« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (7431 - 7440 von 7807)

  1. 3 C 1604/97 - Entgelt; Nutzungsentgelt; Schuppen; Durcherhöhung; Bodenwertmethode; Kröll
    Leitsatz: Für die Zeit vor der Änderung der Nutzungsentgeltverordnung vom 24. Juli 1997 darf eine Entgelterhöhung für die Nutzung von Bodenflächen in Form der Nachholung von vorher versäumten Erhöhungen in einem Schritt durchgeführt werden. Zur Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts anhand der Bodenwertmethode.
    AG Görlitz
    29.08.2000
  2. 6 C 0477/97 - Kappungsgrenze; Kappungsbetrag; Betriebskostenumlage; wohnungsbezogen; Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Der Kappungsbetrag nach § 4 Abs. 3 BetrKostUV ist wohnungsbezogen zu ermitteln.
    AG Grimma
    06.04.1998
  3. 43 C 372/97 - Studentenzimmer; Studentenwohnheim; Mietspiegel; Mietwucher; Zimmervermietung; Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: Bei der Vermietung eines Zimmers unter Mitbenutzungsmöglichkeit der Gemeinschaftsräume der Wohnung kann zur Beurteilung von Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher der Mietspiegel nicht herangezogen werden. Mietwucher ist regelmäßig ausgeschlossen, wenn in der Wohnung Studenten wohnen und das Studentenwerk am Ort zu ähnlichen Konditionen Zimmer in Studentenheimen vermietet.
    AG Greifswald
    15.04.1998
  4. 43 C 452/98 - Bundeskleingartengesetz; Kleingarten; kleingärtnerische Nutzung; Nutzungsentgeltverordnung; Pachtzins; Kleingartenanlage; Nutzungsentgelt
    Leitsatz: Wenn ein Grundstück dem Bundeskleingartengesetz unterliegt, kann der Grundstückseigentümer kein Nutzungsentgelt, sondern Kleingartenpachtzins fordern. Eine vor dem 3. Oktober 1990 unter den Bedingungen der DDR bestehende Kleingartenanlage hat durch § 20 a BKleingG ihren Rechtscharakter behalten.
    AG Greifswald
    04.11.1998
  5. 48 M 903/00 - Mobilfunkanlage und Mietminderung; theoretische Gesundheitsgefahr
    Leitsatz: Eine auf dem Dach eines Mietwohnhauses befindliche Mobilfunkantenne berechtigt nicht per se zur Mietminderung. Für eine Minderung reicht die bloß theoretische Möglichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung nicht aus.
    AG Gießen
    09.07.2001
  6. 1 C 1847/97 - Vermittlungsgebühr; Courtage; Maklercourtage; Personenidentität; Maklerprovision; Verflechtung
    Leitsatz: Bei Personenidentität zwischen den Gesellschaftern der Makler-GmbH und den Gesellschaftern der Vermieter GbR ist ein Anspruch auf Maklerprovision ausgeschlossen.
    AG Gera
    31.12.1997
  7. 4 C 1515/98 - Schadensersatz wegen verfärbten PVC- Belags; positive Vertragsverletzung
    Leitsatz: Ein Mieter, der einen Teppichboden auf vorhandenem PVC-Boden verlegt und dabei nicht bedenkt, daß die Materialien chemisch miteinander reagieren können, handelt nicht fahrlässig. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Gera
    28.06.1999
  8. 4 C 2169/96 - Grundmietenverordnung; Preisbindung; Altbau
    Leitsatz: Der Vermieter muß dartun, wie sich die von ihm geforderte Miete für preisgebundenen Altbauwohnung zusammensetzt und ob Ausnahmen von der Preisbildung bestehen.
    AG Gera
    18.08.1997
  9. 3 C 434/89 - Beweissicherungsverfahren; Kosten; erforderliche Aufwendungen; Feuchtigkeit
    Leitsatz: Der Mieter kann die ihm entstandenen Kosten für ein Beweissicherungsverfahren vom Vermieter ersetzt verlangen, das aufgrund von Feuchtigkeit in seiner Wohnung und der Behauptung des Vermieters, die Ursache hierfür stamme aus dem Bereich des Mieters, notwendig ist, wenn das Gutachten die Ursache im Verantwortungsbereich des Vermieters feststellt.
    AG Gelsenkirchen
    04.08.1989
  10. 202 C 3/16 - Mieterhöhungserklärung nach § 558 BGB löst kein Widerrufsrecht aus
    Leitsatz: Verlangt ein Vermieter, der Unternehmer ist, in Textform vom Wohnungsmieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung, und stimmt der Mieter ausdrücklich oder konkludent zu, so handelt es sich nicht um ein widerrufliches Fernabsatzgeschäft, weil allein ein Briefwechsel über eine Mieterhöhung weder nach teleologischen noch nach grammatikalischen Gesichtspunkten in den Anwendungsbereich i.S.d. § 312b I 1 BGB fällt. Zur Annahme eines Fernabsatzgeschäftes bedarf es zusätzlicher Anforderungen, wie z. B. dem Umstand, dass der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt; die normale - schriftliche - Korrespondenz mit einem Vertragspartner stellt kein solches Dienstleistungssystem dar. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Gelsenkirchen
    27.04.2016