger Anschrift; Räumungsvollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Titel keine Erfüllung; Angabe der neuen Wohnanschrift als Nebenpflicht; Fristlose Kündigung bei Wohnungswechslern an bisherige Wohnungsanschrift; Zustellung
    Leitsatz: 1. Ist dem Vermieter die neue Anschrift des ausgezogenen Mieters bekannt, ist die Kündigung des noch laufenden Mietverhältnisses dem Mieter an der neuen Anschrift zuzustellen; die Zustellung in der Mietwohnung ist unwirksam. 2. Die Zwangsräumung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil führt nicht zur Erfüllung des Räumungsanspruchs. 3. Verletzt der Mieter seine Nebenpflicht zur Angabe seiner neuen Wohnanschrift, kann er sich nicht darauf berufen, dass die Kündigung des Vermieters wegen nicht gezahlter Miete nicht in angemessener Frist erfolgte. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    12.01.2007
  5. 207 C 234/03 - Jeder Wert in der Mietspiegelspanne ortsüblich; Orientierungshilfe
    Teaser: ...Berliner Gerichte bei der Anwendung des...
    AG Charlottenburg
    05.11.2003
  6. 208 C 541/04 - Mietvertragsänderung auf Betriebskostenumlage unter Außerachtlassung nicht vermieteter Wohnungen; Leerstandswohnungen
    Leitsatz: Der Vermieter kann von dem Mieter die Änderung eines bestehenden Mietvertrags dahingehend verlangen, daß bei der Umlage der Kosten der Be- und Entwässerung mit Ausnahme des Niederschlagswassers, der Müllabfuhr hinsichtlich des Haushaltsmülls, der Hausbeleuchtung mit Ausnahme der Außenbeleuchtung und des Fahrstuhlstromes die nichtvermieteten Wohnungen außer Betracht bleiben. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    08.04.2005
  7. 209 C 39/04 - Unterbrechung des Räumungsprozesses durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters
    Leitsatz: 1. Der Räumungsprozeß, in dem der Vermieter Herausgabe der Wohnung nach außerordentlicher fristloser Kündigung verlangt, ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters unterbrochen. 2. Das gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter gegenüber dem Vermieter erklärt, er habe die Mieträume nicht in Beschlag genommen.
    AG Charlottenburg
    23.03.2005
  8. 209 C 75/05 - Umlage von Hauswartskosten aufgrund eines mündlichen Vertrages; Aufsplittung der Hauswartskosten in umlagefähige Betriebskosten und nicht umlagefähige Verwaltungskosten
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann Hauswartskosten auch dann als Betriebskosten umlegen, wenn nur ein mündlicher Hauswartsdienstvertrag abgeschlossen wurde. 2. Bei geringfügigen Verwaltungs- und Instandhaltungstätigkeiten des Hauswarts können 80 % der Kosten als Betriebskosten umgelegt werden.
    AG Charlottenburg
    22.06.2005
  9. 20 b C 182/96 - Minderung wegen Beeinträchtigungen durch Bordell; Swinger-Club
    Leitsatz: Ist der Mietgebrauch durch einen bordellartigen Betrieb im Hause (Swinger-Club) erheblich beeinträchtigt, kann eine Minderung von 55 % im Winter und 70 % im Sommer berechtigt sein.
    AG Charlottenburg
    04.11.1998
  10. 211 C 373/04 - Klausel über Instandhaltungspflicht für Teppichboden durch Mieter als bloße Freizeichnung
    Leitsatz: Eine Regelung, wonach Instandhaltung, Ausbesserung und Erneuerung der Auslegware Sache des Mieters ist, enthält eine bloße Freizeichnung des Vermieters und begründet keinen Anspruch des Vermieters auf Leistung nach Beendigung des Mietverhältnisses.
    AG Charlottenburg
    03.02.2005